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So ähnlich, es könnte Erpressung sein. Die Frage ist, ob ein empfindliches Übel angedroht wird oder ob das ein untauglicher Versuch ist (das ist grundsätzlich aber auch strafbar). Wenn es keine Erpressung ist, dann müßte es meiner Auffassung nach aber mindestens ein Betrugsversuch sein.jackwiesel hat geschrieben:und 3. Ist das nicht schon Nötigung?
Ich wüßte nicht, was das bringen soll. Eine Anzeige ist nichts weiter, als das man einen Verdacht und oder Sachverhalt schildert. Etwas, was einem unbekannt ist und was man nicht vermutet, kann man nicht anzeigen. Sollten bei der Ermittlung Anhaltspunkte für weitere Straftaten auftauchen, hätten die Ermittler Kenntnis und alles würde seinen Gang gehen, von allein. Nur falls es Antragsdelikte sind, dann würde man aber wahrscheinlich informiert werden, müßte man eventuell noch einen Strafantrag einreichen.catcat hat geschrieben:Gabs da nicht den Zusatz zur Anzeige, so ähnlich wie: "Und ich erstatte ebenfalls Anzeige gegen alle in Frage kommenden, aber derzeit noch unbekannten Dingens...?
Ich hab den Wortlaut nicht mehr parat - sorry.
Kannst du dazu mal etwas konkreter werden?seo-link hat geschrieben:Wenn jemand anruft ... lasst Euch nicht einschüchtern.
Ganz so einfach ist es nicht, jemand aus dem Index zu kicken ... da ist einiges an Vorarbeit notwendig![]()
Aber es ist möglich