INWIEWEIT google eventuell eine interne Weiterleitung "nicht beachtet": scheiss-egal. Wenn Sie es nicht dulden, bist Du weg vom Fenster und erhältst auch keinen Kündigungsgrund.
Daher ist das alles Wischi-Waschi und die Frage ist nicht, "erlaubt", sondern "würdet Ihr das riskieren".
Naja, genau bei diesem Punkt war ich mir nicht ganz sicher, es wird ja ein realer Besucher weitergeführt.
Nach Deiner Theorie ist es dann für Seite B verboten. Aber was ist mit Seite A. Darf ich da am Ende ein Popup beim Verlassen öffnen lassen? wäre das googlekonform?
Auf Seite B kann ja auch andere Werbung als die von google laufen.