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Userverklapsung legales Tagesgeschäft?

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GreenHorn
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Beitrag von GreenHorn » 20.12.2006, 11:48

Ich erinnere mich mal in den Richtlinien von Adwords gelesen zu haben, daß die beworbene URL mit der URL der Landing-Page übereinstimmen muß. Die hier beschriebene Geschichte ist tägliche Realität:

https://www.abakus-internet-marketing.d ... highlight=

Das erste (oder auch gleich mehrere) Inserat/e leitet bei einem dating-relevanten Key mit unendlicher Vielzahl von URL- und Titel-Varianten immer an eine Ziel-Adresse. Absolute User-Verarschung, aber offenbar von google geduldet.

Ähnliche Verklapsungen finde ich jetzt auch auf meinen Seiten. Da wird eine recht prominente Webseite beworben und letztendlich über eine Tracking-URL auf irgend welche halbseidenen Smily-, Gewinn- und sonstige Unfugseiten geleitet.

Wenn das wie bei obigen Beispiel wohl reguläres Tagesgeschäft zu seien scheint, frage ich mich ob eine Meldung des Verstoßes überhaupt die Arbeit wert ist. Da meine Filter bereits seit 6 Wochen ausgeschöpft sind, kann ich zur Zeit nur zwischen kleineren und größeren Übel wählen... :shake:

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