Wie gesagt, es kommt auf das Nutzungsrecht in den Verträgen an.stuijts hat geschrieben: Wie gesagt, ich habe dies schon mal erlebt. Nutzungsrecht hin oder her - Eingriff im Quellcode betrifft _immer_ das Urheberrecht - denn die Programmierung ist ja auch die geistige Schöpfung (ich hoffe, ich drücke mich jetzt richtig aus).
Schau doch mal hier rein:
https://www.gulp.de/kb/lwo/steuverord/urheberrecht.html
Wenn ein Kunde Dir den Auftrag gibt, "seine" Website zu optimieren, dann ist die rechtliche Bewertung in meinen (laienhaften) Augen allein sein Problem - von offensichtlichen Straftaten mal abgesehen. Du wirst ja in der Regel überhaupt keinen Einblick in seine Verträge mit Dritten erhalten.stuijts hat geschrieben: Aber wie handhabt ihr es nun?
Stimmt ihr ab mit dem Urheber oder sichert ihr euch vertraglich ab? Oder ist es euch ziemlich egal, bzw. nimmt ihr das Risiko?
Ich ändere jedenfalls ganz allgemein Softwareteile, wenn der Kunde den Sourcecode hat und dies wünscht ("Supportet der Hersteller das?"). Und bisher hat die Rechtsabteilung meines Arbeitgebers mich noch nie aus dem Knast pauken müssen...
Grüße,
Martin