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Hersteller will Adwords (Keywords) untersagen, Markenrecht?

Alles zum Thema Google Adwords & Yahoo! / Microsoft adCenter / Bing Ads und Facebook Ads
thorsten70
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Beitrag von thorsten70 » 20.03.2007, 22:30

die Frage hätte vielleicht genauso gut ins rechtliche gepasst aber ich denke die ist hier besser aufgehoben. :wink:

Zu unserem Problem.
Wir haben 100 derte Artikel eines Herstellers im Angebot die wir übers Internet verkaufen.
Nun möchte uns aber der Hersteller das schalten von Adwords Anzeigen untersagen und für seine Keywords nur noch einen einzigen Shop zulassen, alle anderen die weiterhin diese Keywords nutzen, können dann wohl, wenn die Anzeigen weiterhin geschaltet werden, mit einer Abmahnung rechnen.
Oder die ganzen Keywords werden über Google verboten und nur noch für den einen Shop zugelassen.

Nun meine zwei Fragen,

soll es tatsächlich rechtlich verboten sein für Produkte Anzeigen zu schalten die man selber verkauft und die auch direkt über den Hersteller bezogen werden?

Und was sagt google dazu, wenn jemand meint nur noch einen Shop für das Keyword zu zulassen, das wäre für diesen Shop ja günstiges werben, oder?

Zurzeit liegt unser Klickpreis bei 0,21 cent und wir sind nicht erster.
Wieviel tausender (10000 tausende und mehr) würde der andere Shop einsparen, der auf Platz 1 steht (ist ja dann der Einzige).

Ich würde mich ja nicht so aufgregen wenn ca. 50% oder mehr unseres Umsatzes davon abhängen würde und wir immer 8 Monate im voraus planen müssten.

Auch würden wir auf unsere Ware zum großen Teil hängen bleiben, weil wir ja demnach auch die Ware geordert haben, im voraus schon einmal für September.

Die Begründung vom Hersteller ist folgende:

"unzählige weitere Markenartikel werden von uns angeboten und durch diese Marke beworben (Markenschutz)"

"und eine ausufernde Flut von Ebay Händlern, Onlineshops und Preissumas werben unrechtmäßig für die Marke."

Ich habe mal nachgezählt es sind ca. 25 Anzeigen geschaltet.

Davon ca. 10 die auch die Artikel wirklich verkaufen.

Ironie an
da kann man ja leicht den Überblick verlieren!
Ironie aus

Wir haben wirklich viel Kohle in die Sache gesteckt, viel Werbung für die Firma in den letzten Jahren gemacht und nun. :cry:

Dieser "eine" Shop ist übrigens ein ganz großer im Geschäft, der den Hersteller Shop als offiziellen Shop übernommen hat.
War da böses hinter vermutet. :evil:

Ach und noch was, wir dürfen doch tatsächlich in den "normalen Suchergebnissen" mit dem Keyword weiter erscheinen.*kopfkratz*

Was haltet ihr davon?





PS: ich habe einen dicken Hals!
Schließlich geht es auch um die Existenz.

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SchnaeppchenSUMA
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Beitrag von SchnaeppchenSUMA » 20.03.2007, 22:58

Google kann in solchen Fällen die Markennamen per Liste rausfiltern, mit soclehn Keywords kann dann nicht mehr geworben werden (der Grund Markenrecht wird dann auch im Tool angezeigt).

Was die Marke betrifft: Der Inhaber kann natürlich bestimmen, wer mit seiner Marke werben darf und wer nicht - deshalb gibt es unter anderem Marken. Allerdings kann ich mit nicht vorstellen, dass alle Artikel eines Katalogs durch einen Anbieter markenrechtlich geschützt sind ...

Die normalen Suchergebnisse sind davon nicht betroffen - wohl aber nach den neusten Urteilen die Keywords in den Metatags ...

kcwknarf
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Beitrag von kcwknarf » 21.03.2007, 05:18

Mal wieder ein gutes Beispiel für den Markenwahn.
Erklären lässt sich das entweder durch schlechtes Marketing beim Hersteller oder durch exklusive Produkte.

Es gibt z.B. diverse Schweizer Uhrenhersteller. Produktionkosten der Uhren sicherlich kaum über 1 Euro, Verkaufpreis aber mal gerne um die 5000 Euro.
Entscheidend ist aber, dass der Käufer dieser Uhren versnobbt ist und sich die Uhr als Prestigeobjekt zulegt.

