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Wenn Du Volljährig bist ja, ansonsten gibt es dafür noch ein paar Hürden.Elastic hat geschrieben:Kann ich den einfach so ein Gewerbe anmelden?
Das würde natürlich schon der gute Ton verlangen, rein rechtlich darf Dir aber (soviel ich weiss) niemand verbieten ein Nebengewerbe auszuüben. Da Deine gewerblichen Einnahmen (vierstellig) das Lehrlingseinkommen aber wohl übersteigen werden, könnte es dann doch wieder komplizierter werden. Die IHK sollte daher auf jeden Fall Dein nächster Ansprechpartner sein, eine Erstberatung bei einem Steuerberater ist übrigens auch gar nicht mal so teuer und sicher empfehlenswert.Elastic hat geschrieben:Muss ich nicht erst meinen Boss benachrichtigen?
Das verstehe ich nicht. Ich denke Du hast Einnahmen in vierstelliger Höhe, die Deine Kosten bei weitem übersteigen..?Elastic hat geschrieben:Warum Einnahmen-Überschuss? Ich kann doch nicht genug Einnehmen, also wo ist da der Überschuss?
Tust Du als Azubi doch eh schon (oder ist das heute anders?), mit steigendem Einkommen steigen aber natürlich auch die Beiträge zur Sozialversicherung.Elastic hat geschrieben:Warum muss ich mich selbst versichern?
Sogar 25, wenn ich mich richtig erinnere. Das aber nur während Deiner Ausbildung und wenn Du selber nicht zuviel verdienst. Hier kann Dir zum Beispiel die Arbeitsagentur genau sagen was Du verdienen darfst, damit Deine Eltern weiterhin Kindergeld bekommen.Elastic hat geschrieben:KiGe bis 21 wenn mich nicht alles täuscht
Nana, noch gelten die Grundrechte! Dieser Artikel erklärt es ganz gut:catcat hat geschrieben:Meines Wissens muss man es dem Boss schon mitteilen.
Deinem Link folgend:SloMo hat geschrieben:Nana, noch gelten die Grundrechte! Dieser Artikel erklärt es ganz gut:catcat hat geschrieben:Meines Wissens muss man es dem Boss schon mitteilen.
https://www.berlinonline.de/berliner-ze ... index.html
Wozu schlafende Hunde wecken, wenn es nicht nötig ist. Ob es nötig ist, wird eben in dem Artikel erklärt.
Da eigentlich jeder Arbeitsvertrag so eine Klausel enthält, ist man dazu verpflichtet den Nebenerwerb zu melden.Arbeitnehmer unterliegen keiner Nebenerwerbs-Meldepflicht, es sei denn, dies wurde im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart.