Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.

eMail als Grafik

Das Board für die kleine Abwechslung. Hast Du was lustiges im Web gefunden oder was offtopic dann hier rein!
Hasenhuf
PostRank 9
PostRank 9
Beiträge: 2840
Registriert: 26.12.2005, 22:22

Beitrag von Hasenhuf » 18.12.2006, 23:40

@ guppy, Du hast gefragt wie oft man abrufen muß (ich denke Du meinst die Adresse im Impressum), das härteste Urteil, daß ich kenne lautet auf innerhalb eines Tages. Das bezieht sich darauf von einem Verstoß durch einen Nutzer Kenntnis zu nehmen. Es reicht auch ein mal im Leben abzufragen, es sollte nur möglichst kurz nach der entscheidenden Email sein. Abmahnungen braucht man nicht lesen, egal ob in Form oder nicht, berechtigt oder nicht.

Du magst das mit dem Abfragen und Nutzen der Adresse witzig finden aber aus irgendeinem Grund hat sie der Gesetzgeber vorgesehen.
guppy hat geschrieben:bis ich die Zustellungsbestätigung der Post habe oder das Faxprotokoll - oder würdest du dich, wenn deine Rechte ernsthaft verletzt werden, auf ein Schreiben per Emailzustellung verlassen - sag jetzt nicht " ja", glaube ich dir nämlich nicht.
Das Faxprotokoll hat man praktisch sofort (soll man als Faxinhaber daneben schlafen?), die Zustellungsbestätigung brauch schon mal etwas mehr Zeit (+ Zustellung). Ich wüßte auch nicht warum ich jemanden eine formbedürftige Schriftsache zustellen soll, weil z.B. einer seiner user widerrechtlich eins meiner Bilder hochgeladen hat. Was mach ich, ich schreib ihm eine Email (man kann zur Vorsicht noch einen Brief hinterherschicken). Vielleicht rufe ich auch an. Der Text zur Zustellung formbedürftiger Schriftsachen, an ein Gericht oder ähnliches, hat jedenfalls rein gar nichts mit der Erreichbarkeit nach TDG zu tun.

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag