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SEO und SEM Freiberuflich oder Gewerbetreibend?

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Onlinewunder
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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 10:49

Hallo Forum,

ich bin inzwischen soweit, dass ich Aufträge in Aussicht habe, so das ich mich jetzt um die Anmeldung beim Finanzamt kümmern muß.

Im Netz habe ich gelesen, dass es für einen Ein Mann "Betrieb" vorteilhaft ist, als Freiberuflich tätig zu sein, weil man beim Gewerbe noch die Gewerbesteuer zahlen muß.

Hier habe ich Anregungen zu dieser Frage bekommen:
https://www.ratgeber-e-lancer.de/020101.html

Nun würde ich gerne wissen, ob es hier jemanden gibt, der als SEO/SEM Spezialist als Freiberufler gilt?

Nach diesem Link sollte man ja eine Tätigkeit ausüben, die einen Hochschulabschluß voraussetzt, als Berater oder Systementwicklung gilt.

Ich habe zwar einen Hochschulabschluß als Informatiker, aber die Programmierung würde sich ja auf Webentwicklung begrenzen.
In erster Linie wäre ich aber sowieso als Berater tätig, also zur Ausabreitung von Strategien zur Platzierung von neuen Projekten.

Würde es vielleicht ausreichen, die Programmierung, die wenn überhaupt nur im geringen Maß anfällt, unter den Tisch fallen zu lassen, und als reiner Berater aufzutreten?

Wieder vielen Dank für hilfreiche Beiträge

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Dragobert
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Beitrag von Dragobert » 04.02.2007, 10:55

Gewerbesteuer zahlt man erst ab einem bestimmten Betrag, ich denke der liegt bei
25 000 Euro jährlich.

Ist der Betrag unter 17 000 Euro, bist du ein Kleinunternehmer und zahlst keine Gewerbesteuer.
(Als Kleinunternehmer musst du auch nicht die Mehrwertsteuer abführen,
auf deinen Rechnungen weist du auch keine aus)

Soviel vom normalen Gewerbe her gesehen.

Onlinewunder
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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 11:08

Danke. Also als kleingewerbetreibender möchte ich, wegen der Umsatzsteuer, nicht eingestuft werden.

Also muß ich mich wegen der Gewerbesteuer erst mal nicht kümmern ;-)

Dann habe ich hier noch etwas gelesen:

https://www.ratgeber-e-lancer.de/0304.html
Leider verdienen nur wenige Selbstständige vom ersten Tag an genug zum Leben. Wer den Übergang in die Selbstständigkeit "fließend" gestalten, also erste Aufträge bereits neben dem Studium, einer Festanstellung oder während der Arbeitslosigkeit abwickeln kann, sollte diese Chance unbedingt nutzen. Eine bessere Möglichkeit, die selbstständige Arbeit relativ risikolos auszuprobieren und sich schon mal einen ersten Kundenstamm aufzubauen, ist kaum vorstellbar.

Solange es sich dabei nur um einzelne Aufträge handelt, genügt es, die entsprechenden Einkünfte dem Finanzamt in der jährlichen Einkommensteuererklärung zu melden. Wird aus den Hobby-Aufträgen eine Tätigkeit, die dauerhaft aufs Geldverdienen ausgerichtet ist, so sind alle vorn beschriebenen Formalitäten einzuhalten. Auch Schülerinnen müssen eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit also beim Ordnungsamt anmelden.
Stimmt das so? Und wo sollte da die Grenze sein? Natürlich fange ich auch nur mit ein oder zwei einzelnen Aufträgen an und ich denke nicht, dasss ich schon in diesem jahr Gewinn mache (es sind ja auch einige Ausgaben damit verbunden).

Einen weiteren Vorteil der Freiberufler sehe ich darin, dass sie nicht von der IHK gegängelt werden.

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Onlinewunder
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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 11:13

https://www.ratgeber-e-lancer.de/0301.html
Nach den Buchstaben des Gesetzes muss die Gewerbeanmeldung bereits erfolgen, "wenn der Gedanke einer gewerblichen Tätigkeit im Kopf reift". Allerdings gilt eine Tätigkeit erst dann als gewerblich, wenn sie

* selbstständig
* mit Gewinnerzielungsabsicht und
* nachhaltig

ausgeübt wird. Wer ehrenamtlich für seinen Turnverein eine Web-Site bastelt, als Studentin mal gegen – auch sehr gute – Bezahlung ein einzelnes Programm schreibt oder als Angestellter mal nebenbei austesten will, ob sich so eine selbstständige Arbeit überhaupt rechnet, übt noch kein Gewerbe aus. Erst wer sich entscheidet, diesen Job dauerhaft zu machen, muss ein Gewerbe anmelden. Und zwar sofort.
Auf dieser Seite scheint man ja der Meinung zu sein, dass ich als Angestellter den ersten Auftrag erst mal so machen kann und ihn nur bei der Einkommenssteuererklärung angebe. Sollte dem wirklich so sein, wie ist das dann mit den Rechnungen, die ich schreibe? Und kann ich meine Ausgaben, dann trotzdem mit den Einnahmen verrechnen?

seikodäd
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Beitrag von seikodäd » 04.02.2007, 11:30

Solches Basiswissen solltest Du Dir besser durch fleißige Recherche im Internet aneignen. Und selbst da gilt es, sich jeweils mehrere Quellen zu einem Thema zu suchen, um falsche oder veraltete Informationen von vorn herein zu filtern. Ein Forum eignet sich hier höchstens dazu, um sich das angeeignete Wissen bestätigen zu lassen...

