Die metaspinner media GmbH verteidigt ihre eingetragene Marke "Preispiraten" gegen die Nutzung als Google AdWord.
So erwirkte die metaspinner media GmbH eine einstweilige Verfügung gegen Google vor dem Landgericht Hamburg. Google lehnte es allerdings ab, die Verfügung als abschließende Regelung anzuerkennen. Vielmehr setzte Google die Nutzung des Zeichens "Preispiraten" als AdWord entgegen der einstweiligen Verfügung fort.
Das Interessante an der Geschichte ist weniger, dass die Ihre normalen Rechte aus der Marke geltend machen, sondern der Umstand, dass das Hamburger Gericht die deutsche GmbH als zuständig (als passivlegitimiert - wie das so schön im Juristendeutsch heisst) ansieht.
Das liesse sich folgerichtig für Deutschland auf alle juristischen Streitereien mit Gugel übertragen. Sitz des Schuldners: Hamburg und keineswegs Irland oder Santa Barbara.
Eine Marke einzutragen und aufzubauen kostet ne menge Geld da kann ich die Jungs von Metaspinner verstehen.
Keywörter gibt es viele, warum einige User ausgerechnet eingetragene Marken verwenden müssen ist doch wohl klar als Traffic abzocke zu verstehen.
Da wird auf Google noch einiges zukommen wenn ich da so manche Adwords Anzeigen sehe.
Ich denke das hier bald eine neue gerechtfertigte Abmahnwelle anrollt.
Wie gesagt eine Marke kostet richtig Geld, besonders wenn diese Europaweit oder International eigetragen wird. Da kann man schnell auf ein paar Tausend im Jahr kommen. Wer solche Kosten trägt um seine Marke aufrecht zu erhalten wird sich tierisch ärgern wenn bei Adwords das Wort als Keyword von anderen genutzt wird, viele wissen wohl nicht das ein Wort auch eine Marke sein kann, aber die lernen es nach der ersten Abmahnung.
Das Ebay in diesem von mir erwähntem Fall auch eine Strafttat begeht, scheint bei denen wohl keinen zu stören oder aufzufallen, bis das Schreiben vom Anwalt ins Haus geflogen kommt. Das dürfte guten Schadensersatz für Ferrero bedeutetn sag ich da nur.
Die können für soetwas richtig Cash einklagen.
Das aber Google angegriffen wird, finde ich irgendwo unfair weil der werbende Seitenbetreiber das Keyword wählt und Google nur die Platform stellt. Inwiefern Google Teilschuld bei solchen Verstößen hat weiß ich nicht so ganz. Deshalb pfeift Google auch auf die einstweilige Verfügung, weil da sicherlich noch unklarheiten im Raume stehen.
Der Webmaster der das Keyword jedoch bewußt einsetzt sollte seine gerechte Strafe erhalten.
Hier wird nicht nach "bewusst" oder "unbewusst" eingestuft. Danach kann auch gar nicht unterschieden werden, weil dann einem Störer nachgewiesen werden müsste, dass er vorsätzlich gehandelt hat. Und es kann nicht sein, dass jemand der den Schaden hat, dem Verursacher auch noch nachweisen muss, dass dieser wusste was er macht.
Würde so unterschieden, würde natürlich jeder sich darauf berufen, es nicht besser gewusst zu haben.
Der Geschädigte bliebe zum Kompott noch auf seinem Schaden und seinen Kosten sitzen.
Wer sich den Wetterbericht nicht anschaut und ohne Schirm aus dem Haus geht, muss damit rechnen nass zu werden. Sollte es regnen.
Und wenn jemand - der für viel Geld eine Marke aufbaut - einen Anpruch darauf hat, dass seine Marke durch Dritte (ohne sein Einverständnis) nicht direkt genutzt werden darf, gilt dieser Anspruch auch für die indirekte Nutzung.
Preispiraten ist nun einmal kein Begriff aus dem täglichen Sprachgebrauch, wie Preisvergleich oder Rabatte. Und wer - wo auch immer - nach Preispiraten sucht, sucht auch gezielt nach Informationen des Markenschöpfers. Und ich denke, jeder hier würde sich bedanken, wenn User ganz gezielt nach seinem Angebot (oder Informationen dazu) suchen und man würde Ihm bei Suchworteingabe bei Gugel (oder auch anderswo) gleich mitteilen: "Hallo, Hallo, da gibt es noch andere Anbieter, die das Gleiche anbieten. Schau doch mal bei denen nach!"
Gäbe es die Marke Preispiraten nicht, würde kein Mensch nach Preispiraten suchen. Dito wäre es kein Keywort, an dem Gugel Geld verdienen könnte.
Genau das aber tut Gugel, wie auch andere. Wer mit irgendeiner Sache Geld verdienen will, hat auch eine Verantwortung im Wettbewerb.
Und die deutsche Rechtsprechung sieht Anbieter wie Gugel hier in der Verantwortung, sie stellen die Plattform und sind somit - bei Verstössen - als Mitstörer anzusehen. Das macht insofern auch Sinn, weil sich sonst jeder ins Ausland absetzen könnte, um von dort aus - unter Nutzung in Deutschland angesiedelter Logistik - mit deutschen Kunden, im Wettbewerb mit deutschen Anbietern, "deutsches" Geld zu verdienen, ohne auf irgendetwas Rücksicht nehmen zu müssen.