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Garten kaufen (mit eigenem Grundstück) - was ist er wert?

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Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 10.05.2011, 18:55

andre1966 hat geschrieben:Bei dem Garten gehts um Eigentumsland. Vor dem Kauf sollte man sich schon den Grundbuchauszug geben lassen, da sind eventuelle Gebäude eingetragen. Sollte da kein Eintrag für eine Laube etc. sein ist es wohl ein Schwarzbau.
net(t)worker hat geschrieben:solange der Boden nicht wirklich befestigt ist und eine bestimmte Größe nicht überschritten wird ist keine Baugenehmigung nötig...
Es ist ja nicht nur die Frage, ob eine Baugenehmigung vorliegt, bzw. ob eine erforderlich ist, sondern auch, ob die Bauausführung der Baugenehmigung entspricht bzw. ob sie genehmigungsfrei ist.

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guppy
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Beitrag von guppy » 10.05.2011, 20:38

net(t)worker hat geschrieben:stimmt, da scheinst du wohl recht zu haben.... die Ordnungswidrigkeiten verjähren... und eben wenn die Behörde trotz wissen eine gewisse Zeit nichts gemacht hat, dann hat sie wohl verwirkt etwas zu machen...
hab ich durch, da gibt es so eine "im guten Glauben gekauft" Reglung.
Deshalb mein Tipp nicht abreißen sondern immer nur ein Teil sanieren.
Einen massiven Lagerraum der auf meinem Grundstück stand, im Prinzip ein massiver Schuppen, bloß etwas größer, war baufällig und ich Trottel reiß ihn weg, weil da ein Carport hin sollte - voll die Arschkarte gezogen, da er im Außenbereich stand. Sanieren hätte ich dürfen, aber neu bauen nicht, nicht mal ein Carport, da Außenbereich.

pimpi
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Beitrag von pimpi » 11.05.2011, 07:58

Also der Bungalow steht seit den 70er Jahren, doch ein Weilchen. Der Garten wurde seit der Zeit nie wirklich genutzt. Die Nachbarn gegenüber haben damals auch ihren dort gebaut und meinten, der kommt immer nur zum Rasenmähen. Mehr nicht. Im Bungalow selbst wäre wohl schon ein Innenausbau gemacht worden. Der kleine Anbau daran (der wohl weniger abgenommen ist) sieht aus wie Sau. WC müßte auch installiert werden. Hab gestern einen Garten gesehen, der kostet mit 500m² Eigentumsland und Marken Holzbungalow 2500 Euro. Der sieht dazu noch gepflegt aus. Wenn ich das so vergleiche...dann ist hier vielleicht noch 4000-5000 Euro wert. Wenn überhaupt, bei den Sachen die gemacht werden müssten.

Hasenhuf
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Beitrag von Hasenhuf » 11.05.2011, 08:10

guppy hat geschrieben:hab ich durch, da gibt es so eine "im guten Glauben gekauft" Reglung.
Deshalb mein Tipp nicht abreißen sondern immer nur ein Teil sanieren.
Einen massiven Lagerraum der auf meinem Grundstück stand, im Prinzip ein massiver Schuppen, bloß etwas größer, war baufällig und ich Trottel reiß ihn weg, weil da ein Carport hin sollte - voll die Arschkarte gezogen, da er im Außenbereich stand. Sanieren hätte ich dürfen, aber neu bauen nicht, nicht mal ein Carport, da Außenbereich.
Das mit der Art Bestandsschutz gilt für falsch erteilte Baugenehmigungen bzw. für solche Sachen, wie zu nah an der Grundstücksgrenze gebaut, also Sachen zwischen den Grundstückseigentümern und nicht zwischen Eigentümer und Amt. Es betrifft nicht die Baugenehmigung und so viel ich weiß auch nicht die Genehmigungsfreiheit von Nicht-Bauwerken.

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