Einen gewissen Teil des Nutzungsrechtes musst als Autor abgeben, das Einverständnis zum publizieren (zumind. online) musst daher hergeben.
Der Part mit dem schriftlichem publizieren ist Geschmackssache, da stimm ich dir zu, aber der Part drinnen passt schon (auch wenns nichts für dich sein soll und auch, wenn vermutlich nie was schriftlich publiziert werden sollt *g*) aber thx für den ersten Hinweis, hab ich gar nicht gelesen