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das entscheidet im Einzelfall das Finanzamt... ganz genau gesehen dürfte hier aber doch eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit eine Gewerbeanmeldung nötig sein... aber klar, solange man diese Einnahmen in der Steuererklärung angibt sagen einige FA nichts...Schnipsel hat geschrieben:Für Einbindung von Adsense brauch ich als Berufstätiger, der seine Einnahmen bei der Steuererklärung angibt keinen Gewerbeschein, oder?
naja... ob Gewerbe oder nur in der Steuererklärung angeben sollte man natürlich mit dem FA vorher abklären....dirk30 hat geschrieben:wenn Sie aber doch was sagen kann es teuer werden (Bußgeld). Da ist es sinnvoller ein Gewerbe gleich anzumelden.