wir haben nun endlich von den Markeninhabern für ganz bestimmte Produkte aus unserem Sortiment eine schriftliche Erlaubnis, auch öffentlich mit dem Markennamen Werbung zu machen. Bedeutet: Wir können bei den Adwordsanzeigen gezielt mit den Markennamen Werbung schalten.
Mein Problem: Wie teile ich dies Google mit, damit auch diese Anzeigen bei uns geschaltet werden?! Gibt es diesbezüglich irgendwo etwas nachzulesen? Ich habe mich durch die Hilffe von GA durchgearbeitet, doch ich lande immer wieder bei der Beschwerdemöglichkeit, doch ich möchte keine Bschwerde einreichen, sondern Google mitteilen, dass wir nun die schriftliche Erlaubnis haben. Mich würde in dem Zusammenhang die Vorgehensweise interessieren und würde gerne in Erfahrung bringen, was ich nun bei Google wie einreichen muss, damit die Anzeigen geschaltet werden können.
Ich würde mich über jeden hilfreichen Tipp freuen. Sollte ein Forenmitgleid konkrete Hinweise/Vorschläge haben, wäre dies natürlich das Nonplusultra.
Die Rufnummer vom Google Support in Hamburg habe ich mir bereits notiert. Doch bevor ich in der Warteschleife verkomme, wollte ich den Weg über das Forum probieren. Ich denke, die Info dürfte nicht nur für mich interessant sein.
also zuerst einmal darfst du bei Google entweder die komplette Marke bewerben oder eben auch nicht. Das auf einzelne Produkte zu spezialisieren klappt wenn überhaut nur, wenn diese Produkte eigene Marken sind, siehe:
Um Google mitzuteilen, dass ihr die Marke nutzen dürft finde ich auch keine Seite, ich vermute ihr müsst einfach einen Brief hinschicken und die Erlaubnis als Kopie beilegen.
Am besten rufst du einfach doch kurz an und fragst nach, oder wartest ob noch jemand anders hier ein wenig mehr weiß
c) Fax vom Markeninhaber mit Einverständniserklärung an
040-492-19381 faxen
Wichtig ist, das der Markeninhaber (also nicht Du!) diese Erklärung an Google übermittelt. Wenn Du selber was sendest, wird das von Big G nicht anerkannt. Ohne Bestätigung / Autorisierung des Markeninhabers das Du zur Nutzung der Marke berechtigt bist, wirst Du KEINE Freischaltung bekommen.
Wenn es ein deutscher Markeninhaber ist geht es noch recht flott. Wenn es allerdings ein angelsächsischer Markeninhaber ist kann es schon mal was dauern, bis der die Autorisierung angetriggert hat.
Gruß
FZ
PS: Deine Google-Konto-Nummer musst Du natürlich auch immer mit angeben!