Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
seit wann muss ein impressum barrierefrei sein? Barrierefreie webseiten sind doch auch nur für Behörden etc vorgeschrieben...ErwinRommel hat geschrieben:Also Bots können das nicht auslesen, aber ich glaube, daß man dich dann abmahnen kann, weil dein Impressum nicht barrierefrei ist oder so.
Der Schutz vor Rechtsbruch durch Dritte rechtfertigt nicht den eigenen Rechtsbruch!chrizz hat geschrieben:bleibt ja echt nur noch die zweit adresse die ins impressum geklatscht wird....
gabs denn zu dem barrierefrei mal ne ansage? ich mein is zwar schön, dass alles barrierefrei ist, aber was nützt mir die freiheit, wenn ich die mail unter 100enden von spammails gar nicht finde?
Das ist auch wieder Schattenboxen. Wo steht, dass ich die email oder das ganze Impressum nicht als Grafik einbinden kann. Hier und in anderen Foren gibt es Meinungen und Rechtsauffassungen, die aber nie mit einem rechtskräftigem Urteil hinterlegt werden. Und es wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.Der Schutz vor Rechtsbruch durch Dritte rechtfertigt nicht den eigenen Rechtsbruch!
Andere Länder haben auch so ihre Problemchen.Rudi Ratlos hat geschrieben:solche wichtigen Fragen und Antworten, können nur in Deutschland gestellt bzw. beantwortet werden!! Dank sei den AbmahnRechtsanwälten, ihren Helfern und der deutschen Rechtssprechung!
Es ist die am Weitesten verbreitete Rechtsauffassung. Ich persönlich würd es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Hinsichtlich Spam bin ich mittlerweile gut organisiert und "lebe" einfach damit.guppy hat geschrieben:Das ist auch wieder Schattenboxen. Wo steht, dass ich die email oder das ganze Impressum nicht als Grafik einbinden kann. Hier und in anderen Foren gibt es Meinungen und Rechtsauffassungen, die aber nie mit einem rechtskräftigem Urteil hinterlegt werden. Und es wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.
Richtig.guppy hat geschrieben:Wenn ich keine Grafik als Impressum oder email hinterlegen kann, dann darf ich auch keine reinen Flashseiten ins Internet stellen ?
Sagst du dann auch bei der 3. Mahnung "ähm sorry, aber ich hab meinen Briefkasten seit 2 Monaten nicht mehr geleert"?guppy hat geschrieben:Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Wessen Rechtsauffassung ? Von Webmastern mit Teil, Halb oder Laienwissen, wie wir es sind ? Ich schließe mich da ausdrücklich ein, aber weissKralle hat geschrieben: Es ist die am Weitesten verbreitete Rechtsauffassung. Ich persönlich würd es nicht auf einen Präzedenzfall ankommen lassen. Hinsichtlich Spam bin ich mittlerweile gut organisiert und "lebe" einfach damit.
Richtig.guppy hat geschrieben:Wenn ich keine Grafik als Impressum oder email hinterlegen kann, dann darf ich auch keine reinen Flashseiten ins Internet stellen ?
Ja Kralle, den leere ich bis auf wenige Ausnahmen täglich, das ist aber auch eine mit Urteilen hinterlegte Rechtsauffassung, deshalb heist es auch ladungsfähige Anschrift - Stichwort Übergabeeinschreiben.Sagst du dann auch bei der 3. Mahnung "ähm sorry, aber ich hab meinen Briefkasten seit 2 Monaten nicht mehr geleert"?guppy hat geschrieben:Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Und dennoch gelten Gesetze auch ohne Urteil. Die Frage ist nur wie die Urteile ausfallen. Aber man kann nicht sagen, daß es erst ab einem Urteil "verboten" war. Von barierefrei steht da auch nichts aber von unmittelbar erreichbar.guppy hat geschrieben:Hier und in anderen Foren gibt es Meinungen und Rechtsauffassungen, die aber nie mit einem rechtskräftigem Urteil hinterlegt werden. Und es wird nicht richtiger, wenn es öfter wiederholt wird.
