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Von einem unbefristeten Vertrag kannst du grundsätzlich unter der Einhaltung einer angemessenen Frist (bzw. der vertraglich vereinbarten Frist, sofern festgelegt) ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Eine Kündigung muss natürlich deinem Vertragspartner mitgeteilt werden, damit sie in Kraft tritt.abamat hat geschrieben:Wie soll ich da noch mit gutem Gefühl Links tauschen können, wenn ich den Eindruck habe, das ich, wenn das ganze nichts mehr bringt, mit solchen Begriffen wie "Vertragsstrafe" oder "Schwarzen Listen" konfrontiert werde.