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Das ist kein Trick, das nennt sich Gewerbefreiheit. Du kannst doch auch so viele Firmen gründen, wie Du willst und jede Firma handelt selbständig.Mercarior hat geschrieben: Wenn jemand das mit diesem "Trick" aushebelt und halt mit zwei GmbHs das exakt gleiche anbietet, dann ist das nach meinem Verständnis nicht im Sinne von Google oder täusche ich mich da?
Google gestattet derzeit Zweigunternehmen, ihre Anzeigen auf Google zu schalten. Entsprechend unseren Richtlinien für Zweigunternehmen können wir pro Suchabfrage nur eine Anzeige für Kunden schalten, die sich auf oberster Ebene eine Domäne (Top-Level-Domain) in der Anzeige-URL teilen. Es sind weiterhin keine Websites von Zweigunternehmen zulässig, die die Website ihrer Muttergesellschaft oder die eines anderen Kunden widerspiegeln, also dem Aussehen nach nahezu gleich sind.
Wie bei allen anderen AdWords-Kunden gilt für Zweigunternehmen die Google-Richtlinie hinsichtlich Double-Serving. Dies bedeutet, dass einzelne Zweigunternehmen nicht mehrere Anzeigen auf einer einzelnen Suchergebnisseite anzeigen können. Die Richtlinien von Google sind dafür konzipiert, relevante und vielfältige Werbung zu unterstützen, damit sowohl den Nutzern als auch den Kunden ein bestmögliches Ergebnis geboten wird.