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Das kann sein.Homey hat geschrieben:Mein Anwalt der auf internet recht spezialisiert ist sagt er kann mir bei Steuerrechtlichen Dingen nicht weiterhelfen ...
Das ist Quatsch.Homey hat geschrieben:Mein Anwalt der auf internet recht spezialisiert ist sagt er darf mir bei Steuerrechtlichen Dingen nicht weiterhelfen ...
Mit einfach nicht zahlen wirst Du beim FA kaum durchkommen. Die sind da gnadenlos. Ich hatte wegen Umzungs mal irgendeine Steuernachzahlung von lächerlichen 100,- übersehen. Ruckzuck hat das FA eine Kontopfändung incl. saftiger Gebühren durchgeführt. Am besten gleich mit scharfen Geschützen (Anwalt) gegen die Bürokraten.edvsb hat geschrieben:@Homey
P.S. Habe keine Steuerberater, mache das alles selber. Aber wenns so weitergeht wohl bald nen Rechtsanwalt deswegen, denn die Nachforderung zahle ich nicht.
Gruß, Ingo
dann ist das wohl nicht der Richtige.leg mir nen Steuerberater für Teuer Geld zu und rauskommen tut nur ärger und Stress
Quatsch, das Finanzamt ist doch nicht dafür verantwortlich, dass Rechnungen richtig erstellt werden, du kannst keine vorsteuer geltend machen wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, das ist richtig.Das Finanzamt kann nur UST verlangen wenn UST auch ausgewiesen wird.
Die Frage ist, was ist kaufmännisch sinnvoll ? Einen Anwalt und Gerichtskosten über mehrere Instanzen zu bezahlen, oder sich was anderes einfallen zu lassen.Da Google aber in den USA sitzt ist das völliger Blödsinn.
Leg gegen den Bescheid Widerspruch ein und besorg dir nen fitten Anwalt.
Es ist die Frage, ob das überhaupt vor Gericht geht und dann gleich durch mehrere Instanzen. Schon allein das Vorhandensein eines Anwaltes bewirkt manchmal Wunder.guppy hat geschrieben:Die Frage ist, was ist kaufmännisch sinnvoll ? Einen Anwalt und Gerichtskosten über mehrere Instanzen zu bezahlen, oder sich was anderes einfallen zu lassen.
Gratis Tipp! Du solltest Dir wirklich einen guten Steuerberater suchen!ColoRos hat geschrieben:Hi,
Vielleicht sollten die ein Gesetz über Internet-Marketing machen... Oder das Google uns auch mal aufklärt was man wirklich tun soll. Die geben keine Steuerliche Aussagen, was ich nicht gut finde.
Sicher, ?Einen Irrtum möchte ich aber aufklären. Die Tatsache, daß die Zahlung aus dem Ausland kommt, hilft uns nicht weiter, wird die Leistung des deutschen Unternehmers in Deutschland an einen Amerikaner erbracht, ist die Zahlung steuerpflichtig !! (Sowohl Umatz-als auch Einkommensteuerpflichtig)
guppy hat geschrieben:Deutsche Unternehmen, die Leistungen online (auch) in das oder im Ausland erbringen, unterliegen mit ihrem Welteinkommen der Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, also auch mit den einer ausländischen Betriebsstätte/Vertretung zuzurechnenden Einkünften. Nur bei Eingreifen eines Doppelbesteuerungsabkommens werden die jeweiligen ausländischen Einkünfte von der jeweils inländischen Besteuerung befreit.Sicher, ?
Wir verkauften Internetdienstleistungen in die Schweiz, auf den Rechnungen kann ich keine Umsatzsteuer geltend machen, logischer Weise führe ich dafür auch keine Umsatzsteuer ab, Einkommenssteuer aber sehr wohl.
Genauso verkaufe ich eine Dienstleistung (adsense) nach Amerika, führe dafür Einkommssteuer ab, aber keine Umsatzsteuer.
Nach meinem Rechtsverständnis, muss die Einkommssteuer nach Wohnsitz gezahlt werden, aber die Umsatzsteuer abhängig vom "Wohnsitz" des Käufers.
Ob ein Vorgang der deutschen Umsatzsteuer unterliegt, bestimmt sich danach, ob er als im Inland ausgeführt anzusehen ist.
Umsatzsteuerpflichtig sind insbesondere "Lieferungen" und "sonstige Leistungen", die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbringt. Der Leistende muß also Unternehmer und der Umsatz als im Inland ausgeführt anzusehen sein. Die Frage, ob eine "sonstige Leistung" steuerbar ist oder nicht, hängt davon ab, ob der Leistende oder der Abnehmer im Inland ansässig sind oder dort eine Betriebsstätte unterhalten.
Bei einem in Inland ansässigen Softwareanbieter und einem Nutzer außerhalb des Gemeinschaftsgebiets der EU gilt die Leistung als im Drittlandsgebiet erbracht. Deutsches Umsatzsteuerrecht ist nicht anwendbar. Anders nur, wenn der ausländische Nutzer eine im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat belegene Betriebsstätte hat und für diese die Leistung bezieht. Hier gilt: Findet das Softwareangebot im Inland statt und ist der Nutzer in einem anderen Mitgliedstaat ansässig, ist wieder danach zu unterscheiden, ob der Nutzer als Unternehmer anzusehen ist, der die Leistung für sein Unternehmen bezieht, oder ob er nicht Unternehmer oder Unternehmer ist, der die Leistung jedoch nicht für sein Unternehmen in Anspruch nimmt. Ersterenfalls ist abzustellen auf den Sitz des Nutzers. Ebenso, wenn der Nutzer als Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat eine Betriebsstätte unterhält und die Leistung für diese Betriebsstätte bezieht. Ohne Unternehmereigenschaft oder falls die Leistung nicht für das Unternehmen bezogen wird, ist auf den Sitz des Softwareanbieters abzustellen, d.h. dem Ort, von dem aus die Leistung erbracht wird.
Marketing mittels eigener Website ist als sogenannte "Werbeleistung" zu beurteilen. Davon umfaßt sind auch die Begleitleistungen wie Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbemittelherstellung, namentlich sämtliche Leistungen, die geeignet sind, bei dem Adressaten den Entschluß zum Erwerb von Gegenständen oder die Inanspruchnahme von sonstigen Leistungen zu beeinflussen (Ziel der Maßnahme). Hinsichtlich des Orts der Leistungen kann abermals auf das Musterbeispiel Software verwiesen werden.
So, nun Klartext, so wie ich es verstanden habe:
Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen UNTERNEHMER -> in Deutschland keine Umsatzsteuer
Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen Privatmann -> in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.
Wer noch mal nachlesen möchte : Hier die Quelle für die Ausführungen oben:
https://www.kanzlei.de/isteuer.htm
Nach meinem Rechtsverstaendnis trifft ersteres zu und somit sind die AdSense Einnahmen in DE nicht UST-pflichtig.bewe28 hat geschrieben:So, nun Klartext, so wie ich es verstanden habe:
Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen UNTERNEHMER -> in Deutschland keine Umsatzsteuer
Unternehmer in Deutschland erbringt Leistungen für ausländischen Privatmann -> in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.