Um Strafbarkeit geht es nicht unbedingt aber das "härteste" Urteil das ich kenne lautet auf einen Tag (gibt aber auch andere, zu anderen Umständen). Suche mal nach [Urteil Kenntnis unverzüglich] oder so, ich habe es auf die Schnelle nicht gefunden.guppy hat geschrieben:Wenn man ganz spitzfindig sein will, kann ich sogar die Frage mal so stellen, wer schreibt mir vor wie oft ich meine Emails abrufen muss ?
täglich, wöchentlich, monatlich ? wenn ich sie nicht abrufe mache ich mich strafbar ? , wenn ich sie nicht lese mache ich mich strafbar ?
Na das Urteil möchte ich sehen.
Das sehe ich auch so, aber ich halte es für durchaus zumutbar, dass die Adresse aus dem Impressum in den emailclienten abgegetippt wird und wäre somit unmittelbar erreichbar. Praxisbezogen ist die Emailadresse nach meiner Auffassung im Impressum unsinnig, da eine Zustellung nicht nachweisbar ist, und somit vor Gericht zumindestens als fraglich gestellt werden kann.Und dennoch gelten Gesetze auch ohne Urteil. Die Frage ist nur wie die Urteile ausfallen. Aber man kann nicht sagen, daß es erst ab einem Urteil "verboten" war. Von barierefrei steht da auch nichts aber von unmittelbar erreichbar.
Warum nicht als Grafik ?, Ist zumindestens seriöser als jeden Tag (?) jede Woche (?) jeden Monat (?) eine neue Adresse im Impressum, da hätte ich eher rechtliche Bedenken.Warum nicht eine Adresse angeben, die für nichts anderes da ist als für den ersten Kontakt und dann für den weiteren Schriftwechsel eine andere Adresse? Dann kann man die im Impressum gelegentlich wechseln.
emailabrufen ? Wegen einer Adresse die im Impressum steht - würde ich mir vor lachen in die Hose machen. Was anderes ist es, wenn aus laufendem Schriftverkehr per email ein Verzug oder Rechtsbruch entsteht.Um Strafbarkeit geht es nicht unbedingt aber das "härteste" Urteil das ich kenne lautet auf einen Tag
bis ich die Zustellungsbestätigung der Post habe oder das Faxprotokoll - oder würdest du dich, wenn deine Rechte ernsthaft verletzt werden, auf ein Schreiben per Emailzustellung verlassen - sag jetzt nicht " ja", glaube ich dir nämlich nicht. Außerdem kannst du ja per email zustellen auch wenn die email als Grafik vorhanden ist.Wie lange würdest Du warten wollen bis jemand reagiert, wenn jemand gegen deine Rechte verstößt?
und nun rate mal von wo das Zitat stammt, >> TätäDer Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden.
schlechte Spambots sind mit {ät}schon gut im Griff ...ole1210 hat geschrieben:Moin moin,
gibt es Erfahrungswerte, wie weit Robots in der lage sind, eMail die als Grafiken hinterlegt sind auszulesen?
Technisch ist es ja machbar, wenn ich beispielsweise die eMail noch nomals schreibe!
Wie sieht es aus, wenn ich statt @ beispielsweise nen |ät| oder [ät] nehme. Tut das not?
Oder ist es sogar besser Adresse in Schreibschrift zu schreiben, @ und . zu "verschlüsseln", dem Text nen fiesen schatten zu geben und auf nen unruhigen Hintergrund zu packen?
Gibt es "Statistiken" in der Art:
xx% nehmen nur Klartext eMail aus dem Quelltext
xx% lesen eMails aus Bilder aus, sofern sie gut lesbar sind
xx% lesen eMails aus Bildern aus, sofern man sie nurnoch mit Phantasie erraten kann.
Code: Alles auswählen
<span style="color:red;">& #109;</span><span style="color:#ffff00;">& #101;& #116;& #115;</span><strong>& # 64;</strong>t& #101;& #120;t& #111;<em>.</em><span style="color:blue;">& #100;e</span>