Herzlich willkommen im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum
Du befindest Dich im Archiv vom ABAKUS Online Marketing Forum. Hier kannst Du Dich für das Forum mit den aktuellen Beiträgen registrieren.
Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beginnt mit dem Anmeldetag und endet nach 10 Jahren am letzten Tag des Monats, in den der Anmeldetag fällt. Sie können sie immer wieder um jeweils 10 Jahre verlängern. Für eine vollständige Verlängerung Ihrer Marke genügt die Einzahlung der Verlängerungsgebühren. Soll die Marke nur für einen Teil der eingetragenen Waren und Dienstleistungen verlängert werden, so müssen Sie dies zusätzlich beantragen.
Löschung wegen Verfalls
Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Verfalls gelöscht, wenn die Marke nach der Eintragung innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht benutzt worden ist.
Sie können entweder vor den ordentlichen Gerichten eine Klage auf Löschung wegen Verfalls erheben oder zunächst einen Löschungsantrag an das Deutsche Patent- und Markenamt stellen. Das DPMA unterrichtet den Markeninhaber über den Löschungsantrag. Widerspricht er nicht innerhalb von zwei Monaten, wird die Marke gelöscht; erfolgt Widerspruch, kann der Antragssteller die Löschung mit einer Klage weiterverfolgen. Das DPMA führt kein Löschungsverfahren durch.