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Steuererklärung / Problem

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Willket6
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Beitrag von Willket6 » 23.08.2007, 11:43

:cry: Na toll! Ich wollte eh alles ganz sauber und sicher abheften, ich wollte nur wissen ob so eine Steuerprüfung auch zu einem Kleinunternehmer kommt und wenn ja, wann? Und ob ich wirklich die Mietkosten, DSL, etc. angeben muss, weil ich will ja nichts absetzen.

Mein Plan ist, dass ich alle Rechnungen und Kosten aufhebe und diese in verschiedene Ordner für die Steuererklärung abhefte. Am Ende des Jahres zum Steuerberater und der soll das dann alles regeln *ist mir ehrlich gesagt lieber*. Oder gehe ich da falsch vor? Ich bin erstmal dankbar das hier soviele Meinungen vertreten sind. Danke schonmal.

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dawid
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Beitrag von dawid » 23.08.2007, 12:11

Ich weiss nicht wie du das sortierst aber mein Rat:

Sortier alles getrennt nach Einnahmen und Ausgaben, ich denke das ist aber auch dann erst wichtig wenn du genug Rechnungen hast ;)

Diese sortiert du dann nach Datum, Kontoauszüge mit dem Rechnungsbeleg jeweils dahinter.

Wenn die ausgaben eindeutig für das Gewerbe sind dann dahinterhefeten, ansonsten alles sammeln sortieren und getrennt ordnen der steurberater wird sich dann das passende raussuchen.

Die Steuerprüfung kann auch nach ein paar Jahren kommen. Man weiss es nie ;)! Je besser deiner Steuererklärung desto geringer die wahrscheinlichkeit der Steuerprüfung ;)
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dandy11
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Beitrag von dandy11 » 23.08.2007, 13:00

Racer hat geschrieben:In der Theorie ist es schwer, in der Praxis recht einfach. Als Hauptberuflicher kannst Du immer Deinen Arbeitsraum zu Hause absetzen, auch wenn es sich dabei nicht um ein separates Arbeitszimmer handelt.
Was, wenn du als Hauptberuflicher ein eigenes Büro außerhalb deiner Wohnung gemietet hast? :wink:

Dann kannst du das "immer" schon mal knicken. Denn dein Arbeitszimmer ist nicht mehr der Mittelpunkt deines Gewerbes. Früher war es so, dass man bspw. als Lehrer ein häusliches Arbeitszimmer absetzen konnte, denn man braucht ja normalerweise eines, um Klausuren zu korrigieren usw. Das geht seit neuestem nicht mehr, denn das Arbeitszimmer ist nicht Mittelpunkt der erwerbsmäßigen Tätigkeit.

Ähnliche Konstruktionen waren für Selbständige möglich, die zwar ein eigenes Büro hatten, sich aber "Arbeit mit nach hause" nahmen und diese im häuslichen Arbeitszimmer bearbeiteten. Auch dieses Arbeitszimmer war früher meistens absetzbar, ist es aber heute kaum noch.

Siehe auch: https://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp-arb.htm und https://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm ... dsmid=5262


Willket6 hat geschrieben:Mein Plan ist, dass ich alle Rechnungen und Kosten aufhebe und diese in verschiedene Ordner für die Steuererklärung abhefte. Am Ende des Jahres zum Steuerberater und der soll das dann alles regeln *ist mir ehrlich gesagt lieber*. Oder gehe ich da falsch vor? Ich bin erstmal dankbar das hier soviele Meinungen vertreten sind. Danke schonmal.
Wenn du sowieso vor hast, den Steuerberater deine Steuererklärung machen zu lassen, dann kannst du auch zwei Schuhschachteln nehmen, eine mit "Einnahmen" und eine mit "Ausgaben" beschriften und die Belege da hineinwerfen. Zum Termin schaffst du die Schuhschachteln zum Stb. knallst die mit einem breiten Grinsen auf den Schreibtisch des Stb. und gehst wieder. Der gute Mensch kann auch mal was tun für sein Geld, denn dafür wird er bezahlt und sein Salär richtet sich nach deinem Umsatz nicht nach seinem Aufwand.

Allerdings besteht natürlich die Gefahr, dass er eine "Schuhschachtel-Buchhaltung" weniger genau und "liebevoll" macht, als eine, die fein säuberlich nach Datum und Vorgang und möglicherweise sogar schon vorkontiert abgeliefert wird.

Meine Steuerberaterin freut sich immer, wenn ich mein Zeugs bringe, denn da ist alles fein abgeheftet und mittels Quickbooks vorkontiert, die Umsatz- und Vorsteuer schon ausgerechnet und sogar GwG und das ganze Zeuchs entsprechend berücksichtigt und kontiert. Da hat sie nicht viel Arbeit damit. Das ist ne teure Unterschrift und ein teurer Stempel für mich aber ich geh da lieber auf Nummer sicher und lass nen Profi ran obwohl die meisten auch nicht mehr durch's deutsche Steuerrecht durchsteigen...