Wenn nun jeder für solche Uhren werben würde, würde sich solch ein Produkt zwischen billigen Teppichen und Second-Hand-Hosen wiederfinden. Die Exklusivität würde verloren gehen.
Folgt man dieser Denkweise wäre das eine Erklärung für die Entscheidung des Herstellers.

Da gibt es nur eine Möglichkeit:
kurzfristig den Shop weiterhin bewerben, aber mit Umschreibungen des Produktes (also z.B. statt Namen der Uhr schreibt man "wertvolle Uhren aus der Schweiz"), bis der Lagerbestand raus ist.
Und langfristig würde ich mir einen Hersteller suchen, mit dem ich besser zusammen arbeiten kann.

Google kann evtl. auch mithelfen.
Sie könnten für das Bewerben von Markenbegriffen eine Sondergebühr von z.B. 1 EUR verlangen. Dann würde sich mancher Markenhersteller schon überlegen, ob es nicht Sinn macht, die Werbekosten aufzuteilen.

Jojo
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Beitrag von Jojo » 21.03.2007, 21:24

Ich hab doch starke Zweifel das der Hersteller das Recht hat dir die Nutzung zu verbieten. Auch wenn er sich das hat markenrechtlich schützen lassen hat. Wirklich beantworten wird dir die Frage aber nur ein fähiger Anwalt können.

eNNeXXL
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Beitrag von eNNeXXL » 21.03.2007, 22:46

Deine Frage ist so nicht zu beantworten. Es hängt nämlich stark vom Keyword ab. Oft verbieten Markeninhaber das werben mit dem Keyword der Marke. Das ist auch Ihr gutes Recht.

Darum meine Frage. Will der Händler verbieten das Du mit dem Keyword seiner Marke wirbst oder will er andere Keywords verbieten?

Gruß eNNeXXL
Ist das das Ende? => </internet> <=Fragen an Gott?

thorsten70
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Beitrag von thorsten70 » 22.03.2007, 11:18

er will für den Markennamen nur noch einen einzigen Shop "freischalten" lassen.
Ich weiß überhaupt nicht in wie weit das bei google möglich ist?
Das heißt demnächst fliegen alle anderen raus die ebenfalls das Keyword Markennamen bewerben und auch deren Ware verkaufen.


Beispiel: Sagen wir mal die Marke heißt "pic pöc", nun will er von seinem Recht gebrauch machen und das Keyword "pic pöc" bei Adwords sperren lassen und nur noch für den auserwählten Shop zulassen.

SchnaeppchenSUMA
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Beitrag von SchnaeppchenSUMA » 22.03.2007, 12:34

thorsten70 hat geschrieben:er will für den Markennamen nur noch einen einzigen Shop "freischalten" lassen.
Ich weiß überhaupt nicht in wie weit das bei google möglich ist?
Das heißt demnächst fliegen alle anderen raus die ebenfalls das Keyword Markennamen bewerben und auch deren Ware verkaufen.


Beispiel: Sagen wir mal die Marke heißt "pic pöc", nun will er von seinem Recht gebrauch machen und das Keyword "pic pöc" bei Adwords sperren lassen und nur noch für den auserwählten Shop zulassen.
sicher ist das bei Adwords möglich. Die Keywords mit markenrechtlicher Relevanz werden gesperrt und müssen per Ausnahmeregelung (und nach Nachweis) freigeschaltet werden.

thorsten70
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Beitrag von thorsten70 » 22.03.2007, 13:10

sicher ist das bei Adwords möglich. Die Keywords mit markenrechtlicher Relevanz werden gesperrt und müssen per Ausnahmeregelung (und nach Nachweis) freigeschaltet werden.
und was würde dann mit den normalen Suchergebnissen passieren?

Wären die dann auch nur noch für diese eine Domain freigeschaltet?

chrizz
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Beitrag von chrizz » 22.03.2007, 13:28

nein. die normalen suchergebnisse sind davon ausgenommen. dabei gehts nur um adwords.

biggi_010
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Beitrag von biggi_010 » 22.03.2007, 13:33

Hallo,

meist ist das Problem gar nicht, ob du in Recht bist oder nicht.

Das Problem ist das: wenn dich die Firma verklagt - bist du bankrott, bis du weißt, ob du in Recht bist oder nicht!

Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!

thorsten70
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Beitrag von thorsten70 » 22.03.2007, 13:53

Das Problem ist das: wenn dich die Firma verklagt - bist du bankrott, bis du weißt, ob du in Recht bist oder nicht!
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!
Das hast du schön gesagt, ich stampfe Ware für 20000 Euro (EK)ein, die mir der Hersteller verkauft hat, bei der er mir die Nutzung seiner Bilder ausdrücklich schriftlich mehrmals zugestimmt hat.

Das kann keiner verlangen und soviel Angst habe ich dann auch wieder nicht vor einer Auseinandersetzung.


PS:
Unsere Geschäftsbziehnung besteht übrigens seit 5 Jahren.:o

bara.munchies
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Beitrag von bara.munchies » 22.03.2007, 14:16

aus meinem bescheidenen rechtsverständis würde ich mal einschätzen, dass du die ware damit wenigstens zurückgeben kannst, schliesslich hast du sie in der annahme gekauft mit der marke werben zu dürfen, das hat der hesteller scheinbar sehr lange stillschweigend hingenommen. ich würde hier den schaden begrenzen und mich auf organische suche, inklusive longtail und vertipper konzentrieren.

Auf jeden fall anwalt konsultieren.

eNNeXXL
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Beitrag von eNNeXXL » 22.03.2007, 20:02

thorsten70 hat geschrieben:
Das Problem ist das: wenn dich die Firma verklagt - bist du bankrott, bis du weißt, ob du in Recht bist oder nicht!
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen!
Das hast du schön gesagt, ich stampfe Ware für 20000 Euro (EK)ein, die mir der Hersteller verkauft hat, bei der er mir die Nutzung seiner Bilder ausdrücklich schriftlich mehrmals zugestimmt hat.

Das kann keiner verlangen und soviel Angst habe ich dann auch wieder nicht vor einer Auseinandersetzung.


PS:
Unsere Geschäftsbziehnung besteht übrigens seit 5 Jahren.:o
Ich glaub nicht das der einzige Weg die Ware zu verkaufen SEM mit dem Markennamen ist. Das wäre eine echt risikoreiche (und imho blöde Geschäffts Idee). Nimm einfach alle anderen Keywords außer der Marke. Es scheint mir so als ob der Typ im Recht ist .... wenn es so ist wie du sagst.
Ist das das Ende? => </internet> <=Fragen an Gott?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 23.03.2007, 04:08

Hmm... wenn ich mich nun nicht ganz Irre, sieht das markenrecht doch ein paar Ausnahmen vor, in denen man eine marke benutzen darf... und eine dieser Ausnahmen ist doch wenn man Produkte dieser Marke vertreibt.....

wenn er jetzt dafür sorgt, dass nur ein einziger Shop mit dieser Marke bei Adswords Werbung schalten darf, drängt sich bei mir die Frage auf was denn das Wettbewerbsrecht dazu sagen würde...

ich denke ein Anwalt der sich im Marken- und Wettbewerbsrecht auskennt wird dir sicher sagen können, wie du entweder die Ware gegen Erstattung des Kaufpreises an den Hersteller zurückgeben kannst, oder du doch die Marke als Key bei Adwords schalten kannst...

Bluetabby
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Beitrag von Bluetabby » 23.03.2007, 06:51

net(t)worker hat geschrieben:Hmm... wenn ich mich nun nicht ganz Irre, sieht das markenrecht doch ein paar Ausnahmen vor, in denen man eine marke benutzen darf... und eine dieser Ausnahmen ist doch wenn man Produkte dieser Marke vertreibt....
.. zumal, wenn man sie auch noch vom Hersteller selbst bezogen hat. Damit bist Du doch kein 'unrechtmäßiger Werber'.

Ich würde da mal einen Anwalt fragen und wenn der bestätigt, daß Du den Markennamen benutzen darfst, dem Hersteller ein Schreiben zukommen lassen, daß wenn er nicht einlenkt, Du Dich leider außerstande siehst, mit seiner Ware zu handeln, und daß Du keine Waren verkaufen kannst, die Du nicht ohne Ärger bewerben kannst. Wenn Ihr Euch nicht gütlich einigen könntet, würdest Du ihm seinen Plunder gegen Kaufpreis- und Unkostenerstattung zurückschicken und auf weitere Zusammenarbeit verzichten.

Wenn Du bisher gut für ihn verkauft hast, überlegt er es sich vielleicht noch mal - und wenn nicht, würde ich seinen Krempel schon aus Trotz nicht mehr führen wollen.

Bluetabby

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