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@Synonym (und r-alf): Das ist eine Aussage, "mit der ich leben kann". Das werde ich später noch bei der AA erfragen und ertasten. Vielen Dank für's erste, euch drei.Anspruch auf Existenzgründerzuschuss hat jeder Arbeitslose, der mindestens 1 Tag arbeitslos ist und bei dem noch min. 90 Tage Anspruch auf ALG bestehen. Aber wie gesagt, das sind Punkte, die Dir beim Arbeitsamt erklärt werden sollten.
Heiterkeit hat geschrieben:Bei der Arbeitsagentur muss ich mich dann auf jeden Fall melden, gar keine Frage. Da kann ich aber nicht hingehen und sagen: Ich will mich kündigen lassen, damit ich Gründerzuschüsse beantragen kann. Da fall ich doch gleich in deren Blacklist.