Und noch etwas OT:

Wer seinen Steuerberater mal ein wenig zur Verzweiflung und seinen Steuerbeamten mal ein wenig zur Weißglut bringen möchte, der kann ja mal seine Buchhaltung in einer anderen Sprache als Deutsch abfassen. Deutsch als Sprache der Buchführung ist nämlich nicht vorgeschrieben. Laut GoB (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung) ist nur vorgeschrieben, die Buchhaltung in einer "lebenden Sprache" abzufassen. Also Latein und Altgriechisch gilt nicht, Mandarin oder Hindi schon :D

Willket6
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Beitrag von Willket6 » 23.08.2007, 14:31

*g* Dandy :-) Gute Tipps danke. Aber er sagte mir schon im Schuhkarton wäre nicht so optimal. Also am besten Einnahmen und Ausgaben, nach Datum sortieren und in Ordner ablegen oder? Ich will da auch lieber auf Nummer sicher gehen und dem das überlassen :-?

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Beitrag von illuminatus » 23.08.2007, 16:18

Und ob ich wirklich die Mietkosten, DSL, etc. angeben muss, weil ich will ja nichts absetzen.

Mmh, da bist Du aber der erste selbständig Tätige, der nichts absetzen will. Absetzen heisst Ausgaben geltend machen heisst Steueraufkommen senken.
Du willst nichts absetzen? Kein Problem, musst Du nicht. Da freut sich das Finanzamt.
Aber die Einnahmen solltest Du schon alle buchen.

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Beitrag von Willket6 » 23.08.2007, 20:18

:cry: Jaja, belehr mich...Hab doch leider zu wenig Ahnung. Ich weise keine Umsatz-Steuer aus nach §19 UstG dachte dann kann ich auch nichts absetzen. :cry:

illuminatus
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Beitrag von illuminatus » 24.08.2007, 13:50

Willket6 hat geschrieben::cry: Jaja, belehr mich...Hab doch leider zu wenig Ahnung. Ich weise keine Umsatz-Steuer aus nach §19 UstG dachte dann kann ich auch nichts absetzen. :cry:
Neben der Umsatzsteuer, die für Dich möglicherweise entfällt, gibt es ja noch die Einkommensteuer, die von der Höhe Deines Gewinns abhängt. Und: Höhere Ausgabe --> verringerter Gewinn --> geringere Einkommensteuer

Willket6
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Beitrag von Willket6 » 25.08.2007, 00:14

Danke illum für die Hilfe. Könntest du mir noch ein Beispiel geben was ich absetzen könnten wenn die Umsatzsteuer entfällt. Einfach das ich genau bescheid weiß. Sorry nochmal für die Umstände, aber man will ja alles korrekt angehen.

Ich habe heute meine Steuernummer bekommen und gleich noch einen Bogen zur Kirchensteuer. Da ich nie in einer Kirche war und auch nicht getauft bin, entfällt diese doch für mich oder? Wenn ich alles mit "nein" ankreuze, muss ich trotzdem noch etwas beachten bzw. das Finanzamt nochmal extra anschreiben das ich keine Kirchensteuer zahle.

Grüße,
Ronny

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Beitrag von illuminatus » 25.08.2007, 05:54

Willket6 hat geschrieben:Danke illum für die Hilfe. Könntest du mir noch ein Beispiel geben was ich absetzen könnten wenn die Umsatzsteuer entfällt. Einfach das ich genau bescheid weiß. Sorry nochmal für die Umstände, aber man will ja alles korrekt angehen.

Ich habe heute meine Steuernummer bekommen und gleich noch einen Bogen zur Kirchensteuer. Da ich nie in einer Kirche war und auch nicht getauft bin, entfällt diese doch für mich oder? Wenn ich alles mit "nein" ankreuze, muss ich trotzdem noch etwas beachten bzw. das Finanzamt nochmal extra anschreiben das ich keine Kirchensteuer zahle.

Grüße,
Ronny
Also für weitere Details solltest Du wirklich mit Deinem Steuerberater sprechen. Hier kennt doch keiner Deine persönliche Situation geschweige denn ist Steuerexperte. Ich weiss ja nichtmal genau, was ich momentan so alles absetzen kann - ändert sich auch ständig.

dandy11
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Beitrag von dandy11 » 25.08.2007, 07:02

Willket6 hat geschrieben:Könntest du mir noch ein Beispiel geben was ich absetzen könnten wenn die Umsatzsteuer entfällt.
Du kannst alles absetzen, was andere Selbständige auch können. Nur kannst du eben die Vorsteuer, die du auf deine Ausgaben bezahlt hast, nicht mit deiner Umsatzsteuer verrechnen, da du diese nicht erhebst. Somit zahlst du genau genommen 19% mehr als andere, da du die Vorsteuer nicht verrechnen kannst.

Beispiel: Du kaufst einen Ringbuchordner für € 1,19. Davon sind €0,19 Vorsteuer. Du, und jeder andere, können € 1 als Betriebsausgabe absetzen.

Du hast Einnahmen von € 100, darauf berechnest du für deinen Kunden keine Umsatzsteuer, kannst aber dafür auch die €0,19 Vorsteuer von dem Ordner nicht verrechnen. Du bleibst also praktisch auf €0,19 Mehrkosten sitzen, die du nirgendwo abziehen kannst.

Ein "Normaler" muss auf seinen Einnahmen noch 19% MwSt erheben, stellt seinem Kunden also effektiv € 119 in Rechnung. Von den € 19 Umsatzsteuern kann er aber die €0,19 als Vorsteuer abziehen. Seine USt-Schulden liegen also bei € 18,81.

So, und jetzt ab zum Steuerberater, damit er dir alles richtig erklärt!

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