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Lustiger Abmahnversuch

Alles zum Thema Google Adwords & Yahoo! / Microsoft adCenter / Bing Ads und Facebook Ads
kill_bill
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Beitrag von kill_bill » 24.04.2007, 15:24

Btw möchte ich noch kurz die Problematik zu den weitgehend passenden Keywords erweitern, denn Mathida hat heute in einem anderen Thread folgendes geschrieben:
...
bei dem von Gisbert genannten Beispiel handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht um die Erweiterung eines weitgehend passenden Keywords, sondern ganz einfach um eine Wortkombination.

Die Anzeigen die z.B. für ein Keyword wie

abakus forum abcdefghijkl

erscheinen, könnten entweder das Keyword

abakus forum

(= weitgehend passend) oder das Keyword

"abakus forum"

(= passende Wortgruppe) verwenden. Mehr Informationen dazu gibt es hier: https://adwords.google.de/support/bin/a ... nswer=6135

Wie immer entscheidet also die Leistung des Keywords (in dem betreffenden Konto und zusammen mit der betreffenden Anzeige) darüber, ob eine Anzeige für entsprechende Wortkombinationen gezeigt wird. ...
https://www.abakus-internet-marketing.d ... highlight=

Dieses bedeutet ja eigentlich auch wiederum eine Mitstörerwirkung für passende Wortgruppen, denn schließlich könnte ja auch jemand z.B. "Auto Portal" als Wortgruppe nehmen und die Anzeige wird evtl bei BMZ Auto Portal gefunden.
Zuletzt geändert von kill_bill am 24.04.2007, 16:48, insgesamt 1-mal geändert.

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chrizz
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Beitrag von chrizz » 24.04.2007, 15:54

nicht nur bei passenden wortgruppen sondern auch bei weitgehend passenden Keywords. Die Frage ist halt nur, wie Google sich da dann aus der Affäre zieht. Einerseits Werbung dafür machen, aber dann nicht rechtlich belangt werden können, kann ich mir bei der deutschen Gesetzgebung eigentlich nicht vorstellen. insofern bleibt wohl erstmal nichts ürbig als abzuwarten was der BGH entscheidet...

cheers

Tifflor
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Beitrag von Tifflor » 24.04.2007, 16:29

es obliegt aber nicht google, nachzuforschen ob evtl. worte dem markenrecht unterliegen, das sollte schon jeder werbetreibende selber machen. und wenn wort "abc" nunmal als fremde marke eingetragen wird, ist es nunmal die pflicht des werbetreibenden, dieses (vor allem wenn er drauf aufmerksam gemacht wird) als ausschliessendes keyword einzutragen...

insofern verstehe ich die diskussion hier nicht ganz...sicherlich bietet google das werkzeug die anzeigen zu gestalten auch "weitgehend" gleichzeitig bietet google aber auch das werkzeug, die anzeigen einzuschraenken...

chrizz
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Beitrag von chrizz » 24.04.2007, 16:41

ja aber du kannst nicht alle makrennamen von vornherein ausschließen. Das geht einfach nicht. Folglich kannst du die Keyword Optionen weitgehend passend un wortgruppe nicht nutzen, wenn du nicht gefahr laufen willst, abgemahnt zu werden. Das was du so nett als "aufmerksam gemacht wird" umschreibst, ist leider in der Mehrzahl der Fälle direkt eine kostenpflichtige Abmahnung.

Nullpointer
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Beitrag von Nullpointer » 24.04.2007, 17:08

adwords ist ein spiel, du kannst gewinnen und verlieren :wink:
auf weitgehend passende keys kann wohl kaum jemand verzichten. ich schaue mir halt die search strings von denen an. das ist natürlich keine sicherheit, aber man muß halt auch mal ne kostenpflichtige abmahnung einstecken können.

ich finde die an den TO sehr löblich, da die leute wissen, wovon sie sprechen und ihn nicht bezichtigen, absichtlich mit dem markennamen geworben zu haben.

Southmedia
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Beitrag von Southmedia » 19.05.2007, 12:47

Was ist mittlerweile hieraus geworden?

Advesti
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Beitrag von Advesti » 13.06.2007, 17:39

Tifflor hat geschrieben:aehm und wenn du den beanstandeten Markennamen als ausschliessendes Keyword angibst ? dann erscheint deine anzeige eben NICHT wenn sie mit deinem keyword + dem markennamen gesucht wird...
genau wie man das mit unangenehmen keywords wie z.b. "kostenlos" etc macht.
Hallo,

ich erlaube mir als Neuling bei Adwords mal die Frage: was ist an den keyword "kostenlos" unangenehm? Ich selbst benutze es in Adwords. Sollte man das nicht?

Bitte um Aufklärung.
Danke.

Gruß
Andreas

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 13.06.2007, 17:45

Advesti hat geschrieben:ich erlaube mir als Neuling bei Adwords mal die Frage: was ist an den keyword "kostenlos" unangenehm? Ich selbst benutze es in Adwords. Sollte man das nicht?
kommt drauf an, wenn du einen kostenlosen Service bekannt machen möchtest, ist es natürlich dein top keyword...

wenn du aber z.B. einen kostenpflichtigen Service anbietest, wie z.B. webhosting, willst du ja möglichst Kunden haben die auch bereit sind zu bezahlen... die Klicks die nun aber über "webhosting kostenlos" reinkommen, wollen dies aber eben nicht... also sollte man in diesem Fall "kostenlos" als ausschliessendes keyword benutzen...

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