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scysys
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Beitrag von scysys » 29.12.2008, 00:42

socom hat geschrieben:
übrigens, bei einem impressum muss die email nach meinem wissen in klartext angegeben sein.
halte ich für ein gerücht, oder ist ein urteil diesbzgl.bekannt?

soll ja keine grafik sein damit angeblich blinde die ein vorleseprogramm benutzen das impresum lesen bzw. hören könen (so ein schwachsinn).

wenn es so sein soll dann kann man niemandem geringeren als günther jauch abmahnen. bei seinem wer wird millionär gibts ja vor einer werbeunterbrechung eine telefonfrage. und das scheint so zu sein, dass die verpflichtet sind die anrufkosten aufzuführen und desshalb stehen die auch immer da.
nur der günther sagt es ja nicht... also? was ist mit den blinden die zwar die nummer hören aber nicht die kosten?
gilt für alle call-ins...
Es muss nur eine erreichbare Anschrift hinterlegt werden, sei es Privat oder elektronisch. Mehr nicht. Wer keine Email angeben will, der brauch es auch nicht. Wer was von dir will kann dir auch nen Brief schicken

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