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todo
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Beitrag von todo » 09.07.2010, 09:34

Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich ist. Sollten wir dennoch eine Abmahnung mit Kostenberechnung ohne vorherige
Kontaktaufnahme erhalten, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
immer wieder herrlich zu lesen.

wer mich beim klauen erwischt und mich anzeigt, dem droht lebenslang, weil ich das jetzt hiermit einfach mal festlege....
TYPO3 und Magento Agentur
Folgt mir auf [URL=httpss://twitter.com/TobiasDohmann]Twitter[/URL]

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jackwiesel
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Beitrag von jackwiesel » 09.07.2010, 09:37

Richter legen solche Sätze (gottseidank) mittlerweile als Vorsatz aus. Wenn dann mal etwas aus Versehen passiert, wirds richtig teuer.
Kannst Du aber erzählen so oft Du willst - ich sehe die Dinger jeden Tag und selbst Leute die es besser wissen müssten fahren diese Schiene.

Beloe007
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Beitrag von Beloe007 » 09.07.2010, 09:44

jackwiesel hat geschrieben:Richter legen solche Sätze (gottseidank) mittlerweile als Vorsatz aus. Wenn dann mal etwas aus Versehen passiert, wirds richtig teuer.
Kannst Du aber erzählen so oft Du willst - ich sehe die Dinger jeden Tag und selbst Leute die es besser wissen müssten fahren diese Schiene.
Ist halt die Frage was überhaupt vor Gericht kommt.

Ich verwende den Satz auch, schaden tut er bei einer normalen Seite nicht.

Ist wie mit dem Schild "Vorsicht bissiger Hund", solange ich keinen Hund besitze, kann ich das Schild bedenkenlos aufhängen und hat keine Nachteile, bis auf das Leute die mich nicht kennen mein Grundstück nur betreten, wenn sie unbedingt müssen. :)