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haha
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Beitrag von haha » 26.09.2006, 10:36

ck_muc / Sofortueberweisung.de hat geschrieben:PIN und TAN an Dritte - verstoss gegen AGB´s der Banken
Auch bei uns werden PIN und Tan´s nicht an Dritte (Personen) weitergegeben. Die Banken können mit Dritten nur Personen meinen, wenn "Dritte" schon eine Software sein kann, dann ist es nicht legal Online Banking mit einem Browser (z. B. Internet Explorer) durchzuführen
Mit Verlaub, bei so einer Argumentation fühle ich mich leicht veräppelt. Du kannst Dich nicht einfach aus der Konstellation wegdeklarieren und den Schwarzen Peter namens "Dritte" an den Nächsten weiterreichen. Wir sind hier nicht beim Mau-Mau.
Der Browser ist im Besitz und unter der Kontrolle des Kontoinhabers (bzw. sollte es sein…). Eure Software ist dies nicht, sie ist ein Werkzeug, dass Euch bei der Durchführung Eurer Dienstleistung hilft. Das ist der Punkt. Und deshalb seid Ihr die unerwünschten Dritten, Ehrenerklärung hin oder her.
Falls die Banken hierfür wirklich eine Rechtsgrundlage haben sollten - hätten diese uns schon längst aus dem Markt gedränkt!
Sicherlich gibt es kein Gesetz, auf dessen Grundlage ein Einbruchsopfer einem Brecheisenhersteller das Geschäft verbieten kann, wenn eines seiner Brecheisen beim Einbruch verwendet wurde.

Den Haftungsausschluss gibt es jedoch definitiv. Bankkunden hatten und haben nach einem Missbrauch Ihrer ec-Karte schon allerhöchste Mühe nachzuweisen, dass sie keine Schuld trifft, weil die PIN ausgespäht oder sogar aus der Karte ausgelesen wurde.
Wer da absichtlich seine Konto-PIN an Dritte (Euch) weitergibt, steht unter diesen Umständen auf verlorenem Posten. Solange der Schaden nicht in die Abermillionen geht, werden die Banken Ihre geschädigten Kunden kurzerhand auf dem Schaden sitzen lassen, anstatt nur einen Finger krum zu machen und großartig Mühe und Geld darin zu investieren, sich mit Euch rumzuschlagen.
Betrug durch I-TAN und M-TAN nahezu unmöglich
Gott, nun, um ein Bankkonto leerzuräumen, brauche ich neben der PIN auch nur eine TAN ;) Nein, grundsätzlich hast Du natürlich recht, trotzdem ist es fahrlässig, seine PIN jemandem anderes als dem Bankcomputer offenzulegen. Selbst Bankangestellte haben keinen Grund (und kein Recht), nach diesen Nummern zu fragen.

Ich will Euch keine bösen Absichten unterstellen, aber Ihr solltet bei einer vernünftigen Darstellung der Sachverhalte bleiben und die Kundschaft offen auf das Risiko des Haftungsverlustes hinweisen, anstatt Euch eine passende Version der Frage, wer Dritter ist und wer nicht, herbeizuzaubern. Ich halte das für rücksichtslos, denn im Schadensfall helfen Eure warmen Worte dem Kunden herzlich wenig, wenn die Bank die Angelegenheit anders sieht.