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Ich denke schon, da es sich IMHO um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Denic und Registrar handelt und nicht um ein 'übliches Vorgehen'.Airport1 hat geschrieben:Dass eine NICHT-ANTWORT als ein rechtsverbindliches "Ja, ich bin mit dem KK einverstanden" gewertet wird, haette vor einem deutschen Gericht sicherlich wohl keinerlei Bestand.
also das ist doch gängige Praxis bei denic, und seit ebay.de sollten es auch alle wissen... ist glöaube ich auch in deren Richtlinen nachzulesen... und soweit ich weis, wird dann auch erst 2 mal nachgefragt und auf eine Antwort gewartet...Airport1 hat geschrieben:> Immerhin hat man dem Transfer ja zugestimmt.
Dem stimme ich ABSOLUT NICHT zuDass eine NICHT-ANTWORT als ein rechtsverbindliches "Ja, ich bin mit dem KK einverstanden" gewertet wird, haette vor einem deutschen Gericht sicherlich wohl keinerlei Bestand. Ich kanns mir jedenfalls nicht vorstellen. Es mag ja Praxis sein, aber ob das rechtlich abgesichert ist, wage ich doch sehr zu bezweifeln.
Rechtsanwaelte koennen vielleicht dazu auch mal was sagen, sind ja einige hier...
woher weißt du, das google vorab Emails wegen dem KK erhalten hat. Ich erhalte von meinem Provider keine Email wenn einer einen KK auf meine Domain stellt. Der schaut nur im System nach ob ein Auftrag dazu von mir im System liegt, wenn nicht wird gleich eine negative Antwort zu denic geschickt. Davon bekomme ich normalerweise nix mit.evtl. sollten google Mitarbeiter emails auch mal lesen, anstatt schnell ein paar Textblöcke zusammenzuklicken und auf irgendwelche FAQ's hinzuweisen....
Ich denke auch, wer eine Domain registriert, muss sich demzufolge auch mit den Richtlinien der Denic etc bekannt machen, diese gelten ähnlich wie AGB ! Und wenn die sagen nach 2 mal anfragen "JA" dann muss man mit sowas rechnen.
Die rechtliche Seite ist sehr klar. Einen Aspekt (Markenrecht), hast Du schon erkannt. Derjenige, der das zu vertreten hat, hat massive Probleme.chio hat geschrieben:Abseits des Spaßfaktors würde mich der rechtliche Aspekt interessieren:
Da auf der "neuen Seite" keinerlei Hinweis auf Google war, dürfe Google relativ wenig in der Hand haben. Immerhin hat man dem Transfer ja zugestimmt.
Markenrechtsverletzung würde gelten, aber ob man damit nennenswerten Schadenersatz rausholen kann?
Was ändres wäre es, wenn da ein Google Logo oder gar irgendein Dienst gewesen wäre... dann wäre der Teufel los.