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Onlinehändler tragen Hin- und Rücksendekosten

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catcat
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Beitrag von catcat » 08.05.2010, 07:52

Das wäre:
EuGH, Urteil vom 14. April 2010, Az.: C 511/08
https://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/ ... lang=DE&Su..

Der 17-seitige Fred dazu im www.sellerforum.de/ : https://www.sellerforum.de/recht-gesetz ... 13541.html

Das die HINsendekosten zu tragen sind, ist neu und schwachsinnig. (Oder kann man im Einzelhandel auch sein Zeugs noch nach 14 Tagen zurückgeben und bekommt die Bus/Taxi/Benzinkosten dafür erstattet?)

Bei den RÜCKsendekosten bleibt alles beim Alten. 40 EUR-Regelung und der Krams.

Mein Fazit daraus ist, daß ich versandkostenfrei liefere, ne Mischkalkulation mache und der "gute" Kunde zahlt halt mehr.

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jelem
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Beitrag von jelem » 08.05.2010, 14:04

Und hier gab es auch reichlich dazu:
https://www.shopbetreiber-blog.de/2010/ ... rufsrecht/

Werd jetzt auch pauschal auf jeden Artikel ´nen Euro draufkloppen.

Cura
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Beitrag von Cura » 08.05.2010, 16:42

Jo, dann reden wir ja von derselben Entscheidung.

Hab ich auch so interpretiert:

>> Das die HINsendekosten zu tragen sind und bei den RÜCKsendekosten bleibt alles beim Alten. 40 EUR-Regelung und der Krams.

Naja, gut, die Frage der Hinsendekosten war ja immer vakant, besonders die Pauschalen.

Bei Teilrücksendungen würde ich die Entscheidung so interpretieren, dass dann die Hinsendekosten anteilig berechnet werden dürfen.

catcat
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Beitrag von catcat » 10.05.2010, 20:00

Aber schwachsinnig isses ja trotzdem, wenn ich als Verkäufer die Hinsendekosten erstatten muß.
Schließlich habe ich von den EUR 4,10 für z.B. 1 Päckchen keinen Gewinn: Den hat die DPD/DHL.
Das ist in meinen Augen eine erbrachte und verbrauchte Leistung, die ich ja nicht von der DPD/DHL erstattet bekomme, wenn der Kunde plötzlich meint, mir die Ware zurückschicken zu müssen.

Ich mein: Was fällt dem Verbraucherschutz und der Einzelhandelslobby noch alles ein, um den onlinehandel zu schwächen?
Demnächst nur noch Lieferung auf 90-Tage-Rechnung innert 24h per OverNight-Express für 44 EUR? Und wenn der Kunde widerruft und unfrei zurücksendet (am besten auch versichert per OverNight-Express), trage ich die gesamten Versandkosten? Vielleicht auch noch die Arbeitszeit des Rücksenders, weil er 30 Minuten zum aus- und einpacken braucht und und die Fahrtkosten, weil er mit dem Taxi zum 100m weiter gelegenen Postamt fahren muß?

Aber dann über die angebliche Servicewüste jammern... 0X

jelem
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Beitrag von jelem » 10.05.2010, 20:14

Und die Nachnahme-Gebühr nicht vergessen!

Konnte der Kunde ja nicht vorher wissen, dass Ihm der Seidenschal nach einer Woche tragen nicht mehr gefiel ;-)

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Beitrag von Airport1 » 10.05.2010, 21:05

da faellt mir wieder die geschichte ein dass irgendwer aus spass einem auf abgeordnetenwatch irgendeinen gummi-sex-artikel schickte und der wollte daher die VDS bemuehen um den absender rauszufinden. name des politikers aber schon wieder vergessen, war eher ein unbekannterer..
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Beitrag von SeriousBadMan » 10.05.2010, 21:29

Airport1 hat geschrieben:da faellt mir wieder die geschichte ein dass irgendwer aus spass einem auf abgeordnetenwatch irgendeinen gummi-sex-artikel schickte und der wollte daher die VDS bemuehen um den absender rauszufinden. name des politikers aber schon wieder vergessen, war eher ein unbekannterer..
Würde sagen, das ist bei einem solchen Kapitalverbrechen auch angebracht, oder nicht?

[/ironie]

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