@viggen
und hard_pollox sind ja recht erfahren mit online Recht in der Praxis
Nun weiß ich nicht, ob ich tatsächlich diesen Eindruck hinterlassen habe, wie dem aber auch sei, ich nehme die "Blümchen" mal dankend an. Es ist jedoch so, daß ich gleich zu Beginn meiner Onlineaktivitäten, aufgrund einer Fehleinschätzung der Gesetzeslage, mich mit einer "Sonderabgabe" in Höhe von DM 1000,--, an den allgemeinen Betriebskosten unserer Justiz beteiligen durfte. Diese Erfahrung hat mich gelehrt, vorsichtig zu sein, und ich bin darum bemüht, daß alle in meinem Verantwortungs-/Mitverantwortungsbereich sich befindlichen Sites keinerlei Angriffsfläche bieten. Das rechtskundliche Begleitmaterial zur Weiterbildung verfehlte auch nicht seine Wirkung.
Zum Topic:
Ich glaube, solche Scherzchen können sehr böse enden. Wenn in der Adresszeile des Browsers z.B.
www.xy.de steht, aber Whitehouse drin ist, braucht man u.U. 'ne "Adv.card", damit es auch mit dem Anwalt klappt. Aber für solchen Blödsinn gibt's keinen Rechtsschutz, den zahlt man immer aus der eigenen Tasche.
Nicht zu vergessen der wirtschaftliche Schaden, wenn Google plötzlich zwei gleiche Sites erkennt und Whitehouse kickt. Also Finger weg von Weiterleitungen, die als solche nicht erkennbar sind.
@sean
Weiterleiten ist Urheberrechtlich sicher kein Problem, wenn der Browser die neue Adresse ausweist, kann aber auf der Zieladresse zu ungewünschtem Traffic führen - gibt auch Ärger! Nur wenn der User explizit eine Adresse anwählt, ist man weitestgehend aus dem "Schneider" (Verlinkung) - absolut sicher auch nicht.
Soweit meine unmaßgebliche und nicht rechtsverbindliche Meinung zu diesem Thema.
Gruß
HardPollux