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Stell Dir vor, Du hast hunderte Backlinks auf die alte Domain. Die sind plötzlich nichts mehr Wert. Eine Domain sollte man nur aufgeben, wenn die Seite a) nicht viel bringt oder b) man bis aufs Messer gekämpft hat.hört sich intressant an..weisst du ob das sich suchmaschienentechnisch negativ auswirkt?
Das glaube ich nicht, denn bei einem Rechtsstreit darf der Unterlegene nämlich die Domain nicht mehr verwenden. 301 und Linkstärke funktioniert ja nur, wenn die Domain weiter benutzt werden darf. Dann brauch er aber auch kein Redirect machen. Im Normalfall muss er die Domain abmelden, freigeben etc. Dann sind die Links natürlich auch nichts mehr wert.dadawowo hat geschrieben:@unknownsoul
Die Linkstärke wird mit dem 301 Redirect übernommen.