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Abmahnung? Wegen was?

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lostengine
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Beitrag von lostengine » 09.06.2004, 16:02

Hallo Leute habe heute eine abmahnung per email von einer firma bekommen die sagen ich benutze worte in meinem Webkatalog die unter Markenschutz sind!
Fakt ist das Wort gibt es in meinem Webkatalog!
Fakt ist da hat sich nur jemand angemeldet der dieses wort benutzt!
Da kann ich doch nix für oder?Da könnten die ja auch google ne abmahnung schicken wenn das wort in google zu finden ist :)
Ich schnall das nicht mehr egal was man aufzieht im netz, heutzutage muss man viel geld bezahlen für Anwälte etc. wenn man ne Homepage betreiben will......

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viggen
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Beitrag von viggen » 09.06.2004, 16:04

schau mal da nach,
https://www.abakus-internet-marketing.d ... -5669.html

vielleicht ist bald schluss mit sinnlosen Abmahungen, (kenne natürlich nicht deinen genauen Sachverhalt)

mfg
viggen

bugscout
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Beitrag von bugscout » 09.06.2004, 16:33

moin moin,

solange sie aber nur ne email schicken und dich drauf hinweisen,
ist das eher nett von denen.

entferne doch den eintrag und freue dich, das du heute
800 euro verdient hast.

grüsse

The Dance
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Beitrag von The Dance » 09.06.2004, 16:50

Die haben sicherlich das Wort bei Google eingegeben, dabei sind die auf dich gestoßen und versuchen jetzt ihr Glück. Wie Viggen schon sagt, diese Berufsabmahner haben bald ausgezaubert, insofern dahinter kein Kundenauftrag steht. In deinem Fall ist es mit sicherheit kein Anwalt, sondern eher der Besitzer der Marke oder ein Angestellter der in seinem Auftrag agiert.

Abmahnungen wird es dennoch in Zukunft dutzende geben, denn es gibt genügend Webmaster denen das Copyright nicht viel bedeutet und die werden weiterhin verklagt werden, da ändert die Gesetzgebung auch nichts dran.

Es geht in diesem Bericht nur um Anwälte, die mit Abmahnungen ihr täglich Brot verdienen....oder es verdienen wollen, ohne das ein Auftrag hinter dieser Abmahnung steht.

Mfg, The Dance

beku
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Beitrag von beku » 09.06.2004, 18:30

hilft denn da der rechtschutz nicht? gibt es überhaupt eine versicherung wo man sich gegen sowas versichern kann?

Ice Man
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Beitrag von Ice Man » 09.06.2004, 19:13

hilft denn da der rechtschutz nicht?
Nein, die hilft nicht.

Musste ich leider schon am eigenen Leib erfahren.
Ein Rechtschutz ist nur dafür da, das du Recht bekommst.

firestarter
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Beitrag von firestarter » 09.06.2004, 21:16

Markenschutz ist in dem Sinne wohl lächerlich! Hast du ein Produkt mit diesem Markennamen gekennzeichnet?

Ich kann auf meiner Seite auch 32000 Mal Audi Mercedes usw. schreiben - und es ist ok.

In den Metatags sind die auch erlaubt mittlerweile.

beku
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Beitrag von beku » 10.06.2004, 00:06

armes www sach ich dann nur, wenn das so weitergeht regieren das internet bald nur die großen und die kleinen gucken dann einfach in die röhre. ne ne wo soll das alles noch hinführen..

wenn das so weitergeht dann muss du bald aufpassen was für farben deine homepage hat denn es könnte ja sein das sie mit bmw.de oder so verwechselt werden könnte, unglaublich sowas.
ok richtlinien und regeln sollten eingehalten werden aber jetzt jemanden wegen eines keywords zu verklagen :-? ne du da fällt mir nix mehr zu ein

Malteser
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Beitrag von Malteser » 10.06.2004, 01:01

Also, eine "Abmahnung" per Email ist keine Abmahnung. Diese muss Dir in Schriftform zugehen. Solange dies nicht geschieht, kannst Du das einfach ignorieren. Und selbst wenn Du dann einen Brief bekommst, ist das auch noch nichts endgültiges. Denn die blosse Verwendung einer Marke, ohne dass Du diese zum eigenen Zwecke mißbrauchst, kann natürlich auch nicht untersagt werden.

Ich würde einfach mal die Ruhe bewahren und in den Briefkasten schauen. Wenn dann wirklich was kommt, schau auf www.abmahnwelle.de vorbei. Dort bekommst Du dann qualifizierte Hilfe.

