Du magst das mit dem Abfragen und Nutzen der Adresse witzig finden aber aus irgendeinem Grund hat sie der Gesetzgeber vorgesehen.
Das Faxprotokoll hat man praktisch sofort (soll man als Faxinhaber daneben schlafen?), die Zustellungsbestätigung brauch schon mal etwas mehr Zeit (+ Zustellung). Ich wüßte auch nicht warum ich jemanden eine formbedürftige Schriftsache zustellen soll, weil z.B. einer seiner user widerrechtlich eins meiner Bilder hochgeladen hat. Was mach ich, ich schreib ihm eine Email (man kann zur Vorsicht noch einen Brief hinterherschicken). Vielleicht rufe ich auch an. Der Text zur Zustellung formbedürftiger Schriftsachen, an ein Gericht oder ähnliches, hat jedenfalls rein gar nichts mit der Erreichbarkeit nach TDG zu tun.guppy hat geschrieben:bis ich die Zustellungsbestätigung der Post habe oder das Faxprotokoll - oder würdest du dich, wenn deine Rechte ernsthaft verletzt werden, auf ein Schreiben per Emailzustellung verlassen - sag jetzt nicht " ja", glaube ich dir nämlich nicht.