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Von jedem in Deutschland erscheinendem Buch muss ein Pflichtexemplar bei der Deutschen Nationalbibliothek abgeliefert werden, wo dann die wichtigsten Angaben festgehalten werden. Google kennt zwar auch das Alter einer Website, möglicherweise auch das Alter jeder einzelnen Seite, doch wird das lediglich mit einem Timestamp festgehalten, der nichts über die Urheberschaft verrät. Auch kann zum Beispiel bei einer Pressemitteilung eine Seite mit einer Kopie noch vor der Seite mit dem Original von Google erfasst werden.planta hat geschrieben:Ein Verlag kann doch auch nicht fremdes Buch einfach neu auflegen.
So ähnlich sehe ich das auch.Einerseits spekuliert man bis zum umfallen wie komplex der Algo tatsächlich ist, und andererseits bekommt G die einfachsten Aufgaben nicht gebacken.