Gruß
Malte

Jojo
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Beitrag von Jojo » 10.06.2004, 07:01

Also, man sollte sich das schon ganz genau anschauen. Und überlegen ob man wirklich im Recht ist. Ohne den Fall wirklich zu kennen, würde ich hier keine Aussage über Recht oder Unrecht treffen wollen.

The Dance
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Beitrag von The Dance » 10.06.2004, 07:31

Jojo hat Recht, ohne den Fall zu kennen sollte man nicht über Recht oder unrecht diskutieren.

@Beku, was heißt hier armes WWW....ich denke das jeder für seine Taten die gerechte Entlohnung erhält, wenn du dir eine Marke sicherst dann doch nur damit sie nicht von anderen verwendet wird. Immerhin musst du für eine Marke Jahresbeiträge leisten und da nervt es dich sicherlich auch, wenn andere das Wort verwenden oder? Wozu dann für die Marke bezahlen wenn jeder damit seinen Unfug betreiben darf?

Das WWW wird arm aufgrund der vielen unwissenden Kleinkinder die keine Ahnung von Copyright und Markenrecht haben, wenn deine Seite Ähnlichkeit mit der von BMW hat, dann liegt der Gedanke sehr nahe das du da abgeschaut hast oder nicht? Einfach so entstehen keine großen Ähnlichkeiten.

Wenn du deine Projekte selber erstellst, willst du, oder ich zumindestens mich von anderen absetzen und das gelingt nur durch neues Design und innovative Ideen, die hier wohl einigen fehlen, wenn ich so Aussagen höre!
Ähnlichkeiten entstehen nicht ohne Grund, zumindestens was die Menüführung und den Aufbau angeht. Farben können übrigens nicht gesichert werden so wenig wie generelle Wörter, also ich selbst habe noch nie ein Abmahnung erhalten und viele andere sicherlich auch nicht.
Die die es trifft haben meistens auch Mist gebaut und werden zurecht auf einen Gesetzesverstoß hingewiesen. Der Webmaster der immer seine eigenen Ideen verwendet der braucht nichts zu befürchten, aufpassen müssen die Diebe, jene die klauen, die verdienen solche Hiebe!

Das heißt nicht das ich jede Abmahnung für OK halte, es gibt sicherlich auch zu viele Anwälte denen die Hummeln im Arsch zuviel lärm machen und aus Langeweile und Profitgier verklagen, die sind wirklich ARM aber nicht das WWW.

Mfg, The Dance

lostengine
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Beitrag von lostengine » 10.06.2004, 12:27

Ok dann mach ich das jetzt öffentlich vielleicht könnt Ihr das besser verstehen als ich:Dies ist die besagte mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie benutzen auf Ihren Web-Seiten den Namen X-SEARCH bzw. XSEARCH.

Auszug aus Ihrer Web-Seite mit Datum 9.6.2004:

Extended Search Plugin - [ Diese Seite übersetzen ]
... For hypersearch, this is not possible. Therefore, the comment indicators
are defined
in XSearch.props. hyper search. ... Displays the xsearch-and-replace dialog
box. ...
ehome.compuserve.de/_ht_a/rudwid531/XSearch.html - 17k - Im Cache - Ähnliche
Seiten


X-SEARCH ist eine seit 1997 beim Deutschen Patent- und Markenamt
eingetragene und geschützte Wortmarke der Weitkämper Medien Consulting GmbH,
geführt unter dem Aktenzeichen 39604118.3.
Sicher haben Sie diesen Umstand zuvor nicht recherchiert. Wir dürfen Sie
daher bitten, den Begriff X-SEARCH bzw. XSEARCH U M G E H E N D aus Ihren
Seiten zu eleminieren und auch anderweitig nicht zu verwenden. Hierfür
merken wir uns eine Frist von 4 Wochen vor.

Im folgenden ist der aktuelle Auszug aus dem Deutschen Patent- und Markenamt
beigefügt:
________________________________________

Deutsches Patent- und Markenamt

Abfragezeitpunkt: 09.06.2004 14:20:55

Registernummer/Aktenzeichen: 39604118.3



UG01 - Kurzer Überblick
Markentext: X-SEARCH
Markenform: Wortmarke
Inhaber: Weitkämper Medien Consulting Gesellschaft für Elektronische Medien
mbH, Weilheim
Leitklasse: 09
Klassen: 09; 42
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)


UG10 - Allgemeine Angaben
Markentext: X-SEARCH
Markenform: Wortmarke
Letzter Verfahrensstand: Wid.frist ohne Widersp. abgel. (veröffentl.)


