Das schwierige daran.
Wenn der Merchant markenrechtlich geschützte
Begriffe nutzt.
Beispielsweise auf seiner Landingpage.
Bedeutet dies nicht automatisch dass dies von den Markeninhabern
genehmigt wurde.
Meist wird es einfach nur geduldet.
Wenn Du jetzt allerdings AdWords mit diesen Begriffen
(Markenrechtlich geschützte, der Merchant ist nicht Inhaber der Markenrechte) schaltest,
kann es schon sein dass die Markeninhabern auf Dich zukommen.
Hört sich ein wenig Komplex an. Ich weiss.
Du solltest den Programmbetreiber immer anfragen ob Du mit diesen
und oder jenen Begriffen AdWords schalten darfst.
Ob die Begriffe vom Markeninhaber genehmigt sind um damit
AdWords zu schalten.