Ich stelle diese Frage mal hier rein, da diese etwas mit Marketing zu tun hat.
Ich hole etwas aus;
Wir planen zusammen mit unserem kleinen Versandhandel auch an schweizer Kunden zu verkaufen, da ist ein schweizer Bankkonto nur von Vorteil.In der Schweiz und auch Österreich gibt es ja einige Beonderheiten ich kenne mich da nicht so aus und bitte euch hier um Rat;
Nun meine Frage;
Ich glaube in der Schweiz ist es bei Geschäftskonten (einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag) so, das bei Todesfall dieses Konto weiterläuft wenn ein Bevollmächtigter vorhanden ist?
Die Postfinance hat mir schon geantwortet das auch in solchen Fällen das Konto nicht weitergeführt wird.
Machen das andere schweizer Banken anders, oder geht das in der Schweiz auch nur bei Kollektivkonten (Gemeinschaftskonto)?
Wer von euch hier kennt sich mit den Gegebenheiten dort aus und kann mir einen fachlichen Rat geben?
Als Ausländer der nicht einen Wohnsitz in der CH hat, hast du es denkbar schwer. Am besten informierst du Dich bei der Deutsch-Schweizerischen Handelskammer. Ich denke für deinen Fall sollte ein Treuhänderservice das beste sein.
Österreich sollte besser gehen, da EU.