Dragobert
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Beitrag von Dragobert » 04.02.2007, 11:42

Na ja, solange es um Einzelaufträge handelt, so wie ich dein Zitat verstanden habe,
(so sehe ich das aber auch) brauchst du kein Gewerbe anmelden.

Beim Gewerbe (ohne dass du z.B. jetzt eine GmbH gründest) hast du im Prinzip nur die Wahl
zwischen Kleinunternehmer und eben normaler Unternehmer (normaler Gewerbetreibender)
Als Kleinunternehmer zahlst du die volle Mwst, musst aber keine Abführen.
Deine Rechnung ist dein Verdienst. Bei der jährlichen Steuer reicht ein Einnahmen/Überschuss Bericht.


Ist aber der Jahresumssatz höher als 17 000 Euro, bist du AUTOMATISCH ein normaler Unternehmer
Ab da zahlst du keine Mwst (=Umsatzsteuer), d.h. du zahlst sie bei Wareneinkauf,
bekommst sie aber vom Finanzamt zurück. Nur wenn du an Endverbraucher eine Rechnung stellst,
bleibt die Mwst beim Finanzamt.

Ab da beginnen die Pflichten. Z.B.
Monatlich spätestens bis zum 10. des Monats beim Finanzamt die Vorsteueranmeldung machen
(geht schrifltich UND online, nur machen MUSST du sie, ansonsten legt das Finanzamt selbst einen Betrag fest)

Ab 25 000 Euro jährlich, kommt die Gewerbesteuer (automatisch).
Trotz aller Panik unter den Gewerbetreibenden beträgt sie nicht 100%, so dass dir nix mehr bleibt.
Und: Steuern zahlt man für GEWINN, und bei ca. 25-30 000 Euro Jahr liegt der
Prozentsatz bei 30-35% (PI x Daumen)
(Also in etwa wie bei einem normalen Arbeitsverhältnis, Steuerklasse 3, verheiratet)

Es ist also alles in allem schon bischen Tam Tam drumherum, andererseits hast du
Möglichkeiten und Freiheiten, die du sonst nicht hast.

Wichtig ist jedoch die Gewerbeformulierung. Mach dir Gedanken darüber, was du alles machen willst.
Weil, hinterher darfst du nur das machen was du im Gewerbeschein eingetragen hast.
(mit einer gewissen Toleranz)
Z.B. Du trägst "Webdesign" ein, bist im Prinzip an das Webdesign gebunden.
Trägst du aber "Werbeagentur" ein, ist Webdesign drin, darfst aber auch Printsachen entwerfen und Drucken, usw.

Wolfgang Brand
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Beitrag von Wolfgang Brand » 04.02.2007, 11:43

Ich würde da einen Steuerberater konsultieren.

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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 15:35

Wolfgang Brand hat geschrieben:Ich würde da einen Steuerberater konsultieren.
Genau das werde ich aus gutem Grund nicht tun ;-)

@seikodäd Es geht bei mir um eine Nebentätigkeit. Ich habe keinen Busineesplan etc. Es geht darum, dass ich zu meinem regulären Job erst mal ein oder zwei Aufträge auf eigene Rechnung mache. Der Aufwand ist dabei sehr gering (ca. 3-4 Stunden pro Monat) und die Einnahmen ebenfalls (150-200€). Sollte das gut laufen und ich weitere Aufträge erhalten (nach 6 oder mehr Monaten) würde ich weitermachen, ansonsten halt wieder aufhören.

Ich möchte für dieses halbe Jahr, das ich mir als Testzeitraum gesetzt habe, weder einem Steuerberater, Gründerbeater, oder sonstwem irgendwas in den Rachen werfen. Ich habe mich natürlich schon im Internet eingelesen, und bin auch zu dem Schluß gekommen, dass ich als Kleinunternehmer, der Umsatzsteuer abführt wohl am besten fahre. Bis ich vorhin auf die Seitegestossen bin, wo die Vorteile der Freiberuflichen Tätigkeit und das selbständig Tätig sein ohne Gewerbe (so zum Ausprobieren) erwähnt wurde.

Besonders letzteres wäre für mich ideal, falls ich wirklich nach 6 Monaten wieder aufhöre. Einfach den Gewinn bei der Steuererklärung angeben und gut ist.

Danke @Dragobert Vielleicht weißt Du, was die Grenzen so in etwa sind? Also wenn ich nur einen Auftrag annehme und 6 Monate jeweils 2 Stunden tätig bin und dafür 100€/Monat einnehme, geht das noch komplett ohne Gewerbe?

Hasso
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Beitrag von Hasso » 04.02.2007, 16:56

Das Problem sehe ich daran, die "SEO und SEM Tätigkeit" als "freiberuflich" gelten zu lassen, die Finanzämter und Künstlersozialkasse haben bestimmte Vorgaben und eine solche Tätigkeit ist dort jeher nicht aufgeführt... siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiberufler

Gruß
Hasso

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Beitrag von Onlinewunder » 04.02.2007, 17:15

Ja. Auf der, von mir, verlinkten Seite oben steht ja auch, dass es Beratertätigkeit oder Systementwicklung sein muß, die einen Hochschulabschluß oder äquivalentes Wissen voraussetzt. Ich habe zwar den Abschluß, aber ob SEO/SEM so einen klugen Kopf erfordert? *lach*

Ich werde wohl das Gewerbe anmelden und auf mein Glück hoffen, dass ich das dauerhaft mache. Da weiß ich wenigstens, was ich wo zu machen habe. Und in den ersten zwei Jahren wird es wohl in jedem Fall nur ein Zweiteinkommen bleiben.

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