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Adsense und MwSt.

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raphael
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Beitrag von raphael » 03.01.2011, 18:31

Hi Community!
Nachdem ich das Problem Adsense und MwSt. jahrelang umschifft hatte, weil ich meinen Vertrag nicht auf G. Ireland umschreiben ließ und lieber in Dollar abrechnete, hatte ich beim heutigen Besuch meiner Adsense-Seite keine Möglichkeit mehr die Vertragsänderung zu umgehen. Also wird ab sofort in Euro statt in Dollar mit den Iren verrechnet.

Dadurch ist aber diese leidige MwSt.-Debatte wieder auf meinem Radar erschienen. Die Goolge-suche hat nichts gebracht, also stelle ich mal hier die Frage: Weiss jemand, ob die Adsense-Einnahmen für ausserhalb von Irland ansässige Unternehmer mit UID tatsächlich ohne MwSt. sind?

Ich hoffe ja, dass diese leidige Frage inzwischen geklärt ist... ;)

Danke für Tipps!
Grüße
Raphael
Zuletzt geändert von raphael am 03.01.2011, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.

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mano_negra
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Beitrag von mano_negra » 03.01.2011, 18:50

bist du in Irland ansässig?

raphael
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Beitrag von raphael » 03.01.2011, 18:57

mano_negra hat geschrieben:bist du in Irland ansässig?
Danke für den hinweis. Natürlich liegt Berlin nicht in Irland. Ich korrigiers gleich im Text. ;)

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Beitrag von mano_negra » 03.01.2011, 19:20

da gibt es keine USt für dich und auch keine zum abführen.

raphael
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Beitrag von raphael » 03.01.2011, 19:36

mano_negra hat geschrieben:da gibt es keine USt für dich und auch keine zum abführen.
Das hatte ich gehofft. ;) aber als ich mich das letzt Mal mit dem Thema beschäftigte (vor ca 1 - 1,5 Jahren) War das noch mehr als unklar und wurde sehr kontroversiell diskutiert... (Ort der Leistungserbringung ist D, daher doch Mwst.pflichtig usw. usw....)

Inzwischen ist das also definitiv geklärt?
Grüße!
Raphael

SloMo
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Beitrag von SloMo » 03.01.2011, 19:45

Was Google dazu sagt: https://adsense.google.com/support/bin/ ... swer=64176

Das nennt sich "Reverse Charge" (einfach mal googlen). Dabei schuldet der Rechnungs- bzw. Leistungsempfänger (in diesem Falle Google Irland) die Umsatzsteuer. Du musst es nur bei der USt-Erklärung und den Voranmeldungen entsprechend angeben und dem Fiskus an geeigneter Stelle die USt-ID von Google mitteilen.

raphael
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Beitrag von raphael » 03.01.2011, 20:23

Danke für die Hinweise. So habe ich es gehofft. aber wie erwähnt, war es vor 1 1/2 Jahren noch nicht so klar.

Grüße
Raphael

DEX
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Beitrag von DEX » 03.01.2011, 21:21

raphael hat geschrieben:Danke für die Hinweise. So habe ich es gehofft. aber wie erwähnt, war es vor 1 1/2 Jahren noch nicht so klar.

Grüße
Raphael
Vor anderthalb Jahren war die Rechtslage ganz einfach anders. Dass man seit dem 1.1.2010 die Umsätze an Google Irland in der Zusammenfassenden Meldung angeben muss, bedeutet doch einen gewissen Mehraufwand. Das Empfängerortsprinzip ist zwar nun ein paar Absätze vorher, aber immer noch im gleichen Paragraf geregelt.

Die Frage hat aber auch einen nicht kalkulierbaren praktischen Aspekt: Google kümmert sich in der Praxis einfach gar nicht um das Mehrwersteuerrecht der EU.

Also, alles nicht so einfach wie Lieschen Müller meinen könnte.

raphael
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Beitrag von raphael » 04.01.2011, 10:48

So, jetzt hab ich doch was gefunden. Für alle, die das Thema interessiert:
https://www.pkv-selbstvergleich.de/Adsense.htm
https://adsense.google.com/support/bin/ ... swer=64176

@ SloMo: Sorry, Deinen Link hatte ich gestern ja vollkommen übersehen und erst durch meine eigene Recherche wiederentdeckt. ;)

Grüße!
Raphael

servis
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Beitrag von servis » 04.01.2011, 11:31

raphael hat geschrieben:So, jetzt hab ich doch was gefunden. Für alle, die das Thema interessiert:
https://www.pkv-selbstvergleich.de/Adsense.htm
https://adsense.google.com/support/bin/ ... swer=64176
Mein Finanzamt hatte mich auch erstmals in 2010 wegen Adsense ohne MwSt angeschrieben....und wollten mir das nicht glauben.

Habe dann geantwortet, das hat dem Finanzamt gereicht :-)
(Schreiben im Web gefunden und ein wenig ergänzt, bin selber kein Jurist/Steuermensch, also ohne Garantie)


"Nach dem USt-Gesetz handelt es sich bei dem Google Adsense-Dienst gem. § 3a Abs. 4 Nr. 13 UStG um eine sonstige Leistung, die auf dem elektronischen Wege erbracht wird. Nach § 3a Abs. 3 UStG ist der Leistungsort dieser Einnahmen in das Land des Leistungsempfängers verlagert (Google führt die Steuern in Irland ab), der Vorgang ist somit in Deutschland nicht umsatzsteuerpflichtig. "

Alles Gute,
servis

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