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Kurioses : Google Bewertung

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Cura
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Beitrag von Cura » 20.05.2011, 17:14

Sorry, wenn der Röntgenschutz vergessen wurde, Du weisst es, weist den Arzt oder die Sprechstundenhilfe dann aber nicht darauf hin und lässt es mit Dir geschehen, biste es selbst schuld, wenn jetzt die Eier ein paar Tage taub sind.

Ansonsten habe ich nur konstatiert und interpretiert was Du selbst gesagt hast und anscheinend scheine ich etwas besser zu verstehen, wie die üble Nachrede rechtlich einzustufen und strafrechtlich zu definieren ist. Wahr muss das Gesagte schon sein, das aber allein reicht i. d. R. nicht.

>> Ich finde das ganz gut, wenn man Dienstleister bewerten kann.

Jo, da kann man so schön von Timbuktu aus die Konkurrenz schlechtmachen.

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Beitrag von Provocateur » 20.05.2011, 17:22

Cura hat geschrieben:anscheinend scheine ich etwas besser zu verstehen, wie die üble Nachrede rechtlich einzustufen und strafrechtlich zu definieren ist..
Du kennst also die Bewertung, die das ganze hier verursacht hat?

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Beitrag von Medium » 20.05.2011, 17:25

Sorry, wenn der Röntgenschutz vergessen wurde, Du weisst es, weist den Arzt oder die Sprechstundenhilfe dann aber nicht darauf hin und lässt es mit Dir geschehen, biste es selbst schuld, wenn jetzt die Eier ein paar Tage taub sind.
ist ja auch nur ein Beispiel - die Dame könnte dir ja auch den falschen Impfstoff spritzen was dann passieren könnte .... - ein Arzt bzw. eine Praxis hat es mit Menschen zu tun und nicht mit einem Stück php Code den man mal schnell austauschen kann...
Ansonsten habe ich nur konstatiert und interpretiert was Du selbst gesagt hast und anscheinend scheine ich etwas besser zu verstehen, wie die üble Nachrede rechtlich einzustufen und strafrechtlich zu definieren ist. Wahr muss das Gesagte schon sein, das aber allein reicht i. d. R. nicht.
ich hab hier nur wiedergegeben was der Arzt mir unterstellen möchte ...

In meiner Googel Bewertung hab ich lediglich geschrieben: sehr unhöfliches Personal, würde die Praxis nicht wieder besuchen.

Das steht glaube ich auch in jeder fünften Amazon Bewertung und wenn du den genauen Ablauf und das Gesagt genauer kennen würdest war diese Bewertung noch untertrieben...
Zuletzt geändert von Medium am 20.05.2011, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Cura
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Beitrag von Cura » 20.05.2011, 17:27

>> Du kennst also die Bewertung, die das ganze hier verursacht hat?

Die brauche ich nicht zu kennen, Du Anfänger, es genügt zu wissen, dass sie negativ ist und für den Beurteilten zu Nachteilen führen kann. Und ganz allgemein: man sollte sich, bevor die Kriffel lostackern, mal einige Gedanken darüber machen, ob man eventuell auch beweisen kann.

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Beitrag von Medium » 20.05.2011, 17:29

Kriffel lostackern, mal einige Gedanken darüber machen, ob man eventuell auch beweisen kann
du hast dich gerade selbst disqualifiziert
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Beitrag von Provocateur » 20.05.2011, 17:32

Cura hat geschrieben:>> Du kennst also die Bewertung, die das ganze hier verursacht hat?

Die brauche ich nicht zu kennen, Du Anfänger, es genügt zu wissen, dass sie negativ ist und für den Beurteilten zu Nachteilen führen kann. Und ganz allgemein: man sollte sich, bevor die Kriffel lostackern, mal einige Gedanken darüber machen, ob man eventuell auch beweisen kann.
Achja, also ist deiner Meinung nach jede negative Bewertung im Internet "üble Nachrede"? Bild

Cura
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Beitrag von Cura » 20.05.2011, 17:32

>> du hast dich gerade selbst disqualifiziert _

Bist wohl auch ein Ritter der Cocusnuss.

Cura
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Beitrag von Cura » 20.05.2011, 17:49

§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und wenn Du mal zufällig einen Juristen triffst P, kannste den ja mal fragen, was Juristen unter "erweislich wahr" verstehen. Insofern sind sicherlich sehr viele "Bewertungen" im Internet üble Nachrede. Und nur, weil keiner was macht, heisst das ja nicht, dass sie damit keine üble Nachrede sind. Du wüsstest ja anscheinend auch nicht, wie Du Dich wehren könntest P.

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Beitrag von Provocateur » 20.05.2011, 18:00

Cura hat geschrieben:Und wenn Du mal zufällig einen Juristen triffst P, kannste den ja mal fragen, was Juristen unter "erweislich wahr" verstehen.
Ich könnte mal in der juristischen Fakultät hier umhören, aber ich denke nicht, dass bei Vertrauensgütern die allgemeingültige Definition anwendbar sein wird. Außerdem ist der potentielle Kunde oder -Patient auf solche Bewertungen angewiesen, da es eben Vertrauensgüter sind..

Und wenn der Arzt mal einen schlechten Tag hatte, dann kann man eben nichts dafür, aber wenn deshalb jemand zu Schaden kommt, dann sieht das ganz anders aus.

Ich weiß aber auch nicht wie man die Tatsache interpretieren soll, dass sich der Arzt im Internet über sich selbst schlau macht und Bewertungen liest. Wenn ich denken würde, dass ich ein guter Arzt bin, dann würde ich die Bewertungen garnicht so stark gewichten.

Cura
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Beitrag von Cura » 20.05.2011, 18:04

Sag mal P, machst Du den lieben langen Tag noch was anderes als nur dumm zu schwätzen?

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Beitrag von Provocateur » 20.05.2011, 18:07

Dich nicht für voll nehmen (solange du kein Jurist bist)

Cura
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Beitrag von Cura » 20.05.2011, 18:16

Naja, damit, dass ein Dummkopf mich nicht für voll nimmt, kann ich wunderbar leben. Zu denken geben würde mir sowas nur, wenn das nun jemand sage würde, den ich akzeptiere und selbst für voll nehme.

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Beitrag von e-fee » 20.05.2011, 18:28

Cura, haste wieder Deine Tage? :roll:

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Beitrag von Medium » 20.05.2011, 18:38

§ 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
juhu ein Hobbyjurist der die richtigen Schlagwörter bei Google eingeben kann - ich könnte dir jetzt auch einige Google Ergebnisse zum Thema Meinungsäußerungen / Bewertungen im Internet zitieren (Artikel 5 Grundgesetz) - da dieses ganze gelaber von "übler nachrede" die du mir die ganze Zeit irgendwie unterschieben möchtest mal so gar nichts mit meiner eigentlichen Frage am Hut hat lass ich das lieber.

Sonst verklag ich dich auf üble nachrede weil du mir üble nachrede unterstellen möchtest....
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Pompom
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Beitrag von Pompom » 20.05.2011, 18:40

haste wieder Deine Tage?
...wieso wieder - sind Dauertage.

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