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miccom
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Beitrag von miccom » 13.09.2007, 14:28

Neues Urteil und es wird immer abstruser:

https://www.dr-bahr.com/news_det_20070913122818.html
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seo-theo
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Beitrag von seo-theo » 13.09.2007, 16:17

<joke>
Der Direktor des LG Hamburg heißt vielleicht Gravenreuth und kann das Internet nicht mehr leiden......... :boing:
</joke>
Grüße
Seo-Theo

Und wenn du lange in einen Gockel blickst, blickt der Gockel auch in dich hinein.


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Seo
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Beitrag von Seo » 13.09.2007, 17:12

na das ist doch mal wieder ein richtig schönes Urteil :roll:
seo-theo hat geschrieben:<joke>
Der Direktor des LG Hamburg heißt vielleicht Gravenreuth und kann das Internet nicht mehr leiden......... :boing:
</joke>
:o

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DbDdhkP07
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Beitrag von DbDdhkP07 » 13.09.2007, 19:37

Hahahahaha!

Das ist jetzt mal wieder so richtig typisch Deutsch!

Geil!
Dann gehen in Deutschland demnächst für Dienste wie Youtube und Panoramio die Lichter aus?
Web2.0 findet nur noch ausserhalb der Grenzen der Volksrepublik Deutschland statt...

Höhöhöhö... Evtl. können die Staatssicherheitsbehörden der VRD ja die "Grosse Mauer 1.0" aus der VR China leasen:)

Mann, bin ich froh DA abgehauen zu sein. Abmahnungen für fehlende Steuernummern, komische Logointerpretationen, generische Domainnamen, exorbitante Steuerforderungen und REgulierungswahn - Und jetzt der Scheiss. Willkommen in der Welt3.0!

Mein Mitleid!

Sorry... Musste einfach raus :D

michi_wien
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Beitrag von michi_wien » 13.09.2007, 20:14

Kommt mal wieder runter.

Das ist lediglich ein LG Urteil...LG sind einfach tlws. nicht in der Lage Zusammenhänge zu erkennen, mal gespannt was das OLG Hamburg sagt (wobei auch die in Hamburg etwas zuviel Nordwind teilweise haben...).

Wir hatten auch in AT einen lustigen Fall, wo der Richter nach Deutschland geschaut hat (nach Hamburg natürlich der "ZENSUR") so entschieden hat und unsere obere Instanz dann in einem kurz-prozess das Urteil aufgehoben hat....

Bin gespannt wann mal jemand den EuGH vernünftigt beschäftigt, dann hätte man endlich vernünftige RIchtlinien für die lokalen Gerichte.

DbDdhkP07
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Beitrag von DbDdhkP07 » 13.09.2007, 20:32

Ja Neee. Klaro.
Ich finds ja einfach nur lustig, dieses Brimborium.

Ist ja auch Verständlich, das man vielleicht keine Freude dran hat, wenn einem ein Foto geklaut und irgendwo gepostet wird oder gar Übleres (intime Exfreundin?).

Da hat es ein armer Landsrichter gar nicht so einfach.

Aber dieser ganze Regulierungswahn. Und überhaupt - Wo bleibt der gesunde Menschenverstand?
Gleich zum Richer zu rennen macht doch nur die Anwälte reich. Vielleicht hätt es ja auch einfach ein Mail / Fax / Telefonat zum Forenbetreiber getan?
Wenn ich wirklich ein geklautes Foto von Britney Spears oder meiner Ex ins Netz stellen will, such ich mir ein im Amiland oder sonstwo gehostetes Forum und der Richter in Humbug schaut in die Röhre.

Da stehen doch schon wieder Heerscharen von Abmahnanwälten in den Startlöchern.

Vielleicht sollte man mal überlegen die Abmahnungskosten vom Streitwert zu entkoppeln. Schlagartig wär Ruhe mit dem Unsinn.

So, bevor es nun ganz offtopic wird, geh ich mal weitersurfen und bleibe "unten" :)

michi_wien
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Beitrag von michi_wien » 13.09.2007, 20:36

Du hast exfreundinen die intim sind/waren ? schweindl.

Gesunder Menschenverstand ? Du glaubst wohl auch noch an das gute im Menschen und daran das es wirklich Rentiere gibt oder ?

Abmahnkosten -> Streitwert entkoppeln ist unmöglich, ein Foto von Mrs. Spears ist ja wohl weit weniger wert wie das von Oma Greta im Garten beim Unkrautzupfen...

In den USA ist der ganze Schrott noch schlimmer und....da geht auch vieles durch bis in die letzte Instanz *kotz*

ts
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Beitrag von ts » 14.09.2007, 00:22

Ich ärgere mich schon ewig über diese Kindergarten Freehoster, die regelrecht beide Hände in den Schoß legen, wenn über Hotlink Ihre Kiddies Bilder ziehen. Dort werden Urheberrechtsverletzungen bereitwillig in Kauf genommen. Man lacht man sich ins Fäustchen und freut sich über das Contentbuilding. Wenn ich die Teenies jedesmal wegen Urheberrecht abmahnen würde bräuchte ich fast nicht mehr arbeiten. Man kann nicht alle Foren und Webspaceanbieter über einen Kamm scheren, aber manche rufen regelrecht danach verknackt zu werden.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 14.09.2007, 10:46

In der Urteilsbegründung wird angeführt, daß kein Schadenersatz gezahlt werden muß. Was wenn nicht Schadenersatz ist es, wenn die Anwaltsgebühren erstattet werden sollen? Den Anwalt hat der zu bezahlen der was von ihm will, die Kosten sind der Schaden, wird der Ersatz verlangt ist das Schadenersatz. Warum also eine Verurteilung zur Zahlung?

Zur Unterlassung:
§ 7 TMG Allgemeine Grundsätze
... Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10 unberührt.
Natürlich muß er das Bild entfernen oder den Zugriff darauf sperren aber deswegen besteht noch kein Anspruch auf eine Unterlassungserklärung.

DbDdhkP07
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Beitrag von DbDdhkP07 » 14.09.2007, 15:02

Hi Michi,
Abmahnkosten -> Streitwert entkoppeln ist unmöglich, ein Foto von Mrs. Spears ist ja wohl weit weniger wert wie das von Oma Greta im Garten beim Unkrautzupfen...
Vielleicht hab ich mich missverständlich ausgedrückt.
Ich meine damit, dass das Anwaltshonorar für die Erstellung der Abmahnung vom Streitwert der Abmahnung abgekoppelt werden sollte.

Die Abmahnung ist nichts weiter als "ein Schuss vor den Bug" und sollte (m.E.) vor einer EV oder einer Klage zumindest im Wettbewerbsrecht und im Markenschutz zwingend sein.

Wenn die Kostennote pauschalisiert festgelegt würde,sagen wir mal 20-40 Euro -, haben die Serienabmahner kein Interesse mehr dran, bei Ebay oder sonstwo harmlose Kleinhändler anzuschwärzen, die Ihre Umsatzsteuernummer nicht im Impressum drin stehen haben.

Das meinte ich mit Abkoppeln.

Evtl. Auskunfts- und daraus dann wieder Schadensersatzansprüche ergeben sich dann ja aus der Unterlassungserklärung. Da kann dann der Anwalt halt wieder (mehr oder weniger) gerechtfertigte Kostennoten schreiben.
Bei den Kleinfischen allerdings, wird der Abmahner aus dem fehlen einer UST-Nummer keinen eigenen wirtschaftlichen Schaden ableiten können. Und schon ist der Zauber zuende.

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