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Darf ein Webkatalog meine Description nutzen

Ajax, Hijax, Microformats, RDF, Markup, HTML, PHP, CSS, MySQL, htaccess, robots.txt, CGI, Java, Javascript usw.
TryTryTry
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Beitrag von TryTryTry » 02.12.2009, 20:44

Nee, wenn du jenem Besucher etwas anderes vorsetzt als diesem.
schön formuliert und völlig korrekt. 8)

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sailor_
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Beitrag von sailor_ » 02.12.2009, 21:52

Werkstattchecker hat geschrieben:Hallo,

ich habe entdeckt, dass ein Webkatalog anscheinend meine Seite gecrawled hat und und viele meiner Unterseiten verlinkt hat.
Das ist an sich ja gut.

Aber was ich dreist finde, ist die Tatsache, dass dieser Webkatalog nun meine Description 1:1 übernommen hat und in den Google-Serps damit teilweise über mir steht.

Dürfen die das? Kann ich von denen verlangen, mich wieder auszutragen?
Mal zurück an den Anfang. Ist das auslesen und veröffentlichen von title- und description-TAG zulässig? Wie sieht es mit Urheberrechten und eingetragenen Wortmarken aus, wenn der title-TAG dann evtl. noch als url-Bestandteil beim Webkatalog auftaucht?

Mork vom Ork
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Beitrag von Mork vom Ork » 02.12.2009, 22:48

sailor_ hat geschrieben:Ist das auslesen und veröffentlichen von title- und description-TAG zulässig?
Äh, möchtest du jetzt Google verklagen?

Die Seitenbeschreibung in <meta>-description hat keinen anderen Zweck als in Verzeichnissen (egal ob Suchmaschinenindex oder Katalog) als Seitenbeschreibung angezeigt zu werden, dafür wurde sie erfunden. Die Frage nach der Zulässigkeit stellt sich so gesehen überhaupt nicht.
Beim Seitentitel aus <title> erscheint deine Frage noch merkwürdiger: Wie, wenn nicht mit dem Seitentitel, sollte eine Seite denn in einem Verzeichnis geführt werden?
Wie sieht es mit Urheberrechten
Das deutsche Urheberrecht setzt eine Schöpfungshöhe voraus. Ein beschreibender Satz, geschweige denn ein Titel, ist davon weit, weit entfernt.
eingetragenen Wortmarken
Der Markenschutz ist kein Redeverbot, wer über Maggi, Tempo, Audi schreiben möchte, darf das selbstverständlich unter Nennung der Marke. Der Markenschutz soll im Kern lediglich verhindern, dass ein Konkurrent (man könnte auch Trittbrettfahrer sagen) ein Produkt unter demselben Namen anbietet und dem ursprünglichen Anbieter auf diese Weise die Früchte seiner Arbeit stiehlt.

Wenn also ein Katalog schreibt &#8222;Maggi-Suppen gibt es unter maggi.xy&#8220;, ist die Nennung der Marke Maggi vollkommen rechtens.