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pageranknewbee
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Beitrag von pageranknewbee » 28.12.2009, 09:55

Mal eine Frage an die Fachmänner, da ich mit Amazon-Produkteinbindungen noch relativ unerfahren bin.

Ich betreibe u. a. auch eine Seite, die sich um das Thema Filme (Horror) dreht. Da möchte ich nun auch einige Ffilmempfehlungen geben. Darf ich so völlig unbedenklich Produktlinks zu Filmen, die eine gewisse Altersbeschränkung haben, einstellen oder wie sind da die gesetzlichen Bestimmungen.

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manori
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Beitrag von manori » 28.12.2009, 10:51

Ja, wenn die Produkte UNTER 18 Jahren im Handel zu erwerben sind. Anderenfalls ist es nicht erlaubt, diese Produkte zu bewerben oder zu verkaufen, es sei denn, du machst das wie in der Sex-Szene hinter einem anerkannten Tor der Altersverifikation.

Edit: Hat Amazon überhaupt "Ab-18-Filme" im Angebot?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 28.12.2009, 13:52

manori hat geschrieben:Ja, wenn die Produkte UNTER 18 Jahren im Handel zu erwerben sind. Anderenfalls ist es nicht erlaubt, diese Produkte zu bewerben oder zu verkaufen, es sei denn, du machst das wie in der Sex-Szene hinter einem anerkannten Tor der Altersverifikation.
Das ist Blödsinn... Amazon vertreibt auch DVD/Blu-Rays mit dem ab 18 Logo, darf diese auch so bewerben... Das mit der Alterskontrolle erledigt dann die Post, da fallen jeweils 5€ Versandgebühren an...
in jedem 2. Einkaufscenter wie mediamarkt, saturn oder real etc. werden solche Filme auch offen verkauft... Die Boxen sind dann leer und man muss sich den Film an der Info abholen...

deine Aussage stimmt aber für Filme die z.B. auf dem Index stehen... diese dürfen nicht beworben oder offen verkauft werden...

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pageranknewbee
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Beitrag von pageranknewbee » 28.12.2009, 13:55

Ich hab eben mal bei Amazon im Partnerprogramm geschaut. Da kann ich z. B. einen Partnerlink für Tanz der Teufe erstellen, obwohl der Film seinerzeit auf dem Index stand. Nirgends auf Amazon finde ich nun einen
Hinweis bezüglich der Altersbeschränkung. nun bin ich nicht schlauer, ob ich den Partnerlink erstllen kann oder nicht.

pageranknewbee
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Beitrag von pageranknewbee » 28.12.2009, 16:17

So, hab nun noch einmal geschaut, wenn ich einen Partnerlink erstelle für einen Film ab 18, steht bei Amazon (wenn man auf den Link klickt) folgendes:

"Achtung: keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG! Eine Lieferung an Minderjährige ist nicht möglich. Klicken Sie bitte hier für weitere Informationen."

Damit müsste ich doch als Partner nun aus dem Rennen sein, oder? Schließlich ist ein Kauf für Minderjährige nicht möglich. Oder darf der Film gar nicht im "virtuellen Regal" bei mir liegen?

Anonymous

Beitrag von Anonymous » 28.12.2009, 18:24

pageranknewbee hat geschrieben:Damit müsste ich doch als Partner nun aus dem Rennen sein, oder? Schließlich ist ein Kauf für Minderjährige nicht möglich. Oder darf der Film gar nicht im "virtuellen Regal" bei mir liegen?
da musste dir keine Sorgen machen, Amazon bietet diese Titel doch selber auch ganz normal an.... da ist rechtlich dann alles im grünen Bereich... Amazon kümmert sich ja darum das der Film nur an Empfänger über 18 Jahre ausgeliefert wird...

aber genau da sehe ich den Haken... Wer sich den Film bei Amazon bestellt, spart ggf. 1-2 € beim Film selber, muss dann aber auf jeden Fall 5€ Versandkosten für die Altersüberprüfung durch den Postboten zahlen... da überlegt sich doch jeder ob er sich den Film nicht doch direkt im Laden holen soll... gut, gilt auch nur für neue aktuelle Titel, denn nur die bekommt man überall...

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