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Du weist die MwSt in Deiner Rechnung aus. Diese muss er bezahlen. Was er als Kleinunternehmen nicht darf ist selbst Rechnungen mit MwSt auszustellen, das befreit ihn aber nicht davon, welche bezahlen zu müssen. Er kann auch nicht im Kaufhof einkaufen und die MwSt nicht bezahlen wollen.Mein Auftraggeber ist Kleinunternehmer nach § 19 Einkommenssteuergesetz. Er ist der Meinung, mir keine USt. zahlen zu müssen.
noramlerweise ist es immer umgekehrt und die texter wissen nicht wie rechnungen geschrieben werden.catcat hat geschrieben:ROFL.
Und solche Leute dürfen sich dann Kleinunternehmer nennen und kriegen Kundenkontakt... tztztz. Ich bin immer mehr für einen Befähigungsnachweis für Gewerbetreibende!
den sollte es dringend auch für kinder gebenBefähigungsnachweis für Gewerbetreibende