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Analysetools in Deutschland benutzen rechtlich fragwürdig?

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monezmo
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Beitrag von monezmo » 21.06.2011, 13:26

Die Frage kann ich anfangs direkt mit einem Ja beantworten. Die Nutzung von Analysetools zur Erkennung von Nutzerverhalten, Einstiegslinks und erfassung der Suchbegriffe ist in Deutschland rechtlich fragwürdig. Das weiss wohl jeder von uns der sich ein bischen mit der Materie auseinander gesetzt hat. Es gibt keine klare Rechtsprechung und im Grunde bewegen wir uns fast alle auf dünnem Eis und sind nur wenige Centimeter von einer Abmahnung entfernt.


Vielleicht können wir hier für alle von uns ein wenig Klarheit schaffen wenn wir uns zusammen raufen. Ich würde dies jedenfalls sehr begrüßen! *²


Ich denke um zur Klärung beizutragen sollte sich dieses Thema um folgende Punkte drehen:

1- Welche Analysedienste oder Tools sind für deutsche Seitenbetreiber sinnvoll und unbedenklich einsetzbar?

2- Benötigt man eine Datenschutzerklärung und/oder eine Datenschutzrichtlinie?

3- Welche Inhalte müssen in diesen Erklärungen vorhanden sein.

4- Wie lautet die aktuelle Rechtsprechung, gibt es neue Urteile oder Gesetzesentwürfe.


*² Ich habe versucht mich mit diesem Thema auseinander zu setzen jedoch blicke ich bei juristisch formulierten Texten nicht durch.
Ich habe bisher keine sinnvolle bzw. mir verständliche Quelle im Internet gefunden die dieses Thema zweifelsfrei abhandelt. Ich bitte daher
von Aussagen wie: Google doch oder auch geh zum Rechtsanwalt Abstand zu nehmen. Mein Rechtsanwalt war nämlich überfordert mit der Thematik

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Barthel
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Beitrag von Barthel » 21.06.2011, 16:22

Heikel ist doch eigentlich nur Analytics, weil es in die USA sendet, oder habe ich was verpasst? Ansonsten gilt doch §13 TMG und da ich noch nie eine Datenschutzerklärung direkt auf der Startseite gesehen habe (Stichwort: Der Diensteanbieter hat den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten...), sollte es mit dem Rest keine Probleme geben, wenn man eine Datenschutzerklärung hat.

So wie ich den Paragraphen lese dürfte auch Analytics kein Problem sein, wenn man den User darauf hinweist, dass die IP versendet wird.

Ich persönlich nutze Analytics mit IP Anonymisierung und sehe mich auf der sicheren Seite. Denn wie gesagt: Wenn man den Paragraphen hart auslegt, müsstest du jeden User deiner Webseite mit einer Datenschutzerklärung begrüßen, denn der Webserver erfasst die IP Adresse ja auf jeden Fall.

monezmo
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Beitrag von monezmo » 21.06.2011, 19:13

Das Analytics in die USA sendet und deren Datenschutzbestimmungen nach Ansicht deutscher Datenschützer nicht in Ordnung sind ist nur ein Teil des Problems.

Es geht um die generelle Erhebung bzw. Speicherung von personenbezogenen Nutzerdaten, worunter laut Ansicht einiger auch IP-Adressen zählen. Im Prinzip kann das speichern und auswerten von IP-Adressen schon für eine Abmahnung reichen. Da gab es in der Vergangenheit diverse widersprüchliche Urteile.


Laut Google musst du die Nutzung von Analytics sogar in der Datenschutzerklärung deiner Webseite angeben, aus rechtlicher Ansicht diverser Leute reicht aber selbst dies nicht aus. Einige gehen soweit und sehen in den Gesetzestexten die Pflicht die Nutzer "vor Erhebung" der Daten darauf hinzuweisen und Ihnen per Opt-In die Möglichkeit zur Zustimmung zu geben. Wie das gehen soll ist mir Schleierhaft.

Eine Landingpage auf der steht das die Nutzerdaten, Ip-Adressen und das Nutzerverhalten aufgezeichnet werden mit einem "Ich akzeptiere die Datenschutzrichtlinien dieser Webseite" oder ähnliches dürfte abschreckender auf viele wirken als eine Bannerwüste.

Die Hauptfrage bei der ganzen Geschichte liegt darin begründet ob IP-Adressen personenbezogene Daten sind oder nicht.

Sinngemäß aus dem TMG:
"Die Speicherung von personenbezogenen Daten ist nur mit vorheriger Zustimmung des Nutzers als zulässig anzusehen."

Urteile:
Amtsgericht Berlin - Dynamische IP-Adressen stellen in Verbindung mit den weiteren von der Beklagten ursprünglich gespeicherten Daten personenbezogene Daten im Sinne des § 15 TMG dar, da es sich um Einzelangaben über bestimmbare natürliche Personen im Sinne des § 3 I Bundesdatenschutzgesetz handelt.

PS. Kann bitte jemand Statistik und Analysetools empfehlen die ohne Speicherung von IP-Adressen auskommen?


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