hat sich schonmal jemand mit der Rechtslage bei Google-Suchergebnissen auf der eigenen Website beschäftigt?
User A sucht auf meiner Website nach rechtswidrigen Material und Google liefert entsprechende Ergebnisse aus. Da diese Ergebnisse auf meiner Website angezeigt werden verlinke ich doch eigentlich in diesem Moment auf das Zeug. Theoretisch ist das doch abmahnfähig, oder?
Ich poste das hier weil diese Suchergebnisse meist nur in Verbindung mit Adsense für Suchergebnisseiten eingebunden werden. Mir ist klar das die Frage eher etwas für ein RA-Forum ist. Vielleicht hat ja aber hier schon jemand Erfahrungen damit gemacht.
Die Suche ist aber durch das Logo als Dienst von google gekennzeichnet...
"Was ist diese Seite"... usw.
Mach halt einen zusätzlichen Disclaimer, dass die Suchresultate von google gestellt werden, und dass man Dich umgehend kontaktieren soll, falls die Qualität der Ergebnisse gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.
Verdammt: es ist absurd! Nimm einfach "google.de" als Standardsuche, die werden sich schon bemühen, dass die Ergebnisse Minimalforderungen genügen...
Frag Dich mal eher, ob der Einbau von Adsense nicht rechtswidrig ist, weil google ohne Einwilligung Deiner Nutzer Daten erhebt.