UG15 - Inhaber, Vertreter
Name und Wohnort/Sitz
des Anmelders/Inhabers der Marke: Weitkämper Medien Consulting Gesellschaft
für Elektronische Medien mbH, Weilheim
Zustellungsanschrift: Weitkämper Medien Consulting Gesellschaft für
Elektronische Medien mbH Schmiedstr. 19 82362 Weilheim



UG20 - Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand)
Leitklasse: 09
Klassen: 09; 42
Waren/Dienstleistungen (gegenwärtiger Stand): Computer, Softwareprogramme;
Erstellen von Softwareprogrammen


UG30 - Verfahren (Chronologie)
Anmeldetag: 31.01.1996
Tag der Eintragung: 02.01.1997
Tag der Veröffentlichung der Eintragung: 19.04.1997


UG40 - Widerspruchsverfahren
Es wurde kein Widerspruch erhoben


UG50 - Teilungen


UG55 - Rechtsübergänge, Teilweise Rechtsübergänge


UG60 - Löschungen, Teillöschungen


UG70 - Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Konkursverfahren


UG80 - Änderungen im Namen oder in der Anschrift des Inhabers/Vertreters


UG90 - Berichtigungen



Mit freundlichen Grüßen

bugscout
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Registriert: 23.06.2003, 12:24

Beitrag von bugscout » 10.06.2004, 15:26

moin moin,

das alte explorer problem.

jemand lässt sich in deutschland einen namen schützen, der
im ausland für diverse andere produkte genutzt wird.

mach doch einen footer:
"alle rechte bleiben bei den jeweiligen inhabern"
wer auch immer das sein mag.

oder ändere deine beschreibung auf der seite in ?-search

oder wenn du streitsüchtig bist, richte einen spendenaufruf
ein und veröffentliche das ganze in der opensource-gemeinde
darauf bezieht sich das ja wohl
(https://cvs.sourceforge.net/viewcvs.py/ ... earch.html)

dann ziehst du mit einigen 100.000 euro vor den kadi.



grüsse

beku
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Registriert: 27.05.2004, 10:25

Beitrag von beku » 10.06.2004, 19:57

The Dance hat geschrieben:Jojo hat Recht, ohne den Fall zu kennen sollte man nicht über Recht oder unrecht diskutieren.

@Beku, was heißt hier armes WWW....ich denke das jeder für seine Taten die gerechte Entlohnung erhält, wenn du dir eine Marke sicherst dann doch nur damit sie nicht von anderen verwendet wird. Immerhin musst du für eine Marke Jahresbeiträge leisten und da nervt es dich sicherlich auch, wenn andere das Wort verwenden oder? Wozu dann für die Marke bezahlen wenn jeder damit seinen Unfug betreiben darf?
Zeig mir deine Seite und ich verspeche dir ich finde min. eine Sache wo du gegen das Copyright versößt.
Aber bitte sei fair und baue jetzt nicht auf die schnelle um...

Malteser
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Beitrag von Malteser » 10.06.2004, 20:55

@Beku, was heißt hier armes WWW....ich denke das jeder für seine Taten die gerechte Entlohnung erhält, wenn du dir eine Marke sicherst dann doch nur damit sie nicht von anderen verwendet wird. Immerhin musst du für eine Marke Jahresbeiträge leisten und da nervt es dich sicherlich auch, wenn andere das Wort verwenden oder? Wozu dann für die Marke bezahlen wenn jeder damit seinen Unfug betreiben darf?
Der Besitz eines Markenrechtes bedeutet nicht, dass niemand mehr diese Marke benutzen darf. Mal Dir das doch mal aus: Die tausenden Pommesbuden-Besitzer, die "Coka-Cola" auf Ihrem Schild stehen haben ... die Homepagebesitzer, die von ihrem Audi oder ihrem Opel schreiben usw...

Rein rechtlich erlaubt das Markenrecht den sog. "Drittgebrauch" ausdrücklich - sofern er nicht gegen die sog. "guten Sitten" verstösst. Als beschreibender Zusatz für Waren oder Dienstleistungen zum Beispiel.

Es kann sogar die gleiche Marke mehrfach angemeldet werden (die Schutzdauer beträgt übrigens 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung und kostet ab 300 EUR - jährliche Gebühren gibt es imho nicht). Da gibt es sogar ein recht nettes Beispiel: Bountie - das eine ist ein Schokoriegel, das andere eine Küchenrolle. Sofern eine Marke nicht für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen angemeldet wird bzw. Verwechslungsgefahr besteht, ist das absolut in Ordnung.

Im vorliegenden Fall könnte aber tatsächlich eine Verwechslungsgefahr bestehen - aber das ist auch abhängig von den Klassen, in denen die Marke X-Search eingetragen ist. Das beste für den TO wäre es wirklich, sich eine Rechtsauskunft einzuholen.

Gruss
Malte

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