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Unter welcher Rechtsform arbeitet ihr?

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PanchoVilla
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Beitrag von PanchoVilla » 06.03.2009, 09:57

Diese Frage richtet sich an alle selbstständigen unter uns:

Unter welcher Rechtsform arbeitet ihr?
Wer ist als Freiberufler tätig?

Mich würden Eure Erfahrungen interessieren!

Grüße!

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rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 06.03.2009, 10:57

PanchoVilla hat geschrieben:Wer ist als Freiberufler tätig?
Ich ... aber ich bezweifele, dass es Dir weiterhilft.

PanchoVilla
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Beitrag von PanchoVilla » 06.03.2009, 11:18

Doch, wenn du mir z.B. noch sagen würdest in welchem Bereich ;-)

Mich würde einfach interessieren, wie viele SEO'ler / SEM'ler als Freiberufler tätig sind. Es ist mir noch nich klar, ob diese beratende Tätigkeit auch als Freier Beruf gilt oder nicht. Die Auslegung im EStG ist nicht zu 100% klar.

Grüße!

dirk30
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Beitrag von dirk30 » 06.03.2009, 11:30

war mir neu das das Freiberufler wäre. Ich habe ein Gewerbe angemeldet.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 06.03.2009, 11:30

Doch, wenn du mir z.B. noch sagen würdest in welchem Bereich

Geh doch mal auf seine Seite. Dann weißt du es. :wink:

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Beitrag von bennos » 06.03.2009, 11:36

Freiberufler.

Habe aber jetzt eine UG gegründet für ein grösseres Projekt mit guten Pos.
Vorrangig geht es mir aber darum das Rechtsrisiko abzuwälzen auf die UG. Starke Konkurenz die sich wehren wird und da geht es auch schonmal vor Gericht.

PanchoVilla
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Beitrag von PanchoVilla » 06.03.2009, 11:52

@Dirk 30 - wie man an Bennos sieht, kann man das schon so definieren lassen. Kommt natürlich auch auf die Namensgebung der Firma an...

rechtlegal
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Beitrag von rechtlegal » 06.03.2009, 11:54

PanchoVilla hat geschrieben:Es ist mir noch nich klar, ob diese beratende Tätigkeit auch als Freier Beruf gilt oder nicht. Die Auslegung im EStG ist nicht zu 100% klar.
§ 18 EStG

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Beitrag von PanchoVilla » 06.03.2009, 12:02

Yep, da heißt es, dass "Beratender Betriebs- und Volkswirt" dazugehören.

Weiterhin ein Urteil:

„Bei den Berufen, die nicht schon nach den vorgenannten Kriterien zu den freien Berufen im Sinne des HGB zählen, ist letztlich die Verkehrsanschauung für die Einordnung maßgeblich. Neuere Tendenzen gehen dahin, den Kreis der freien Berufe eher eng zu ziehen und alle Tätigkeiten im Zweifel als gewerblich anzusehen, die nicht im Bereich der klassischen, historisch überlieferten, in der Regel durch besondere Berufsordnungen geregelten freien Berufe angehören bzw. in ihrer unmittelbaren Nähe anzusiedeln sind oder nicht eindeutig durch eine individuelle, künstlerische oder wissenschaftliche Leistung geprägt sind. […] Die Software-Entwicklung ist gewerblich, vor allem, wenn die Software auch vermarktet wird.“ (BayObLG, BB 2002, 853, 854)

Was anschließend im Jahr 2004 relativiert wurde:

