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Dein Dienstleister vielleicht? Wenn sowas schon nicht automatisiert bei denen funktioniert, würde ich mir die Wahl noch einmal überlegen. Da bist Du in Zukunft dann hier auch Dauerkunde mit Deinen weiteren Problemen womöglich.Was kann hier so saukompliziert sein?
Wer sagt denn, dass ein Registrar nicht unfähig sein könnte? Nur weil ein Hoster unfähig ist, muss das ja nicht gleich für alle gelten, ich ziehe hier Domains von Hand in zwei Minuten um.Fridaynite hat geschrieben:Warum lässt Du die Domain nicht bei dem Registrar und trägst ganz einfach die neue IP-Adresse im DNS ein? Dann hast Du den Zirkus nicht mit unfähigen Dienstleistern.
Nur den, dass der bisherige Hoster die Domain nicht rausrückt, weil eine Kündigung fehlt. Alles andere ist Bockmist.Andreas I. hat geschrieben:Was für Gründe könnte es geben, dass die es seit Dienstag morgen 9:30h diese Woche nicht geschafft haben, die Domain umzuziehen?
Gibt es eh nicht mehr.Mir liegt noch nicht mal ein KK-Antrag vor
Die Kontaktdaten des alten Hosters sind hilfreich, falls er die Domain nicht freigibt. Kann zum Beispiel passieren, falls die Kündigung nicht ordentlich abgelegt wurde, dann muss sich nicht der Kunde um die Klärung kümmern, sondern der neue Hoster kann das übernehmen.Also ich in meiner grenzenlosen Naivität habe mir das so vorgestellt:
Di 9:30h Ich schicke denen per Mail die notwendigen Daten vom alten und neuen Hoster. (Wozu brauchen die eigentlich die Daten vom alten Provider?)
Steige dem Laden ordentlich aufs Dach und verlange eine vernünftige Erklärung. Die werden ja wohl in der Lage sein, ihren Nameserver zu konfigurieren (in Zonendateien befinden sich die Domain<->IP-Einträge), mal ganz zu schweigen davon, dass man das vor dem Umzug macht.Jetzt ist Freitag Nacht, das Systemhaus hat seit Di 9:30h alle Daten […] Auf Nachfrage gibt es irgendwelche Probleme mit Zonendateien oder so ähnlich.
Äh, aber du hast dich über deren Preise schon vorher informiert?Andreas I. hat geschrieben:Und gleich mal ne Rechnung in Höhe von 150 Euro zzgl. MwSt. gestellt, beinhaltend die Domain ohne Webspace für ein Jahr (90 Euro) und zwei Arbeitseinheiten zu 30 Euro...
3,10 € jährlich netto für einen Kleinverbraucher wie mich, entsprechend 26 Cent monatlich. In den 90 € ist nur die Domain drin, den Webspace musst du extra bezahlen? Das ist ja Wucher.Bin ich noch richtig informiert, dass eine Domain im Einkauf 90 cent monatlich kostet?
Der KK-Antrag wurde vor Jahren durch das CHPROV-Verfahren ersetzt. Schriftlich reicht schließlich der Hosting-Vertrag und dem Wechsel müssen zudem immer zwei Parteien zustimmen, der alte und der neue Hoster. Da muss es sich schon um eine Verschwörung oder gröbste Schlamperei handeln, damit etwas schief geht.wolli hat geschrieben:@Mork vom Ork
Mir liegt noch nicht mal ein KK-Antrag vor
Gibt es eh nicht mehr.
Das ist eine Falschaussage, zumindestens was die DENIC betrifft!
Natürlich gar nichts, ein Vertrag ist nur ein Wischiwaschipapier, dessen Inhalt keinerlei Bedeutung hat. Insofern kann man aus einem Vertrag zwecks Domainverwaltung, unter den Kunde X seinen Kaiser Wilhelm setzt, natürlich keinerlei Rückschlüsse darauf ziehen, dass der Kunde die im Vertrag genannte Domain tatsächlich durch den Hoster verwalten lassen möchte. Ein geradezu absurder Gedanke, genauso absurd wie die Überlegung, aus dem Kündigungsschreiben für den alten Hoster den Schluss ziehen zu wollen, der Kunde möchte die Domain von dort weghaben.wolli hat geschrieben:denn was hat ein Hostingvetrag mit einem KK zu tun ?
Schlaf gut.Dann gute Nacht.