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Vernünftige Nachweise

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Towni
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Beitrag von Towni » 09.01.2008, 10:59

Was habe ich für Möglichkeiten, vernünftige Nachweise zu erhalten oder in diesem Fall halt selbst zu erstellen?
Zuletzt geändert von Towni am 08.12.2008, 16:36, insgesamt 2-mal geändert.

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biggi_010
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Beitrag von biggi_010 » 09.01.2008, 14:23

Also ich würd meinen Steuerberater fragen. :oops:

Aber falls du keinen hast, würd ich aus dem Bauch raus sagen, rein theoretisch reicht die Liste doch - dazu noch die Kontoauszüge und gut ist.

Pompom
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Beitrag von Pompom » 09.01.2008, 14:33

Für Affili.net und Google AdSense ist das dank vernünftiger Nachweise kein Problem, aber das Amazon.de Partnernet sorgt da leider für Probleme: Es gibt im Amazon Partnernet lediglich eine Übersicht namens "Liste aller Auszahlungen", die dem Finanzamt als Nachweis aber garantiert nicht ausreichen wird.
Ich versuche grundsätzlich minimal Nachweise zu produzieren. Bisher hat das Finamt es mir auch geglaubt, daß ich Geld eingenommen habe, wenn es auf meinem Konto angekommen ist.
Ich verstehe einfach nicht, was ihr für einen Aufwand betreibt, um dem Finanzamt eure EINNAHMEN NACHZUWEISEN ! Viel wichtiger ist es, dem Finamt klar zu machen, dass man gaaanz viele AUSGABEN hatte.

Towni
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Beitrag von Towni » 09.01.2008, 15:00

Ich glaube, ich werde es dann erst mal einfach mit dem Ausdruck von Amazon.de versuchen, vielleicht reicht dem FA diese Angabe ja.
Zuletzt geändert von Towni am 08.12.2008, 16:35, insgesamt 1-mal geändert.

dandy11
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Beitrag von dandy11 » 09.01.2008, 15:19

Also, ich bekomme von Amazon immer eine email mit der Abrechnung. Da steht u.a. drin

Ihre Partner-ID: "XXXX"

Zusammenfassung der Ergebnisse:
Werbekostenerstattung für ausgelieferte Produkte: EURXXXX
Werbekostenerstattung für DVD-Verleih: EURXXXX
Werbekostenerstattung für Geschenkgutscheine: EURXXXX
----------------------------------------------------------
Gesamtbetrag: EURXXXX
Im Gesamtbetrag enthaltene Mehrwertsteuer: EUR 0,00

Anzahl der ausgelieferten Artikel: XXXX

Außerdem Name und Anschrift von Amazon in Luxemburg sowie deren Luxemburger UStID. Die drucke ich aus und hefte es in meine Buchhaltung ab. Bisher hat mein FA noch nie Probleme gemacht.
Towni hat geschrieben:Ich möchte allerdings ungern parallel dazu meine Kontoauszüge vorlegen (private Gründe, kein Verschweigen von Zahlungseingängen). Oder steht es mir frei, die unrelevanten Kontobewegungen einfach unkenntlich zu machen?
In diesem Fall empfiehlt sich ein Geschäftskonto, auf dem sich nur Bewegungen befinden, die das Geschäft betreffen.
pompom hat geschrieben:Ich verstehe einfach nicht, was ihr für einen Aufwand betreibt, um dem Finanzamt eure EINNAHMEN NACHZUWEISEN ! Viel wichtiger ist es, dem Finamt klar zu machen, dass man gaaanz viele AUSGABEN hatte.
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. :lol:
Zuletzt geändert von dandy11 am 09.01.2008, 15:25, insgesamt 1-mal geändert.

Pompom
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Beitrag von Pompom » 09.01.2008, 15:24

Ich möchte allerdings ungern parallel dazu meine Kontoauszüge vorlegen (private Gründe, kein Verschweigen von Zahlungseingängen). Oder steht es mir frei, die unrelevanten Kontobewegungen einfach unkenntlich zu machen?
Da wirst du aber normalerweise nicht umhin kommen, denn nur über Kontobewegungen / Kontoauszüge werden die Geldflüsse nachvollzogen.

dandy11
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Beitrag von dandy11 » 09.01.2008, 15:45

Pompom hat geschrieben:
Ich möchte allerdings ungern parallel dazu meine Kontoauszüge vorlegen (private Gründe, kein Verschweigen von Zahlungseingängen). Oder steht es mir frei, die unrelevanten Kontobewegungen einfach unkenntlich zu machen?
Da wirst du aber normalerweise nicht umhin kommen, denn nur über Kontobewegungen / Kontoauszüge werden die Geldflüsse nachvollzogen.
Außerdem haben die Finanzbehörden sowieso Zugriff auf dein Konto. Falls der Verdacht auf Steuerbetrug besteht, können Sie online auf dein Konto zugreifen und alle Kontobewegungen nachvollziehen. Da kannst du die Kontoauszüge schwärzen, wie du lustig bist. Bringen tut's nichts bei Verdacht.

0815popo
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Beitrag von 0815popo » 09.01.2008, 19:39

Im Falle einer Betriebsprüfung (ich hatte grad eine...) sind die Kontoauszüge das A und O! Wenn Geschäftskonto und Privatkonto nicht strickt getrennt sind, also Einnahmen und/oder Ausgaben auch über das Privatkonto fließen, so sind auch die Privatkontoauszüge (ALLE) dem Betriebsprüfer vorzulegen (UNGESCHWÄRZT). Ein Steuerstrafverfahren wird nicht erst bei bewiesener Steuerhinterziehung eingeleitet, sondern wenn der begründete Verdacht besteht. Also auch wenn Kontoauszüge fehlen oder Bereiche geschwärzt wurden.