Der Bundesfinanzhof hingegen entschied im Urteil vom 4. Mai 2004 (Az. XI R 9/03),[3] dass Programmierer sehr wohl freiberuflich tätig sein können, solange sie keine Trivialsoftware herstellen. Dabei wurde die früher maßgebliche Trennung zwischen „Systemsoftware“ und „Anwendungssoftware“, deren Abgrenzung sich für Finanzbeamte häufig als problematisch erwiesen hatte, explizit aufgehoben. Es ist (anders als von Finanzbehörden häufig behauptet) auch nicht entscheidend, ob eine neue Software entwickelt wird. „… b) Nicht jede Tätigkeit im Bereich der Entwicklung von Anwendersoftware ist allerdings eine freiberufliche i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG (vgl. z. B. zur Trivialsoftware FG Rheinland-Pfalz in EFG 2002, 1046;[4] ähnlich FG Baden-Württemberg in EFG 2001, 1449). Diese setzt vielmehr voraus, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion und Überwachung) entwickelt. …“ Denkanstöße zur Bewertung der neuen Entscheidungslage, die immer noch recht schwammig ist und auch wieder neue Unklarheiten und Hürden schafft (Abgrenzung von „Trivialsoftware“, Nachweis eines „ingenieurmäßigen“ Vorgehens, verstärkte Bedeutung der wissenschaftlichen Ausbildung …) bietet P. Brenner in einer Stellungnahme[5] für den Berufsverband Selbständige in der Informatik e. V. (BVSI).

Ganz so einfach scheint die Sache grundsätzlich nicht zu sein. Deswegen ja auch die Frage hier... :)

Grüße

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Beitrag von Phantom20 » 06.03.2009, 12:08

Ich bin Einzelunternehmer (m. Gewerbe) und umsatzsteuerpflichtig. Bin aber für Kunden nicht tätig, nur Eigenprojekte, daher ganz sicher kein Freiberufler-Status möglich.
Bei überwiegender beratender Tätigkeit in der Tat nicht so einfach. Da sind sich erfahrungsgemäß Steuerberater und / oder Finanzbeamte nicht wirklich schlüssig.
Welchen Nachteil siehst du persönlich, wenn du dir ein Gewerbe anmelden musst und somit nicht als Freiberufler fungierst?

Gruß

PanchoVilla
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Beitrag von PanchoVilla » 06.03.2009, 12:14

Ganz einfach: Man muss Gewerbesteuer zahlen, sobald man den Freibetrag überschreitet :-) - Abgesehen davon hat man einen höheren Verwaltungsaufwand dadurch...

Phantom20
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Beitrag von Phantom20 » 06.03.2009, 12:27

Ja ok, das stimmt schon, da kommt man leider auch ganz schnell hin, der Freibetrag ist ja relativ niedrig. Hast du erst angefangen mit deiner Tätigkeit oder wieso ist die Frage erst jetzt aktuell - oder hast du bisher einfach als Freiberufler fungiert? ;)

Gruß

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Beitrag von PanchoVilla » 06.03.2009, 12:48

Ich werde bald mein Studium beenden und stehe somit vor dieser Fragestellung. Kompliziert wird das Ganze dadurch, dass ich auch in unterschiedlichen Ländern tätig sein werde.

Die Frage diesbezüglich habe ich hier auch bereits gestellt, allerdings mit dem ernüchternden Ergebnis, dass es sich in solchen Einzelfällen eher lohnt einen Steuerberater um Beratung zu bitten. Ist wahrscheinlich auch sinnvoller so...

Grüße! :)

Loptr
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Beitrag von Loptr » 06.03.2009, 13:57

PanchoVilla hat geschrieben:Die Frage diesbezüglich habe ich hier auch bereits gestellt, allerdings mit dem ernüchternden Ergebnis, dass es sich in solchen Einzelfällen eher lohnt einen Steuerberater um Beratung zu bitten. Ist wahrscheinlich auch sinnvoller so...
So siehts aus. Wenn du guten Kontakt zum FiAmt hast dann helfen die dir auch, alternativ würd eich die IHK noch nennen :-)

SeriousBadMan
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Beitrag von SeriousBadMan » 09.03.2009, 23:04

Loptr hat geschrieben:
PanchoVilla hat geschrieben:Die Frage diesbezüglich habe ich hier auch bereits gestellt, allerdings mit dem ernüchternden Ergebnis, dass es sich in solchen Einzelfällen eher lohnt einen Steuerberater um Beratung zu bitten. Ist wahrscheinlich auch sinnvoller so...
So siehts aus. Wenn du guten Kontakt zum FiAmt hast dann helfen die dir auch...
jaja... also bei meinem fiamt kostet eine beratung!

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