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Einkommensteuer Kleingewerbe

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gnark
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Beitrag von gnark » 08.09.2009, 16:22

Es ist ne Qual ...
Also ich hab ein angemeldetes Gewerbe (Einzelunternehmen) und muss jetzt zum ersten mal dafür die Einkommensteuererklärung machen.
Sind eh nur knapp 3,500 € rumgekommen in dem Zeitraum, deswegen lohnt sich ein Steuerberater noch lange nicht.

Kann mir jemand sagen, wie das ist mit der Einkommenüberschussrechnung (EÜR), muss ich da noch extra ne Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben beilegen?
Wenn ja, muss ich die einzeln nochmal belegen oder wie funktioniert das genau?

danke schonmal
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Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 08.09.2009, 16:53

gnark hat geschrieben:Kann mir jemand sagen, wie das ist mit der Einkommenüberschussrechnung (EÜR), muss ich da noch extra ne Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben beilegen?
Du nimmst ein Blatt Papier und schreibst oben „Einnahme-Überschussrechnung 2008“ sowie deinen Namen, die Adresse und Steuernummer drauf. Darunter malst du ein paar Spalten:

Lfd. Nr. | Datum | Name, Anschrift | Text | Belegdatum | Einnahme | Ausgabe

Lfd. Nr. ist eine fortlaufende Buchungsnummer. Datum ist das Zahlungsdatum, denn für deine Umsätze ist das Datum relevant, an dem das Geld auf deinem Konto eintrifft bzw. es verlässt (also nicht das Rechnungsdatum). Name und Anschrift des jeweiligen Geschäftspartners. In der Spalte Text beschreibst du die betreffende Buchung, sinnigerweise am Besten einfach durch Angabe der Rechnungs- oder Gutschriftennummer; das Belegdatum in der nächsten Spalte ist das Datum dieser Rechnung oder Gutschrift. Unter Einnahme bzw. Ausgabe trägst du schlussendlich den verbuchten Betrag ein.
Rechnest du mit Umsatzsteuer, machst also keinen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung, musst du das in separaten Spalten aufdröseln.

Am Ende machst du unter die beiden Spalten Einnahme und Ausgabe je einen schönen Strich (wie seinerzeit auf der Grundschule in Mathe gelernt) und ziehst die Einzelbeträge zusammen, die du ihrerseits auch einfach unterstreichst.

Dann eine theatralische Leerzeile, gefolgt vom Wörtchen „Abschluss“ und der Differenz aus Einnahme und Ausgabe, welche du doppelt unterstreichst (hast du auch in der Grundschule gelernt).

Sofern der Abschluss mit dem übereinstimmt, was du in der Steuererklärung angegeben hast, bist du jetzt fertig und kannst eine Kopie des Papiers beim Finanzamt einreichen. Das war's schon.
Wenn ja, muss ich die einzeln nochmal belegen oder wie funktioniert das genau?
Die Belege musst du selbstverständlich aufbewaren, sie müssen aber nicht beim Finanzamt eingereicht werden.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 08.09.2009, 18:22

theoretisch reicht es aus wenn du 3 Zahlen aufschreibst und dem Finanzamt mitteilst:

Einnahmen
- Ausgaben
-------------
Gewinn

ab einem bestimmten Umsatz musst du einen Vordruck für die Einnahme/Überschußrechnung benutzen und die Einnahmen/Ausgaben dort vordefinierten Gruppen zuordnen... diesen Vordruck bekommst du dann vom Finanzamt...

Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 08.09.2009, 19:34

net(t)worker hat geschrieben:theoretisch reicht es aus wenn du 3 Zahlen aufschreibst und dem Finanzamt mitteilst:

Einnahmen
- Ausgaben
-------------
Gewinn
Was soll denn „theoretisch“ bedeuten? Dass du das vermutest? Oder hast du das schon so gemacht und bist damit durchgekommen?

„Theoretisch“ mag ich mir nicht so recht vorstellen, dass sich ein Finanzbeamter mit zwei zusätzlichen Zahlen auf einem Notizzettel abspeisen lässt. Ich würde jedenfalls wissen wollen, ob sich die Einnahmen- und Ausgabensummen plausibel zusammensetzen.
Praktisch habe ich diese drei Zahlen (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Gewinn/Verlust) in der Anlage EÜR von 2007 - das war jenes Jahr, in dem ich auf die eigene Aufführung nach obigem Schema verzichtet hatte und prompt einen Brief bekam, ich möge doch bitte selbige nachreichen.

