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Aus rechtlicher Sicht musst du zunächst ein ganz normales (freundliches) Schreiben an deine Konkurrenten schicken und sie davon in Kenntnis setzen, dass du nun Markeninhaber bist. Die Aufforderung zur Entfernung deiner Marke aus Werbekampagnen muss eine Frist von mindestens 10 Tagen (= 7 Tage + Postlaufzeiten und Wochenende) beinhalten. Das ganze am Besten als Einschreiben mit Rückschein.Badman hat geschrieben:Hallo, ich habe mir meinen Namen nun als Marke schützen lassen. An wen muß ich mich wenden um zu verhindern, daß nun meine Konkurrenz weiter mit meinen Namen Adwords schaltet?
Das stellt einen Versuch dar, in kaufmännischer / juristischer Logik auf den Eingangsbeitrag von Badman zu antworten; selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass ich mich täuschen kann. (Bin kein Rechtsberater, sondern nur Büromensch.)Cura hat geschrieben:>> Aus rechtlicher Sicht musst du zunächst ein ganz normales (freundliches) Schreiben an deine Konkurrenten schicken und sie davon in Kenntnis setzen, dass du nun Markeninhaber bist. Die Aufforderung zur Entfernung deiner Marke aus Werbekampagnen muss eine Frist von mindestens 10 Tagen (= 7 Tage + Postlaufzeiten und Wochenende) beinhalten. Das ganze am Besten als Einschreiben mit Rückschein.
Ist nach Fristablauf immer noch Werbung mit deiner Marke vorhanden, kannst du direkt einen Rechtsanwalt mit dem Mahnwesen beauftragen. <<
Tiefenrausch, wo hast Du das denn her?
Wenn er sich einen Namen frisch als Marke geschützt hat, sollte er natürlich erstmal seine Konkurrenten, die den Begriff noch für Adwords verwenden, davon in Kenntnis setzen (und nicht Dritte, wie Rechtsanwälte, Google und Vereine á la "Ehrlich währt am Längsten"). Die Frist von 10 Tagen zur Entfernung des Markenbegriffs ist eine allgemeine angemessene Frist, die bei Gerichtsverhandlungen (falls es dazu kommt) anerkannt wird.Badman hat geschrieben:Hallo, ich habe mir meinen Namen nun als Marke schützen lassen. An wen muß ich mich wenden um zu verhindern, daß nun meine Konkurrenz weiter mit meinen Namen Adwords schaltet?