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Dazu mußt du einem Webmaster aber erstmal nachweisen, daß er das bewußt macht.
Die ist mit der Benachrichtigung ja erledigt (na gut, ein Brief per Einschreiben und Empfangsbestätigung wirds wohl noch werden müssen).Kralle hat geschrieben:Dazu mußt du einem Webmaster aber erstmal nachweisen, daß er das bewußt macht.
Kralle hat geschrieben:Der 302 an sich wurde nicht für etwaige Hijacking-Versuche angedacht und ist somit legitim.
Das kann man drehen und wenden wie man willRFC2616 hat geschrieben:10.3.3 302 Found
The requested resource resides temporarily under a different URI. Since the redirection might be altered on occasion, the client SHOULD continue to use the Request-URI for future requests.
Glaub ich nicht, da bereits durch die Benachrichtigung (analog zu Foreneinträgen) der Vorsatz geltend gemacht werden könnte.Kralle hat geschrieben:Hier die Unterscheidung/Beweisführung zwischen einer bewußten Manipulation und einer sachgerechten Anwendung zu finden wird schwierig sein.
Wenn ich den Webmaster über die (möglichen) folgen des 302 Redirects informiere und er sich zum Beispiel weigert den Link zu entfernen - ist dort nicht ein bewusstes vorsätzliches Handeln festzustellen ?Dazu mußt du einem Webmaster aber erstmal nachweisen, daß er das bewußt macht.
Was nicht berechtigt unter dem Deckmantel der Unwissenheit diese Methodik anzuwenden und sicher doch besonders nicht dann wenn der Betroffene den Webmaster darum bittet den Link zu entfernen. Nimmt es der Webmaster nicht vorsätzlich in Kauf das URL-Hijacking auszulösen ?Der 302 an sich wurde nicht für etwaige Hijacking-Versuche angedacht und ist somit legitim.
Entsprechende Berichte über 302-Weiterleitungen und deren Auswirkungen gibt es zuhauf. Ich rede hierbei nicht von Google oder dortigen "Programmfehlern" sondern von geschädigten Webseiten ! Spätestens bei Kennnissnahme sollte der Webmaster die URL ändern - wenn Er es vorher vielleich nicht bewusst getan hat, lässt sich nicht spätestens nach Kenntnissnahme ohne eine angemessene Reaktion ein Vorsatz vermuten ? Bei kommerziellen Projekten sollte man prüfen ob nicht sogar eine Geschäftsschädigung vorliegt ?Hier die Unterscheidung/Beweisführung zwischen einer bewußten Manipulation und einer sachgerechten Anwendung zu finden wird schwierig sein.
Mnemosyne hat geschrieben:EDIT: UPS, da war der Alpinist schneller
Das dürfte schwer werden, zumindest ist mir kein Gerichtsentscheid in solch einer Situation bekannt. Wäre natürlich sehr hilfreich wenn jemand schon konkrete Erfahrungen einbringen könnte.Doch jetzt müsste jemand konkrete (Einzel-)Fallentscheidungen der Gerichte einbringen, sonst treten wir hier auf der Stelle...
Auch ich wurde bisher verschont, aber man hat bei einigen Webseiten den Eindruck, das hier bewusst ein 302 eingesetzt und dann "auf Dumm" geschaltet wird .allerdings war ich bislang auch noch kein Hijacking-Opfer *dreimalaufholzklopf*.
Das ist etwas verdreht ausgedrückt , richtig:für ein hijacking müsste sich doch der webmaster die andere seite zu nutze machen, oder?
https://www.abakus-internet-marketing.d ... rt-15.htmlAlpinist hat geschrieben:Doch jetzt müsste jemand konkrete (Einzel-)Fallentscheidungen der Gerichte einbringen, sonst treten wir hier auf der Stelle...