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"Wandtattoo" wurde als Marke eingetragen

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e-fee
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Beitrag von e-fee » 28.09.2009, 17:12

'ne Bekannte von mir hat das letztes Jahr mit Powernapping versucht, hab ich ihr gleich gesagt, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass das durchgeht, ist auch nicht durchgegangen.

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Beitrag von Racer » 28.09.2009, 18:44

cybernaut hat geschrieben:Marke eingetragen? Sorry ich sehe da: Eintragung nicht möglich. Anmeldung gilt als zurückgenommen.

https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 0447249/DE
Du musst natürlich den aktuellsten Eintrag nehmen, nicht den vom letzten Jahr:

https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 0078092/DE

Kukulcan
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Beitrag von Kukulcan » 29.09.2009, 11:45

Ja schon komisch, 5x ist es nicht möglich die Marke einzutragen und beim sechsten Mal klappt es dann.

Hat das vielleicht damit zu tun, dass das DPMA für jeden Widerspruch 300 Euro kassiert?

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Beitrag von Vikingmate » 29.09.2009, 12:17

Vielleicht an den Klassen. Die hatten davor recht viele Bereiche ausgewählt.

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Beitrag von Airport1 » 29.09.2009, 13:44

gelesen ich glaube in finanztest:
tagesgeldkonto.de wurde als marke eingetragen ?!
Linktauschanfragen zwecklos
https://www.bot-trap.de/ Spamschutz fuer Webmaster - zentrale Meldestelle fuer Web Spam
https://www.airport1.de/blog/ Lombagruschd Blog mid Gardadierle
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Beitrag von Racer » 29.09.2009, 14:22

Airport1 hat geschrieben:gelesen ich glaube in finanztest:
tagesgeldkonto.de wurde als marke eingetragen ?!
Nicht ganz. Tagesgeldkonto.de wurde als Firmenname im Handelsregister anerkannt (siehe dazu etwa https://www.domainsmalltalk.com/2009/08 ... irmenname/).

neuer
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Beitrag von neuer » 29.09.2009, 15:50

Racer hat geschrieben:Die Markeineintragung ist also erfolgt, allerdings läuft noch die Widerspruchsfrist, die entsprechende Shop-Betreiber wohl unbedingt nutzen sollten.
Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke) nur von Inhabern einer gleichlautenden Marke in einer anderen Klassen genutzt werden.

In diesem Fall könnte z.B. also jemand, der Inhaber der Wortmarke "Wandtattoo" in der Klasse 7 ist Einspruch erheben.

Ich könnte das nicht, da ich nicht im Besitz der Marke bin. Ich könnte lediglich nach Eintragung der Marke den kostenintensiven Klageweg nutzen.

VG neuer

cybernaut
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Beitrag von cybernaut » 29.09.2009, 18:45

Du musst natürlich den aktuellsten Eintrag nehmen, nicht den vom letzten Jahr:
Uups, glatt übersehen.


Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke)
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 Euro

https://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7

neuer
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Beitrag von neuer » 29.09.2009, 19:08

cybernaut hat geschrieben:
Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke)
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 Euro

https://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7
Oha. Tatsächlich.

Ansonsten hier noch ein Link zum Thema Widerspruck, Eintragung etc. :

https://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html

VG neuer

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Beitrag von e-fee » 30.09.2009, 15:03

So, hier gerade noch ein netter Versuch: ein Ausrufezeichen ala Marke:
https://www.express.de/nachrichten/news ... 97690.html

Am Ende hätten die noch Yahoo! abgemahnt (ok andere Klasse, aber vielleicht für Seiten mit Modeinhalten oder so?)

Japs
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Beitrag von Japs » 30.09.2009, 15:10

e-fee hat geschrieben:So, hier gerade noch ein netter Versuch: ein Ausrufezeichen ala Marke:
https://www.express.de/nachrichten/news ... 97690.html

Am Ende hätten die noch Yahoo! abgemahnt (ok andere Klasse, aber vielleicht für Seiten mit Modeinhalten oder so?)
Der arme Mann :)

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Beitrag von Lollo » 30.09.2009, 17:20

Das eigentliche Wandtattoo das ja ein Aufkleber für die Wand ist ist hier aber wahrscheinlich nicht geschützt. Und wird auch wohl nicht geschützt werden können.

Die diversen Wandtatto Shops dürfen meines Erachtens auch weiterhin Ihre Wandtattoos unter dem Begriff Wandtattoo bewerben.
Klasse 16:
Buchbindeartikel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder (Gemälde) gerahmt
Klasse 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
Klasse 40:
Rahmen von Kunstwerken
Da steht nichts von Aufklebern an Wände.
Wenn man jedoch ein Wandtatoo in einem Rahmen anbietet mag die Sache wieder anders aussehen.

So würde ich das als Laie zumindest auslegen.

Mich hat vor Jahren mal einer der das Wort "Seitensprung" eingetragen vergebens abgemahnt. Der wollte meine und andere Seitensprungseiten damals haben.


Grüße Lollo

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Kukulcan
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Beitrag von Kukulcan » 02.10.2009, 11:48

neuer hat geschrieben:
cybernaut hat geschrieben:
Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke)
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 Euro

https://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7
Oha. Tatsächlich.

Ansonsten hier noch ein Link zum Thema Widerspruck, Eintragung etc. :

https://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html

VG neuer
Der Widerspruch kostet 120 Euro, da aber die Marke diesmal tatsächlich bereits eingetragen ist, ist die "Löschungsgebühr" fällig.

Kukulcan
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Beitrag von Kukulcan » 02.10.2009, 12:00

Lollo hat geschrieben:Das eigentliche Wandtattoo das ja ein Aufkleber für die Wand ist ist hier aber wahrscheinlich nicht geschützt. Und wird auch wohl nicht geschützt werden können.

Die diversen Wandtatto Shops dürfen meines Erachtens auch weiterhin Ihre Wandtattoos unter dem Begriff Wandtattoo bewerben.
Klasse 16:
Buchbindeartikel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder (Gemälde) gerahmt
Klasse 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
Klasse 40:
Rahmen von Kunstwerken
Da steht nichts von Aufklebern an Wände.
Wenn man jedoch ein Wandtatoo in einem Rahmen anbietet mag die Sache wieder anders aussehen.

So würde ich das als Laie zumindest auslegen.

Mich hat vor Jahren mal einer der das Wort "Seitensprung" eingetragen vergebens abgemahnt. Der wollte meine und andere Seitensprungseiten damals haben.


Grüße Lollo

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Ja wahrscheinlich gehts um Abmahnungen in der Hoffnung dass die Abgemahnten nicht genau hinschauen.

timestep
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Beitrag von timestep » 28.01.2010, 12:58

Google hat heute morgen scheinbar alle Adwords-Kampagnen zu den Begriffen Wandtattoo und Wandsticker eingestellt bis auf Ausnahme die des Markeninhabers. In der Mehrzahl funktionieren Kampagnen noch.

Mittlerweile laufen laut DPMA 4 Widerspruchsverfahren gegen die Markeneintragung. Solange die aber nicht durch sind und die Markeneintragung wegen Böswilliger Anmeldung zurückgenommen wurde sieht es scheinbar schlecht aus mit Adwords-Kampagnen auf diese Begriffe.

So macht man sich Freunde in der Branche. Der Kuchen "Wandtattoos" ist eigentlich gross genug für alle aber scheinbar haben einige noch nicht verstanden dass mit solchen Aktionen am Ende nur die Anwälte wieder reicher werden.

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