Aber davon unabhängig: So eine Tabelle, wie ich sie oben aufgeführt habe, sollte man sowieso für sich selbst anlegen, um den Überblick zu behalten. Für das Finanzamt bleibt dann als zusätzliche Arbeit lediglich das Ausdrucken einer Kopie.

netnut
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Beitrag von netnut » 08.09.2009, 20:55

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist der amtliche Vordruck seit einiger Zeit ohnehin Pflicht, unabhängig von der Höhe des Umsatzes - kann mich da aber auch irren.

Falls es auch ohne den Vordruck geht ist eine detailierte Liste wie sie Mork beschrieben hat jedenfalls nicht nötig. Klar kann ein Finanzbemater, der Ungereimtheiten entdeckt, genauere Daten nachfordern, prinzipiell ist das aber nicht nötig.

Du gliederst Deine Einnahmen und Ausgaben einfach getrennt nach ein paar Klassen (Webspace, Büromaterialien, Werbung, etc.) und schreibst das Ergebnis darunter - fertig. Wenn es ihnen nicht reicht, werden sie sich schon melden.

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 08.09.2009, 21:20

Mork vom Ork hat geschrieben:
net(t)worker hat geschrieben:theoretisch reicht es aus wenn du 3 Zahlen aufschreibst und dem Finanzamt mitteilst:

Einnahmen
- Ausgaben
-------------
Gewinn
Was soll denn „theoretisch“ bedeuten? Dass du das vermutest? Oder hast du das schon so gemacht und bist damit durchgekommen?
also, ein wenig ausführlicher waren meine ersten Einnahmen-/Überschußrechnungen schon, eben auf verschiedene Kostengruppen aufgeteilt, aber eine Liste aller Rechnungen/Belege hab ich nie mit abgegeben... und bisher gab es da keine Rückfragen oder so... und auch der Vordruck den ich inzwischen ausfüllen muss, enthält ja im Grunde keine weiteren großartigen Angaben, auch hier werden nur die Gesamtsummen der unterschiedlichen Einnahme- und Kostengruppen abgefragt...

gnark
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Beitrag von gnark » 08.09.2009, 22:29

net(t)worker hat geschrieben:und auch der Vordruck den ich inzwischen ausfüllen muss, enthält ja im Grunde keine weiteren großartigen Angaben, auch hier werden nur die Gesamtsummen der unterschiedlichen Einnahme- und Kostengruppen abgefragt...
Danke schonmal für die Antworten, auch wenn eure Meinungen scheinbar auseinandergehen ;)
Ja, diesen Vordruck hab ich schon hier.
Deswegen die Frage, ob ich zusätzlich zu dem Vordruck noch eine genauere Zusammenstellung machen muss.
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Beitrag von 007 » 08.09.2009, 23:03

gnark hat geschrieben:Deswegen die Frage, ob ich zusätzlich zu dem Vordruck noch eine genauere Zusammenstellung machen muss.
Das sieht auf jeden Fall besser aus als Nichts ausser drei Zahlenwerten einzureichen. Bekannter hat einen Plattenladen (An- und Verkauf), da gehen im Schnitt 400 Platten pro Tag rein/raus, logisch dass der nicht jeden Einzelkauf bzw- verkauf auflistet. Aber sinnvoll gruppieren kann man ja und sei es monatlich. Monate die irgendwie aus dem Raster fallen (Urlaub, grössere Anschaffung) würde ich erklären bzw. entsprechende Belege mitgeben. Ein Anruf beim Sachbarbeiter macht sich auch immer gut, vor allem bekommst Du da die verlässlichste Antwort auf z.B. diese Frage.

e-fee
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Beitrag von e-fee » 08.09.2009, 23:07

Kommt immer aufs jeweilige Finanzamt an, die handhaben das durchaus unterschiedlich streng.
Früher habe ich das auch auf einem Extra-Wisch gemacht, Rechnungen mit Geldeingangsdatum, Summe netto + MwSt, Firmenname des Rechnungsempfängers, unten ein Block mit den Ausgaben und deren Datum und Zweck, und das war so ok.
Die letzten 1 oder 2 Male den Vordruck genutzt, wo man ja nur noch den Wert für die jeweilige kostengruppe einträgt, nix zusätzlich, und das war für die auch ok.
Für mein Finanzamt hier jedenfalls.
Belege wollte bislang noch keiner sehen, aber natürlich muss ich die trotzdem vorhalten, falls mal eine Steuerprüfung kommt.

Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 09.09.2009, 10:16

netnut hat geschrieben:Wenn ich das richtig in Erinnerung habe ist der amtliche Vordruck seit einiger Zeit ohnehin Pflicht, unabhängig von der Höhe des Umsatzes - kann mich da aber auch irren.
Der Meinung war ich für 2007 ja auch und habe diesen Vordruck statt meiner Liste abgeliefert, mit dem Ergebnis, dass ich die Liste zusätzlich liefern musste. Für 2008 habe ich keinen EÜR-Vordruck ausgefüllt und stattdessen wieder einfach meine Liste abgeliefert - keine Probleme.
Falls es auch ohne den Vordruck geht ist eine detailierte Liste wie sie Mork beschrieben hat jedenfalls nicht nötig.
Ich würde jetzt mal behaupten, wenn, dann Vordruck oder eigene Liste, aber nicht garnichts.
Wenn es ihnen nicht reicht, werden sie sich schon melden.
So isses. Hier waren sie bislang immer bestimmt, aber höflich.

catcat
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Beitrag von catcat » 09.09.2009, 10:18

Ich muß zwar bilanzieren, aber auch als Einzelunternehmer mit geringem Umsatz kann ein Steuerberater nicht falsch sein.
1. Er kanns (hoffentlich) und bekommst später keinen Stress mit dem FA
2. Er kann Dir Tipps und Tricks zeigen, wenn Du ihn lange genug belaberst
3. Du verschwendest keine Zeit

Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 09.09.2009, 11:49

catcat hat geschrieben:3. Du verschwendest keine Zeit
Ob man nun Zeit oder Geld ausgibt, ist einerlei.

Margin
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Beitrag von Margin » 10.09.2009, 06:54

Mork, das was Du dort beschreibst ist eher ein Kassenbuch.
Was er benötigt ist lediglich eine simple Form der G&V auf einem Blatt Papier seiner Wahl, notfalls mit Blümchenmuster.
(Und das ist nicht von der Laune des FA abhängig, sondern vom Umsatz und der Unternehmensform.)

1.1 - 31.12
+ 5.000.00 Werbeeinnahmen
-----
- 1.000,00 Büromat
- 1.000,00 Fahrkosten
- 1.000,00 Server, Telefon etc.
- 1.000,00 Textekauf, Linkkauf, Sonstiges
-----
+ 1.000,00

(Wenn nicht Kleinunternehmer nach § 19 UStG, dann noch die MwSt rausrechnen.)

Einzeln belegt werden muss gar nichts, die Belege müssen nur auf Nachfrage vorgelegt werden können. Die müssen nicht numeriert sein und überhaupt nichts, die können in einer Keksdose schlummern.

Benötigt wird der Vordruck Einkommensteuererklärung und die Anlage G (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) und ein Zettel mit simpelster Gewinn/Verlust-Rechnung. Was sonst noch so angegeben werden muss, kann man von hier aus natürlich nicht sagen.

Die Formulare können online (dort gibt es auch noch detaillierte Hilfen) einfach runtergezogen und direkt vorm Drucken ausgefüllt werden. Ein Anruf beim Finanzamt bringt in der Regel absolute Klarheit und ich habe die Damen und Herren bislang stets als äußerst hilfsbereit und auskunftsfreudig erlebt und auch schon wiederholt den einen oder anderen wirklich brauchbaren Tipp bekommen! (in den verschiedensten Regionen)

Oder anders: Obwohl ich eine ausgeprägte Aversion gegen staatlich organisierten Diebstahl habe, bin ich jedesmal aufs neue überrascht, dass die Leutz viel netter sind als ihr Ruf :D

DEX
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Beitrag von DEX » 19.10.2009, 11:24

gnark hat geschrieben:Es ist ne Qual ...
Also ich hab ein angemeldetes Gewerbe (Einzelunternehmen) und muss jetzt zum ersten mal dafür die Einkommensteuererklärung machen.
Sind eh nur knapp 3,500 € rumgekommen in dem Zeitraum, deswegen lohnt sich ein Steuerberater noch lange nicht.

Kann mir jemand sagen, wie das ist mit der Einkommenüberschussrechnung (EÜR), muss ich da noch extra ne Aufstellung der Einnahmen/Ausgaben beilegen?
Wenn ja, muss ich die einzeln nochmal belegen oder wie funktioniert das genau?

danke schonmal
Hallo,

wenn Du Kleinunternehmer i.S. des § 19 Umsatzsteuergesetz bist, musst Du den Vorduck der Finanzverwaltung EÜR nicht ausfüllen, sondern kannst die EÜR aus dem Buchhaltungsprogramm übernehmen oder von Hand auf ein Blatt Papier schreiben.
Wenn Du nur ein paar Geschäftsvorfälle hattest, kannst Du diese ganz einfach aufschreiben. Dann solltest Du aber auch die Belege beifügen.

Wenn es mehr wird, genügend zusammengefasste Posten (ohne beigefügte Belege).

Schöne Grüße

Reinhold

gnark
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Beitrag von gnark » 19.10.2009, 13:22

EtMa Consulting hat geschrieben:hol Dir auf jeden Fall den Konz im Buchhandel. Da bekommst Du gute Infos was Du machen sollst und was besser nicht.
Konz?
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