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RapidShare.de am 1. März 2010 permanent abgeschaltet!
EU-Kommission prüft Kartellverfahren gegen Google
Du musst natürlich den aktuellsten Eintrag nehmen, nicht den vom letzten Jahr:cybernaut hat geschrieben:Marke eingetragen? Sorry ich sehe da: Eintragung nicht möglich. Anmeldung gilt als zurückgenommen.
https://register.dpma.de/DPMAregister/m ... 0447249/DE
Nicht ganz. Tagesgeldkonto.de wurde als Firmenname im Handelsregister anerkannt (siehe dazu etwa https://www.domainsmalltalk.com/2009/08 ... irmenname/).Airport1 hat geschrieben:gelesen ich glaube in finanztest:
tagesgeldkonto.de wurde als marke eingetragen ?!
Nach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke) nur von Inhabern einer gleichlautenden Marke in einer anderen Klassen genutzt werden.Racer hat geschrieben:Die Markeineintragung ist also erfolgt, allerdings läuft noch die Widerspruchsfrist, die entsprechende Shop-Betreiber wohl unbedingt nutzen sollten.
Uups, glatt übersehen.Du musst natürlich den aktuellsten Eintrag nehmen, nicht den vom letzten Jahr:
Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 EuroNach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke)
Oha. Tatsächlich.cybernaut hat geschrieben:Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 EuroNach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke)
https://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7
Der arme Mann :)e-fee hat geschrieben:So, hier gerade noch ein netter Versuch: ein Ausrufezeichen ala Marke:
https://www.express.de/nachrichten/news ... 97690.html
Am Ende hätten die noch Yahoo! abgemahnt (ok andere Klasse, aber vielleicht für Seiten mit Modeinhalten oder so?)
Da steht nichts von Aufklebern an Wände.Klasse 16:
Buchbindeartikel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder (Gemälde) gerahmt
Klasse 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
Klasse 40:
Rahmen von Kunstwerken
Der Widerspruch kostet 120 Euro, da aber die Marke diesmal tatsächlich bereits eingetragen ist, ist die "Löschungsgebühr" fällig.neuer hat geschrieben:Oha. Tatsächlich.cybernaut hat geschrieben:Wenn ich jetzt wieder nichts übersehen habe, kostet der Widerspruch 120,00 EuroNach meinem Wissensstand kann ein Einspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (übrigens kostenlos, die 300,00 Euro betreffen nur die Anmeldung einer Marke)
https://www.dpma.de/marke/gebuehren/index.html#a7
Ansonsten hier noch ein Link zum Thema Widerspruck, Eintragung etc. :
https://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html
VG neuer
Ja wahrscheinlich gehts um Abmahnungen in der Hoffnung dass die Abgemahnten nicht genau hinschauen.Lollo hat geschrieben:Das eigentliche Wandtattoo das ja ein Aufkleber für die Wand ist ist hier aber wahrscheinlich nicht geschützt. Und wird auch wohl nicht geschützt werden können.
Die diversen Wandtatto Shops dürfen meines Erachtens auch weiterhin Ihre Wandtattoos unter dem Begriff Wandtattoo bewerben.
Da steht nichts von Aufklebern an Wände.Klasse 16:
Buchbindeartikel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten; Drucklettern; Druckstöcke; Bilder (Gemälde) gerahmt
Klasse 20:
Möbel, Spiegel, Bilderrahmen
Klasse 40:
Rahmen von Kunstwerken
Wenn man jedoch ein Wandtatoo in einem Rahmen anbietet mag die Sache wieder anders aussehen.
So würde ich das als Laie zumindest auslegen.
Mich hat vor Jahren mal einer der das Wort "Seitensprung" eingetragen vergebens abgemahnt. Der wollte meine und andere Seitensprungseiten damals haben.
Grüße Lollo
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