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ist ja auch nur ein Beispiel - die Dame könnte dir ja auch den falschen Impfstoff spritzen was dann passieren könnte .... - ein Arzt bzw. eine Praxis hat es mit Menschen zu tun und nicht mit einem Stück php Code den man mal schnell austauschen kann...Sorry, wenn der Röntgenschutz vergessen wurde, Du weisst es, weist den Arzt oder die Sprechstundenhilfe dann aber nicht darauf hin und lässt es mit Dir geschehen, biste es selbst schuld, wenn jetzt die Eier ein paar Tage taub sind.
ich hab hier nur wiedergegeben was der Arzt mir unterstellen möchte ...Ansonsten habe ich nur konstatiert und interpretiert was Du selbst gesagt hast und anscheinend scheine ich etwas besser zu verstehen, wie die üble Nachrede rechtlich einzustufen und strafrechtlich zu definieren ist. Wahr muss das Gesagte schon sein, das aber allein reicht i. d. R. nicht.
du hast dich gerade selbst disqualifiziertKriffel lostackern, mal einige Gedanken darüber machen, ob man eventuell auch beweisen kann
Achja, also ist deiner Meinung nach jede negative Bewertung im Internet "üble Nachrede"?Cura hat geschrieben:>> Du kennst also die Bewertung, die das ganze hier verursacht hat?
Die brauche ich nicht zu kennen, Du Anfänger, es genügt zu wissen, dass sie negativ ist und für den Beurteilten zu Nachteilen führen kann. Und ganz allgemein: man sollte sich, bevor die Kriffel lostackern, mal einige Gedanken darüber machen, ob man eventuell auch beweisen kann.
Ich könnte mal in der juristischen Fakultät hier umhören, aber ich denke nicht, dass bei Vertrauensgütern die allgemeingültige Definition anwendbar sein wird. Außerdem ist der potentielle Kunde oder -Patient auf solche Bewertungen angewiesen, da es eben Vertrauensgüter sind..Cura hat geschrieben:Und wenn Du mal zufällig einen Juristen triffst P, kannste den ja mal fragen, was Juristen unter "erweislich wahr" verstehen.
juhu ein Hobbyjurist der die richtigen Schlagwörter bei Google eingeben kann - ich könnte dir jetzt auch einige Google Ergebnisse zum Thema Meinungsäußerungen / Bewertungen im Internet zitieren (Artikel 5 Grundgesetz) - da dieses ganze gelaber von "übler nachrede" die du mir die ganze Zeit irgendwie unterschieben möchtest mal so gar nichts mit meiner eigentlichen Frage am Hut hat lass ich das lieber.§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.