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Wann muss ich ein Gewerbe anmelden?

Alles zum Thema Google Adsense.
AGB
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Beitrag von AGB » 26.10.2006, 14:19

Hallo,

ich würde gerne testen, ob ich mit AdSense auf meiner Seite etwas verdienen kann.
Wann muss ich mich und wie, beim Finanzamt/Gewerbeamt anmelden?

Man bekommt ja erst ab 100$ einen Scheck. Sagen wir mal, ich schalte Adsense einn Monat und habe 70$ eingenommen. Nun ist das zwar ein Betrag, aber ich sehe kein Potential das zu steigern und nehme AdSense wieder runter. Kassiere also keinen Cent.
Ist das noch okay, oder kann man mich schon dafür abmahnen?

Muss z.B. bei jeder deutschen Seite, die AdSense drauf hat, schon eine Umsatzsteuer ID im Impressum sein etc.?

Vielen Dank für Anfängertipps.

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haha
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Beitrag von haha » 26.10.2006, 14:42

AGB hat geschrieben:ich würde gerne testen, ob ich mit AdSense auf meiner Seite etwas verdienen kann.
Wann muss ich mich und wie, beim Finanzamt/Gewerbeamt anmelden?
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt" (§15, Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes); unter die Ausnahmen (u.a. Landwirtschaft und freie Berufe) wirst Du vermutlich nicht fallen.

Die Anmeldung erledigst Du in der Regel beim Ordnungsamt Deiner Gemeinde (falls es kein Gewerbeamt gibt), von da aus geht's automatisch zum Finanzamt und zur Berufsgenossenschaft (Versicherung für Deine Angestellten).
Man bekommt ja erst ab 100$ einen Scheck. Sagen wir mal, ich schalte Adsense einn Monat und habe 70$ eingenommen. Nun ist das zwar ein Betrag, aber ich sehe kein Potential das zu steigern und nehme AdSense wieder runter. Kassiere also keinen Cent.
Ist das noch okay, oder kann man mich schon dafür abmahnen?
1. Der Staat mahnt nicht ab, schon gar nicht bei Straftaten. Wenn Du Einnahmen hast und diese nicht dem Finanzamt meldest, begehst Du Steuerhinterziehung, und wie ich den Staat einschätze, steht darauf 100 Jahre Festungshaft bei Wasser und Brot. Bumms, fertig ;)

2. Bei einmaligen Einnahmen von 60 € kräht kein Hahn danach, ob Du dem Finanzamt nun was davon erzählst oder nicht. Die lachen sich ob des winzigen Betrages eher kaputt und als einmalige Einnahme ist das auch nicht einkommenssteuerrelevant, zumal Du diese 60 € ja nicht abgeholt hast.

Es gibt bei geringen Verdiensten auch die Möglichkeit, dass das Finanzamt Dir Deinen Gewerbebetrieb wieder aberkennt und als "Liebhaberei" tituliert. Logischerweise muss man dazu zwar erstmal einen Gewerbebetrieb angemeldet haben, ich wollte aber auch nur darauf hinaus, dass nicht jede kleine Einnahme, selbst wenn sie wiederkehrend ist, als Gewerbe gilt.

Du solltest das einfach nach bestem Gewissen selbst abschätzen: Sind die jährlichen Einnahmen relevant für die zu zahlende Einkommenssteuer? Kann man das schon als echten Neben- oder gar Hauptverdienst bezeichen?
Bist Du Dir wirklich unsicher (bei 60 € im Jahr solltest Du Dir nicht unsicher sein, bei 600 € schon eher), melde ein Gewerbe an. Das kostet einmalig etwa 10 € und 5 Minuten auf dem Amt; dazu kommt dann bei kleinen Geschichten wie Deiner noch eine halbe Stunde im Jahr für Steuererklärung und Buchführung.
Und wenn das Finanzamt Dir den Gewerbeschein nach zwei, drei Jahren tatsächlich wieder abnimmt (was keine Strafe ist, nur ein Verwaltungsvorgang), dann hast Du es wenigstens schriftlich und hochoffiziell, offizieller geht's nicht.
Muss z.B. bei jeder deutschen Seite, die AdSense drauf hat, schon eine Umsatzsteuer ID im Impressum sein etc.?
Eine Umsatzsteuernummer bekommst Du erst, wenn Du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Führst Du keine Umsatzsteuer ab, bekommst Du keine Umsatzsteuernummer und kannst daher auch keine Umsatzsteuernummer im Impressum angeben. Deshalb steht auch im §10 des Mediendienstestaatsvertrages und im gleichlautenden §6 des Teledienstegesetzes, dass man nur dann eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.

Keine Umsatzsteuernummer haben in erster Linie Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes, also solche, die im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz machen. Da würdest Du mit Deinen 60 € gerade noch so eben drunterfallen.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 26.10.2006, 15:10

haha hat geschrieben: Eine Umsatzsteuernummer bekommst Du erst, wenn Du Umsatzsteuer an das Finanzamt abführst. Führst Du keine Umsatzsteuer ab, bekommst Du keine Umsatzsteuernummer und kannst daher auch keine Umsatzsteuernummer im Impressum angeben. Deshalb auch im §10 des Mediendienstestaatsvertrages und im gleichlautenden §6 des Teledienstegesetzes, dass man nur eine Umsatzsteuernummer angeben muss, wenn man eine hat.

Keine Umsatzsteuernummer haben in erster Linie Kleinunternehmer nach §19 des Umsatzsteuergesetzes, also solche, die im Jahr weniger als 17.500 € Umsatz machen. Da würdest Du mit Deinen 60 € gerade noch so eben drunterfallen.
Es gibt keine Umsatzsteuernummer!!

Das Finanzamt erteilt eine Steuernummer, die gilt dann für alle Steuern und bekommt jeder, nicht nur diejenigen die Umsatzsteuer abführen müssen. Auch ein normaler Angestellter hat eine Steuernummer. Die Steuernummer muss im Impressum nicht angegeben werden.

Desweiteren gibt es eine Umsatzsteuer-ID, diese ist nur nötig, wenn man geschäftlich mit Kunden/Lieferanten in anderen EU Ländern zu tun hat. Daher wird diese auch erst auf Antrag erteilt. Die Erteilung einer Umsatzsteuer-ID setzt natürlich vorraus, dass man umsatzsteuerpflichtig ist.
Umsatzsteuerpflichtig wird man ab einer bestimmten Umsatzhöhe oder auf Antrag, so kann also auch ein Kleinunternehmer freiwillig umsatzsteuerpflichtig werden, hätte dann z.B. den Vorteil, dass man gezahlte Vorsteuer erstattet bekommt. Wer also z.B. hauptsächlich Einnahmen durch Adsense hat, sollte sich ggf. überlegen freiwillig umsatzsteuerpflichtig zu werden, da auf Adsense Einnahmen keine Umsatzsteuer anfällt, aber durch den Vorsteuerabzug die Betriebskosten gesenkt werden können. Falls eine Umsatzsteuer-ID erteilt wurde, muss diese im Impressum angegeben werden.