Im Gegensatz zu Pompoms Ansichten sind die Einnahmebelege (Gutschriften/Rechnungen) ebenfalls von höchster Wichtigkeit. Hier geht es in erster Linie um die Umsatzsteuer. Das Finanzamt will wissen ob dir Umsatzsteuer von Amazon gezahlt wurde oder nicht - und warum nicht. Sollte da ein ordnungsgemäßer Beleg fehlen, gibts ein Steuerstrafverfahren wegen des "Verdachts auf Umsatzsteuerbetrug".

Eigentlich sollte der Beleg den Amazon per Email versendet genügen, denn der ist sehr gut ausdruckbar und enthält den Hinweis darauf, dass keine Umsatzsteuer ausgezahlt wurde (auch wenn die Begründung fehlt). Alternativ dazu kannst du auch selbst eine Rechnung erstellen, und sendest diese an Amazon (steht konkret in der Hilfe von Amazon beschrieben). Dies war bis vor etwa einem Jahr auch zwingend notwendig (haben natürlich viele nicht gemacht), weil Amazon damals die oben beschriebenen Gutschriftsbelege noch nicht per Mail versendet hat (sondern nur die Auflistung der vermittelten Verkäufe).

Die Tatsache das du "Kleinunternehmer ohne MwSt" bist, macht die Sache nicht grade einfacher. Möchte hier wirklich jedem zukünftigen "Neu-Selbsständigen" dazu raten, von dieser Regel keinen Gebrauch zu machen. Der Aufwand mit der Umsatzsteuererklärung ist gering und die Vorteile des Umsatzsteuerpflichtigen sind enorm. Anstatt Umsatzsteuer an´s Finanzamt abzuführen, kriege ich jedes Jahr einen riesen Batzen Umsatzsteuer zurück. Da Amazon eh keine Umsatzsteuer zahlt, brauche ich auch keine ans Finanzamt abzuführen, hole mir aber für alle getätigten Betriebsausgaben die Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurück. Das war übrigens das Einzige was das Finanzamt bei meiner Betriebsprüfung nicht bemängelt hat (hahahaha). Weniger Lustig sind die Steuernachzahlungen und das Bussgeld...

dandy11
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Beitrag von dandy11 » 09.01.2008, 20:20

0815popo hat geschrieben: Eigentlich sollte der Beleg den Amazon per Email versendet genügen, denn der ist sehr gut ausdruckbar und enthält den Hinweis darauf, dass keine Umsatzsteuer ausgezahlt wurde (auch wenn die Begründung fehlt).
Die Begründung ist die Adresse in Luxemburg sowie die Luxmburgische UStID. Beide befinden sich ebenfalls in der emal (ganz unten). Au´ßerdem gab es, als Amazon nach Luxemburg "gezogen" ist am Anfang immer noch einen Link zu einer Seite bei Amazon. Dort steht/stand, warum Amazon keine USt. mehr auszahlt. Ich weiß nicht, ob der Link noch in den email-Belegen steht, ich habe gerade keinen zur Hand aber ich denke, die Seite müsste noch irgendwo im Partnernetz von Amazon zu finden sein.

Nachtrag:

Kuckstu: https://partnernet.amazon.de/gp/associa ... help%5Ft18

Pompom
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Beitrag von Pompom » 09.01.2008, 20:34

@0815...
Im Gegensatz zu Pompoms Ansichten sind die Einnahmebelege (Gutschriften/Rechnungen) ebenfalls von höchster Wichtigkeit.
Sicher, bisher ist es aber gelebte Praxis. Der Hinweis, dass ich, falls dem Finanzamt das ganze zu spanisch vorkommt, die Einnahmen auch auf ein Kto in einem spanisch- oder portugisischsprachiges Land überweisen lassen kann, hat bisher beim Beamten immer geholfen. Ich habe auch regelmäßig Einnahmen aus Neuseeland u. Australien, bisher konnte ich die entspr. dortigen Partner nicht dazu überreden, ein deutsches Finanzamt und deren Regeln als für sie verbindlich und wichtig zu akzeptieren und mir Papierberge oder, am besten noch elektronisch verbindlich signierte Provisionsabrechnungen zukommen zu lassen :lol:

Mal ganz unter uns: Mir reicht es auch, wenn das Geld in möglichst großen Klumpen aufs Konto knallt. Für den Rest bezahle ich einen Steuerberater (viel zu gut).

Ansonsten kann ich deine Aussagen unterstützen.

0815popo
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Beitrag von 0815popo » 09.01.2008, 20:58

@ PomPom

Wenn du einen Steuerberater hast, dann sollte ja nichts schiefgehen.
Viele denken halt immer noch es geht auch ohne. Bis zur Betriebsprüfung
dachte ich das auch...

Wenn dir Partner, egal ob aus Sibirien oder Australien, keine
Provisionsgutschrift senden, solltest du aber immer eine Rechnung dorthin
senden. Egal ob die sich damit das Hintertürchen putzen oder nicht.
Hauptsache du hast einen Beleg. Nicht damit der Ordner dicker wird,
sondern damit der Betriebsprüfer sieht, ob Umsatzsteuer geflossen ist
oder nicht.

Momentan haben ja angeblich einige mit Adsense Schwierigkeiten und
sollen Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, was im Falle ordentlicher
Belegführung nicht notwendig gewesen wäre. Hier hätte ich auch beinah
Schwierigkeiten bekommen, weil Adsense die entsprechenden Belege erst
seit kurzem zur Verfügung stellt.

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