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laut Gesetz müsste die Bank dann darüber informiert werden das dies Konto für eine dritte Person eröffnet wurde und wer das ist.... das ist ja z.B. eine Falle in die immer wieder User tappen die sich etwas geld dazuverdienen wollen und dann Geld auf ihr Konto überweisen lassen und dies dann abzüglich einer kleinen "Provision" per Western Union weiterleiten... nicht nur das die Gelder aus Pishing Attacken o.ä. stammen und vom Kontoinhaber erstattet werden müssen, sie machen sich damit auch der Geldwäsche strafbar, eben weil sie Gelder für Dritte über ihr Konto haben laufen lassen...Morpheus1974 hat geschrieben:Mal ne ganz doofe Frage, aber schonmal darüber nachgedacht, das Konto von einer dritten Person mit entsprechender Kontovollmacht eröffnen zu lassen? Sollte halt ein gewisses Vertrauen in diese dritte Person vorhanden sein (und andersrum natürlich auch!).
U.a. türkische Banken machen das wohl ganz gernecatcat hat geschrieben:
da wäre ich mir jetzt auch nicht so sicher... denn die Bank weis ja dann für wen dies Konto geführt wird, und müsste es bei einer entsprechenden richterlichen Anweisung u.U. dann auch sperren... gut, das ist jetzt meine Vermutung, ob es wirklich so ist weis ich nicht wirklich...Morpheus1974 hat geschrieben:Nur kann das Konto dann nicht einfach so "eingefroren" werden, da es ja einen anderen Inhaber hat.
Ohne Gerichtsbeschluß nicht machbar, so wie Cura es schreibt und die einzigen Urschen die mir in der Praxis für solche Beschlüsse untergekommen sind, sind Insolvenzen, bestehende rechtskräftige Titel oder aber krimmineller Natur.Cura hat geschrieben:>> hat bereits einmal kurzfristig erwirkt sein Vermögen einzufrieren.
Sowas nennt man Arrest und dafür muss es gute Gründe geben, weil der sonst gar nicht gerichtlich angeordnet wird und die Gründe können ja so gut nicht gewesen sein, sonst wäre nicht wieder alles frei.
Cura hat geschrieben:Nennt sich Sparbuch. Die Nutzungsmöglichkeiten sind halt etwas eingeschränkt und müssen im Einzelfall mit der Bank abgesprochen werden.
Schlichtweg Quatsch, die geben selbst mit einem Titel keinerlei Daten Dritter raus.Die Kontodaten kann der liebe Bruder sich
natürlich nur von der käuflichen Schufa geholt haben denn sonst
wußte die Daten niemand.
Wohl gemautzt Katerjackwiesel hat geschrieben:Ihr tägliches Brot verdienen Banken damit, dass sie Leuten Geld leihen, die es eigentlich nicht bräuchten. Dass die jedes Konto der Schufa melden, dient da nur dem Selbsterhalt der Branche.
Doch das haben sie, leider. Das Thema hatte ich erst selber und hab mich daher die letzten Tage damit beschäftigt. Gibt genug Urteile dazu. Die Daten dürfen ohne Einwilligung übermittelt werden, aber eine Abfrage ist ohne Einwilligung nicht möglich / erlaubt.Auch die Banken haben meines Wissens nach ohne Einwilligung kein Recht die Daten zu übertragen.
Quelle "Merkblatt Schufa einer beliebigen Bank"3. Merkmale aufgrund von Kundenreaktionen:
- Widerspruch zum titulierten Saldo, sobald ein Rechtsmittel/Rechtsbehelf gegen die Titulierung eingelegt wurde (z. B. Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid und Berufung gegen Endurteil)
- Widerspruch zur SCHUFA-Klausel
- Saldoausgleich
Die Datenübermittlung durch Kreditinstitute an die SCHUFA setzt die Zustimmung des Kunden voraus. Unabhängig von der Einwilligung erfolgt die Übermittlung von Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung durch Kreditinstitute an die SCHUFA nur dann, wenn die Datenweitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Dies setzt in der Regel eine Prüfung des Einzelfalls voraus. Ist davon auszugehen, dass das Verhalten des Kunden auf Zahlungsunwillig- bzw. Zahlungsunfähigkeit beruht, so wird die Interessenabwägung allgemein dazu führen, dass das betreffende Merkmal übermittelt werden darf.
Legt ein Kunde Widerspruch zu einer von ihm bereits unterschriebenen SCHUFA-Klausel ein, so wird dies ebenfalls der SCHUFA übermittelt.
Die übermittelten Daten werden bei der SCHUFA gespeichert. Bei Wohnsitzwechsel ins Ausland verbleiben die Daten dort.
Hast Du das Girokonto (normales) bei der Bank? Wenn ja schau mal in die AGB, da steht fast immer drin, dass routinemäßig Abfragen durchgefürt werden dürfen.Synonym hat geschrieben:Doch das haben sie, leider. Das Thema hatte ich erst selber und hab mich daher die letzten Tage damit beschäftigt. Gibt genug Urteile dazu. Die Daten dürfen ohne Einwilligung übermittelt werden, aber eine Abfrage ist ohne Einwilligung nicht möglich / erlaubt.Auch die Banken haben meines Wissens nach ohne Einwilligung kein Recht die Daten zu übertragen.
Würde aber auch bedeuten, dass die Daten zwar bei der Schufa sind, der Anwalt an die ohne Einwilligung gar nicht ran kommen kann. Dumm ist da nur, dass die Schufa eine vorhandene Einwilligung gar nicht prüft. Das war nämlich genau mein Problem, warum ich suchte: Schufaabfrage ohne Genehmigung.
möglich schon, aber nicht erlaubt - aber kann ja mal passierenaber eine Abfrage ist ohne Einwilligung nicht möglich / erlaubt.
Ja eben, wenn der bei der Bank besteht (und dem war so).Synonym hat geschrieben:@guppy
Nein, das war eine komplett neue Bank. Da bin weder ich noch der eigentliche Neukunde zuvor gewesen. Bzg. den "routinemäßigen Abfragen", die sind auch nicht erlaubt. Die Einwilligung zählt nur für den betreffenden Vertrag, nicht für folgende.
Seltsame Bank, ich habe vor wenigen Monaten ein Konto bei der Deutschen Bank eröffnet... der hat mich bzgl. Schufa belehrt, bevor er den Auszug geholt hat, ob ich schon vorher was unterschreiben musste weiß ich nicht mehr.Synonym hat geschrieben:@Beloe007
Und das war der Punkt bei mir. Ich war bei einem Beratungstermin in einer neuen Bank mit dabei. Nix unterschrieben, kein Papierwechsel, nur geredet und schon kommt die Dame mit Einträgen aus der Schufa bezüglich wieso, weshalb, warum.