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heist also dann dass es z.B. einen Forenbetreiber nichts nützt, wenn ein user urheberrechtliche geschützte texte postet und es deswegen eine Abmahnung gegen den Foreninhaber gibt.... denn dieser müsste sich ja darauf berufen ein Internetserviceanbieter zu sein, er also nur die Plattform "Forum" zur verfügung stellt....Kensai hat geschrieben: ....
Man darf allerdings nicht als Internet-Provider oder Internetserviceanbieter tätig sein....
Gut, Google hat es verzapft, aber ich glaube nicht dass Google dir helfen wird, das beweisen zu können... also bleibt hier ein enormes Prozessrisiko, und hier hat die abmahnende Seite die Auswahl, welches Landgericht diesen Fall verhandeln wird.... so gesehen ist eine solche Versicherung nicht verkehrt für eine Agentur... obwohl eine bessere Möglichkeit wäre natürlich, wenn Google sich darum kümmern würde, also z.B. einem Markeninhaber eine Möglichkeit anbieten würde, dass bei der Marke keine Anzeigen innerhalb einer "ähnliche Suche" ausgeliefert werden, aber die Marke als key dennoch gebucht werden kann...chrizz hat geschrieben:was ist denn eine unrechtmäßige Forderung?
Wenn sich das nur auf die Fälle bezieht, die du ansprichst: (Thematik "Markenname war gar nicht in der Keywordliste; Anzeige wurde aber trotzdem ausgeliefert"), dann meine ich kann man sich diese Versicherung auch stecken. Weil dann gibt es genügend Ansatzpunkte die Sache abzuwenden, weil man nicht für Sachen haftbar gemacht werden kann, die Googles System verzapft (meine meinung zumin.)
chrizz hat geschrieben:Wenn ich etwas, wenn auch unwissend, unberechtigterweise nutze, dann verstoße ich damit halt gegen geltendes Recht. Und da schützt auch keine Versicherung.